Themenspezial: Verbraucher & Service Staatsvertrag

Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sender reformiert

Der öffent­lich-recht­liche Rund­funk in Deutsch­land wird refor­miert. In einem ersten Schritt geht es um den Auftrag, was die Sender leisten sollen. Die Länder haben sich geei­nigt.
Von dpa /

Länder einigen sich auf Auftragsreform der Öffentlich-Rechtlichen Länder einigen sich auf Auftragsreform der Öffentlich-Rechtlichen
Logos: ARD/ZDF, Foto: teltarif.de
Die Länder wollen den Auftrag des öffent­lich-recht­lichen Rund­funks in Deutsch­land schärfen und haben sich auf Ände­rungen im Staats­ver­trag geei­nigt. Das teilte die für Medi­enpo­litik feder­füh­rend zustän­dige rhein­land-pfäl­zische Staats­kanzlei heute nach der Minis­ter­prä­siden­ten­kon­ferenz in Berlin mit.

Man wolle den Marken­kern des öffent­lich-recht­lichen Rund­funks mit ARD, ZDF und Deutsch­land­radio sicht­barer heraus­stellen. Die Länder wollen unter anderem mehr Flexi­bilität beim Programm­angebot ermög­lichen - digi­tale Strea­ming-Ange­bote im Netz abseits des fort­lau­fenden Programms werden immer wich­tiger. Die rhein­land-pfäl­zische Minis­ter­prä­sidentin Malu Dreyer (SPD) erläu­terte in der Mittei­lung: "Es geht uns darum, Ange­bote zu ermög­lichen, die Bürger und Bürge­rinnen dort zu errei­chen, wo sie sich (medial) aufhalten und mit den Formaten, die sie brau­chen."

Der Stel­len­wert der Unter­hal­tung

Länder einigen sich auf Auftragsreform der Öffentlich-Rechtlichen Länder einigen sich auf Auftragsreform der Öffentlich-Rechtlichen
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Ein wich­tiger Punkt in den Debatten im Vorfeld war die Frage, welchen Stel­len­wert künftig die Unter­hal­tung im Programm der Sender einnehmen soll. Man brauche eine breite Verstän­digung darüber, was den Marken­kern in der heutigen Zeit ausmacht, hieß es in der Mittei­lung weiter. Das seien natür­lich auch Kultur, Bildung, Infor­mation, und auch Unter­hal­tung gehöre dazu, "wenn dies einem öffent­lich-recht­lichen Ange­bots­profil entspricht".

Mit der Eini­gung der Regie­rungs­chefs kann nun ein Entwurf mit den Ände­rungen im Staats­ver­trag erar­beitet werden und die Länder­par­lamente werden einbe­zogen.

Medi­enpo­litik ist in Deutsch­land Sache der Länder. Diese legen den Rahmen des öffent­lich-recht­lichen Rund­funks fest. Um konkrete Programm­inhalte geht es nicht. Das liegt in der Hand der Sender selbst - mit Blick auf die verfas­sungs­recht­lich geschützte Pres­sefrei­heit. Der Auftrag beschreibt, was Sender für die Öffent­lich­keit über­geordnet leisten und anbieten sollen und welche Aufgaben Gremien in den Sendern haben.

Bei der jetzigen Reform geht es auch nicht um den Rund­funk­bei­trag von monat­lich 18,36 Euro, den Haus­halte für die Finan­zie­rung des öffent­lich-recht­lichen Rund­funks zahlen. Das Thema Finan­zie­rung soll in einem weiteren Reform­schritt später in den Mittel­punkt gerückt werden.

Die Media­theken der öffent­lich-recht­lichen und privaten TV-Sender zeigen viel mehr als nur "verpasste Sendungen". Aufwändig produ­zierte Serien, Dokus und Filme sind heut­zutage Pflicht. Wir geben eine Über­sicht.

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