Rundfunk-Reform

Länder: ARD/ZDF sollen TV- und Radiosender einstampfen

Die Bundes­länder haben Reformen bei ARD und ZDF ange­mahnt. Künftig soll es weniger TV- und Radio­pro­gramme geben, an deren Stelle sollen digi­tale, Sender-über­grei­fende Internet-Platt­formen treten.
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Die ARD könnte die Zahl der Radioprogramme reduzieren Die ARD könnte die Zahl der Radioprogramme reduzieren
Bild: NDR
Die Bundes­länder wollen die Reform bei ARD und ZDF voran­treiben. Die Rund­funk­kom­mis­sion mahnte auf ihrer Klausur in der vergan­genen Woche aus diesem Grund zu mehr Einspa­rungen. Lineare TV- und Radio­pro­gramme sollen einge­stellt werden. Die Öffent­lich-recht­lichen sollen statt­dessen künftig über gemein­same Internet-Platt­formen Inhalte ausspielen.

Man wolle weg davon, dass die öffent­lich-recht­lichen Sender jeweils eigene Ange­bote mit ähnli­cher Ausrich­tung im TV- und Radio­bereich produ­zieren. Aktu­elle Media­theken und Audio­theken sollen zudem nur eine Zwischen­form sein, sagte die Koor­dina­torin der Länder-Rund­funk­kom­mis­sion und rhein­land-pfäl­zische Medi­enstaats­sekre­tärin, Heike Raab (SPD), nach einer zwei­tägigen Klausur der Kommis­sion in Rhein­land-Pfalz. Man wolle statt­dessen Inhalte auf gemein­samen Platt­formen bündeln.

Raab sagte, die Länder erwar­teten, dass die öffent­lich-recht­lichen Sender die Möglich­keit nutzten, Spar­ten­kanäle einzu­stellen und dadurch zu sparen. Diese Möglich­keit erhalten die Öffent­lich-Recht­lichen durch den Dritten Medi­enän­derungs­staats­ver­trag, der zurzeit in den Länder­par­lamenten beraten wird und im Sommer in Kraft treten soll.

Sie verwies auch auf die gängige Praxis etwa von Spotify und Netflix, die zahl­reiche Inhalte auf einer Platt­form bündelten. "Wir haben bei den Öffent­lich-Recht­lichen über 100 Apps iden­tifi­ziert. Das kann auch nicht die Lösung sein", zitiert tagesschau.de Heike Raab.

Gemein­same Platt­form aus 3sat und Arte

Die ARD könnte die Zahl der Radioprogramme reduzieren Die ARD könnte die Zahl der Radioprogramme reduzieren
Bild: NDR
Bislang haben ARD und ZDF sowie Deutsch­land­radio eigene Platt­formen, die auch auf Ange­bote der anderen Häuser verweisen. Die Platt­form solle mit einem zentralen Zugang versehen werden, sagte Raab. Erwünscht sei etwa, dass ARD und ZDF auch die Kultur­kanäle 3sat und Arte in die gemein­same Platt­form einbe­ziehen, um die euro­päi­schen Inhalte zu stärken, sagte Raab. Die Idee soll im Februar in der nächsten Sitzung dann konkreter werden.

Zugleich wurde nach der Klausur betont, dass man den publi­zis­tischen Wett­bewerb zwischen ARD und ZDF weiterhin wolle.

Vaunet: Ergeb­nisse der Klausur können nur ein Auftakt sein

"Wir begrüßen, dass die Länder bei ihren Bera­tungen zur weiteren Reform des öffent­lich-recht­lichen Rund­funks nun auch den Umfang seiner Ange­bote – insbe­son­dere im Bereich Spar­ten­ange­bote und Hörfunk­wellen – kritisch in den Blick nehmen", kommen­tiert Daniela Beau­jean, Geschäfts­füh­rerin des Privat­funk­ver­bands Vaunet, die Ergeb­nisse der Klau­sur­tagung der Länder zur Zukunft des öffent­lich-recht­lichen Rund­funks.

Die in der Rund­funk­kom­mis­sion iden­tifi­zierten drei Reform­felder könnten jedoch nur ein Auftakt sein – weitere für den Wett­bewerb mit den privaten Medien entschei­dende Themen müssten auf die Agenda genommen werden. Das gelte insbe­son­dere für die Werbung und kommer­ziellen Akti­vitäten der Anstalten, die uner­wähnt geblieben sind, sowie Grenz­zie­hungen für Online-Audio und Strea­ming. Bei der ange­dachten Erhö­hung der Regio­nalität, der Fort­ent­wick­lung einer gemein­samen öffent­lich-recht­lichen Platt­form und der Umset­zung der Flexi­bili­sie­rungs­mög­lich­keiten müssten die Auswir­kungen auf die privaten TV-, Radio- und Online­ange­bote intensiv geprüft werden.

Der Vaunet betont, dass in einem Umfeld, in dem der Werbe­markt unter Druck gerät, während die Beitrags­ein­nahmen verläss­lich stabil bleiben, eine Klärung nicht ausbleiben kann, ob, wo und in welchem Umfang der öffent­lich-recht­liche Rund­funk zukünftig werben darf. Hier spricht sich der Verband schon lange für eine Werbe­frei­heit im Fern­sehen und im Radio für eine Harmo­nisie­rung der bestehenden Rege­lungen nach dem NDR-Modell, also 60 Minuten Werbung pro Werktag in nur einem Programm, aus. Das Werbe­verbot in Tele­medien müsse aus Sicht des Vaunet beibe­halten und darf nicht über die kommer­ziellen Toch­ter­unter­nehmen umgangen werden. Es bedarf grund­sätz­lich mehr Trans­parenz, auch bei den kommer­ziellen Tätig­keiten der Anstalten. Das betreffe neue Dienste wie ARD Plus oder beispiels­weise öffent­lich-recht­liche Podcasts, die auf kommer­ziellen Dritt­platt­formen mit Werbe­ein­spie­lungen, vermarktet über die Werbe­töchter, verbreitet werden.

Vaunet begrüßt Neuord­nung und Konso­lidie­rung bei TV und Audio

Die sich mehrenden Anzei­chen, im öffent­lich-recht­lichen Hörfunk eine Neuord­nung und Konso­lidie­rung angehen zu wollen, bewertet der Vaunet positiv. Bereits bei der zurück­lie­genden Novel­lie­rung des öffent­lich-recht­lichen Auftrages wäre eine Gesamt­schau aller Länder für Radio und Audio notwendig gewesen, die nun zügig nach­geholt werden sollte. Eine zuneh­mende drohende Vermark­tung des digi­talen Inven­tars, Loka­lisie­rung und Ausufe­rung im Audio-Angebot durch die öffent­lich-recht­lichen Rund­funk­anstalten führt zu zusätz­lichen Wett­bewerbs­ver­zer­rungen, die drin­gend eine verbind­liche, teils quan­tita­tive Grenz­zie­hung benö­tigen.

Mit Span­nung erwartet der Privat­funk-Verband daher die Einset­zung des Zukunfts­rats und dessen Empfeh­lungen und steht mit seiner Exper­tise, gerne auch im Rahmen einer Klau­sur­tagung zu und mit den privaten Medien zur Verfü­gung.

In einer Anhö­rung im säch­sischen Landtag hat der ARD-Vorsit­zende Kai Gniffke nochmal bestä­tigt, dass bereits 2023 ein linearer Kanal einge­stellt werden soll.

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