Bundesverfassungsgericht

ARD und ZDF begrüßen Erhöhung des Rundfunkbeitrags

Als wich­tiges Signal für die Rund­funk­frei­heit und die Unab­hän­gig­keit der Medien bezeichnen ARD, ZDF und Deutsch­land­radio das Urteil zum Rundfunk­bei­trag in Karls­ruhe. Der Rundfunk­bei­trag steigt vorläufig auf monat­lich 18,36 Euro.
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Der Rundfunkbeitrag darf erhöht werden Der Rundfunkbeitrag darf erhöht werden
Bild: picture alliance/Jens Kalaene/ZB/dpa
ARD, ZDF und Deutsch­land­radio begrüßen die Entschei­dung des Bundes­ver­fas­sungs­gerichts zum Rundfunk­bei­trag in Karls­ruhe. Wie gemeldet, haben die Richter haben den Verfas­sungs­beschwerden von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio statt­gegeben. Die Entschei­dung der Landes­regie­rung Sachsen-Anhalts, den Landtag nicht über die Höhe des Rund­funk­bei­trags abstimmen zu lassen, war verfas­sungs­widrig.

"Wir danken dem Gericht für die zügige Bera­tung und begrüßen die eindeu­tige Entschei­dung zur Gewähr­leis­tung der Rund­funk­frei­heit", sagt der ARD-Vorsit­zende Tom Buhrow. "Der Beschluss steht in Konti­nuität mit der bewährten Recht­spre­chung der vergan­genen Jahr­zehnte. Die Fest­set­zung des Rund­funk­bei­trags muss frei von poli­tischen Inter­essen erfolgen. Die Entschei­dung versetzt uns in die Lage, in den kommenden Jahren weiter das best­mög­liche Programm für die Menschen zu machen. Unab­hängig davon werden wir die laufende Diskus­sion um die Reform des öffent­lich-recht­lichen Auftrags weiter konstruktiv begleiten und mitge­stalten."

Rundfunk­bei­trag: ZDF und Deutsch­land­radio sehen Unab­hän­gig­keit des Rund­funks bestä­tigt

Der Rundfunkbeitrag darf erhöht werden Der Rundfunkbeitrag darf erhöht werden
Bild: picture alliance/Jens Kalaene/ZB/dpa
Auch das ZDF begrüßt die Entschei­dung des Bundes­ver­fas­sungs­gerichts zum Rundfunk­bei­trag. Inten­dant Dr. Thomas Bellut erklärte dazu heute: "Der klare Beschluss der Karls­ruher Richter bestä­tigt und stärkt die Unab­hän­gig­keit des öffent­lich-recht­lichen Rund­funks. Damit kann das ZDF für die kommenden Jahre verläss­lich planen und dem Publikum weiter ein hoch­wer­tiges Programm bieten."

Ähnlich sieht es Deutsch­land­radio-Inten­dant Stefan Raue: "Das Urteil ist eine weitere bedeu­tende Entschei­dung für die Rund­funk­frei­heit in unserem Land. Das Bundes­ver­fas­sungs­gericht hat in beein­dru­ckender Deut­lich­keit den Wert eines staats­fern orga­nisierten öffent­lich-recht­lichen Rund­funks betont". Medi­enpo­liti­sche Erwä­gungen und Finan­zie­rungs­fragen dürtfen nicht verknüpft werden, die Auftrags­dis­kus­sion der Länder und Sender sei davon unab­hängig zu führen. "Dass die Rich­terinnen und Richter erneut die wach­sende Bedeu­tung der öffent­lich-recht­lichen Sender für authen­tische und sorg­fältig recher­chierte Infor­mationen hervor­heben, ist Bestä­tigung und Anspruch zugleich".

Für das Deutsch­land­radio und seine Mitar­beiter bedeute der Urteils­spruch "endlich Planungs­sicher­heit". Aus dem Rundfunk­bei­trag erhält Deutsch­land­radio bisher 50 Cent, zunächst werden es vier Cent mehr sein. "Mit Blick auf die allge­meine Kosten­ent­wick­lung werden wir damit auch künftig weiter einen strikten Kurs von Wirt­schaft­lich­keit und Spar­sam­keit verfolgen, um mit unserem Angebot trotzdem best­mög­lich nicht nur im Radio, sondern auch in der digi­talen Welt sichtbar zu sein, meint Raue.

Zukunfts­wei­send sei das Urteil mit Blick auf das künf­tige Beitrags­ver­fahren, so der Inten­dant: "Erst­mals wird in dieser Deut­lich­keit die föde­rale Verant­wor­tungs­gemein­schaft ange­spro­chen, in der jedes Land ‚Mitver­ant­wor­tungs­träger‘ ist. Ein Allein­gang wie in Sachsen-Anhalt ist nicht zulässig. Wenn ein Land von der Bedarfs­fest­stel­lung der KEF abwei­chen will, muss es das Einver­nehmen mit allen anderen Ländern suchen und nach­voll­zieh­bare Gründe dafür vorlegen. Beides ist nach Auffas­sung des Gerichts im vorlie­genden Fall nicht geschehen."

Über die große Bedeu­tung des Rund­funks in Krisen geht es in diesem Beitrag.

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