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Klarstellung: Kein Rundfunkbeitrag für Ukraine-Flüchtlinge

Flücht­linge aus der Ukraine müssen in der Regel keinen Rund­funk­bei­trag in Deutsch­land zahlen. Darauf verweist der Beitrags­ser­vice der Öffent­lich-Recht­lichen.
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Flüchtlinge aus der Ukraine müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen Flüchtlinge aus der Ukraine müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen
Foto: dpa, Bearbeitung: teltarif.de
Menschen, die auf der Flucht vor dem Krieg in der Ukraine nach Deutsch­land kommen, müssen in der Regel keinen Rund­funk­bei­trag zahlen. Darauf verweist der Beitrags­ser­vice der Öffent­lich-Recht­lichen in einer Mittei­lung. In Aufnah­meein­rich­tungen und Gemein­schafts­unter­künften bestehe grund­sätz­lich keine Beitrags­pflicht für die einzelnen Bewohner, heißt es.

Darüber hinaus können sich Empfänger von Leis­tungen nach dem Asyl­bewer­ber­leis­tungs­gesetz nach den Rege­lungen des Rund­funk­bei­trags­staats­ver­trags von der Rund­funk­bei­trags­pflicht befreien lassen. Dies gelte auch für Geflüch­tete aus der Ukraine, die einen Aufent­halts­titel nach § 24 Aufent­halts­gesetz erhalten und auf dieser Grund­lage Leis­tungen nach dem Asyl­bewer­ber­leis­tungs­gesetz beziehen.

"Der Beitrags­ser­vice trägt seinen Teil dazu bei, Geflüch­teten aus der Ukraine die Ankunft in Deutsch­land möglichst zu erleich­tern und alle notwen­digen Verfahren so schnell und so unbü­rokra­tisch wie möglich zu gestalten", sagt Michael Krüßel, Geschäfts­führer des Beitrags­ser­vice von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio.

Flücht­lings­unter­künfte für Klärungs­schreiben gesperrt

Flüchtlinge aus der Ukraine müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen Flüchtlinge aus der Ukraine müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen
Foto: dpa, Bearbeitung: teltarif.de
Um Geflüch­tete, die in Gemein­schafts­unter­künften unter­gebracht sind, gar nicht erst zum Rund­funk­bei­trag anzu­schreiben, sperrt der Beitrags­ser­vice die Adressen von Flücht­lings­unter­künften für Klärungs­schreiben zur Beitrags­pflicht. "Die Adress­sper­rung bei Gemein­schafts­unter­künften ist ein probates Mittel, um unnö­tige Klärungs­ver­fahren zu vermeiden; sie hat sich in der Vergan­gen­heit bewährt", so Krüßel.

Dass der Beitrags­ser­vice auto­mati­siert Klärungs­schreiben versendet, liegt am Verfahren zur Ersterfas­sung beitrags­pflich­tiger Wohnungen. Sobald eine Person melde­recht­lich regis­triert wurde, über­mit­telt das zustän­dige Einwoh­ner­mel­deamt ihre Melde­daten an den Beitrags­ser­vice. Jedoch enthalten die Melde­daten keinen Hinweis darauf, ob es sich bei den Gemel­deten um Geflüch­tete handelt. Daher schreibt der Beitrags­ser­vice alle an, die keiner Wohnung zuge­ordnet werden können, für die bereits ein Rund­funk­bei­trag gezahlt wird, und bittet um Klärung der Beitrags­pflicht.

Mitwir­kung von Städten und Kommunen erfor­der­lich

Bei der Umset­zung der Adress­sper­rungen sei der Beitrags­ser­vice laut eigenen Angaben auf die aktive Unter­stüt­zung der Städte und Kommunen ange­wiesen; diese seien für die Unter­brin­gung der Ankom­menden zuständig. "Nur wenn wir wissen, wo eine Flücht­lings­unter­kunft ist, können wir diese Adresse in unserem System für Klärungs­schreiben sperren", erklärt Krüßel. Als Gemein­schafts­unter­kunft gelten etwa Asyl­bewer­ber­heime, aber auch Hotels, Pensionen und Wohn­häuser, die ausschließ­lich zur Unter­brin­gung von Flücht­lingen genutzt werden.

Unbe­dingt auf Schreiben des Beitrags­ser­vice reagieren

Sollte es trotz aller Bemü­hungen dazu kommen, dass Geflüch­tete dennoch zur Klärung der Beitrags­pflicht ange­schrieben werden, sollten sie bezie­hungs­weise ihre Betreuer zeitnah reagieren und sich beim Beitrags­ser­vice melden. Nur durch eine entspre­chende Rück­mel­dung lässt sich verhin­dern, dass ange­schrie­bene Personen in der Folge unbe­rech­tig­ter­weise zur Zahlung des Rund­funk­bei­trags heran­gezogen werden. Am schnellsten geht die Rück­mel­dung über das Online­for­mular auf rundfunkbeitrag.de oder die Hotline des Beitrags­ser­vice.

Fremd­spra­chiges Infor­mati­ons­mate­rial nun auch in Ukrai­nisch

Um den Geflüch­teten aus der Ukraine die Rege­lungen zum Rund­funk­bei­trag und die Möglich­keiten der Beitrags­befreiung in ihrer Mutter­sprache zu erklären, hat der Beitrags­ser­vice sein fremd­spra­chiges Angebot auf der Website kurz­fristig erwei­tert. Alle rele­vanten Infor­mationen zum Rund­funk­bei­trag für Geflüch­tete und Asyl­suchende finden sich dort nun nicht nur in Deutsch und Englisch, sondern auch in ukrai­nischer Sprache.

Ab sofort gibt es keine Erin­nerungs­briefe mehr zum Rund­funk­bei­trag

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