Bundesverfassungsgericht: Rundfunkbeitrag darf steigen
Im Streit um die Erhöhung des Rundfunkbeitrags haben die Öffentlich-Rechtlichen Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio mit ihrer Verfassungsbeschwerde einen aus ihrer Sicht großen Erfolg erzielt. Der Rundfunkbeitrag steigt wie geplant auf monatlich 18,36 Euro.
Das ordnete das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss rückwirkend zum 20. Juli an.
Verletzung der Rundfunkfreiheit
ARD, ZDF und Deutschlandradio haben erfolgreich Verfassungsbeschwerde eingelegt: Der Rundfunkbeitrag kann steigen.
Foto: Peter Kneffel/dpa
Allerdings gilt die Regelung nur als vorläufig, bis zum Inkrafttreten einer staatsvertraglichen Neuregelung, hieß es. Das Land Sachsen-Anhalt hatte die Erhöhung um 86 Cent blockiert, die Karlsruher Richter werteten dies allerdings als eine Verletzung der im Grundgesetz festgeschriebenen Rundfunkfreiheit.
Die ursprünglich geplante Erhöhung des Rundfunkbeitrags scheiterte, da in Sachsen-Anhalt im Dezember 2020 die dafür notwendige Abstimmung im Landtag abgesagt wurde. Hintergrund war ein Koalitionsstreit zwischen CDU, SPD und Grüne. Die ARD-Anstalten, das ZDF und das Deutschlandradio legten daraufhin Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe ein.
Bei den Beschwerden der Öffentlich-Rechtlichen ging es - wie die ARD nochmal ausführt - um eine mögliche Verletzung der Rundfunkfreiheit, die das Grundgesetz in Artikel 5 garantiert. Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgt aus ihr die staatliche Verpflichtung, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk "bedarfsgerecht" zu finanzieren. Die Sender sollen so viel Geld bekommen, wie nötig ist, um ihren Auftrag zu erfüllen.
Eilentscheidung noch gegen die Öffentlich-Rechtlichen
In einer Eilentscheidung hatte das Bundesverfassungsgericht kurz vor Weihnachten vergangenen Jahres die Anträge der Sender abgelehnt, den Beitrag vorläufig per Gerichtsbeschluss zu erhöhen. Das Gericht hatte zudem festgestellt, dass die Verfassungsbeschwerde "weder offensichtlich unzulässig noch offensichtlich unbegründet" sei. Eine Verletzung der Rundfunkfreiheit scheine aber "zumindest möglich". Die Richterinnen und Richter waren im Eilverfahren nicht davon überzeugt, dass es den Sendern nicht möglich sein sollte, "für eine gewisse Zeit" mit weniger Geld auszukommen.
In einer nachfolgenden Meldung berichten wir darüber, was ARD, ZDF und Deutschlandradio zum heutigen Urteil sagen.
Die Entscheidung aus Karlsruhe hat Auswirkungen in vielen Bereichen. Die Öffentlich-Rechtlichen hatten mehrere Aktivitäten auf Eis gelegt, unter anderem auch den Ausbau beim Digitalradio DAB+.