Urteil

Bundesverfassungsgericht: Rundfunkbeitrag darf steigen

Jetzt doch: Der Rund­funk­bei­trag steigt vorläufig auf monat­lich 18,36 Euro. Das ordnete das Bundes­ver­fas­sungs­gericht in einem Beschluss rück­wir­kend zum 20. Juli an.
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Im Streit um die Erhö­hung des Rund­funk­bei­trags haben die Öffent­lich-Recht­lichen Sender ARD, ZDF und Deutsch­land­radio mit ihrer Verfas­sungs­beschwerde einen aus ihrer Sicht großen Erfolg erzielt. Der Rund­funk­bei­trag steigt wie geplant auf monat­lich 18,36 Euro.

Das ordnete das Bundes­ver­fas­sungs­gericht in einem Beschluss rück­wir­kend zum 20. Juli an.

Verlet­zung der Rund­funk­frei­heit

ARD, ZDF und Deutschlandradio haben erfolgreich Verfassungsbeschwerde eingelegt: Der Rundfunkbeitrag kann steigen ARD, ZDF und Deutschlandradio haben erfolgreich Verfassungsbeschwerde eingelegt: Der Rundfunkbeitrag kann steigen.
Foto: Peter Kneffel/dpa
Aller­dings gilt die Rege­lung nur als vorläufig, bis zum Inkraft­treten einer staats­ver­trag­lichen Neure­gelung, hieß es. Das Land Sachsen-Anhalt hatte die Erhö­hung um 86 Cent blockiert, die Karls­ruher Richter werteten dies aller­dings als eine Verlet­zung der im Grund­gesetz fest­geschrie­benen Rund­funk­frei­heit.

Die ursprüng­lich geplante Erhö­hung des Rund­funk­bei­trags schei­terte, da in Sachsen-Anhalt im Dezember 2020 die dafür notwen­dige Abstim­mung im Landtag abge­sagt wurde. Hinter­grund war ein Koali­tions­streit zwischen CDU, SPD und Grüne. Die ARD-Anstalten, das ZDF und das Deutsch­land­radio legten daraufhin Verfas­sungs­beschwerden in Karls­ruhe ein.

Bei den Beschwerden der Öffent­lich-Recht­lichen ging es - wie die ARD nochmal ausführt - um eine mögliche Verlet­zung der Rund­funk­frei­heit, die das Grund­gesetz in Artikel 5 garan­tiert. Nach der bishe­rigen Recht­spre­chung des Bundes­ver­fas­sungs­gerichts folgt aus ihr die staat­liche Verpflich­tung, den öffent­lich-recht­lichen Rund­funk "bedarfs­gerecht" zu finan­zieren. Die Sender sollen so viel Geld bekommen, wie nötig ist, um ihren Auftrag zu erfüllen.

Eilent­schei­dung noch gegen die Öffent­lich-Recht­lichen

In einer Eilent­schei­dung hatte das Bundes­ver­fas­sungs­gericht kurz vor Weih­nachten vergan­genen Jahres die Anträge der Sender abge­lehnt, den Beitrag vorläufig per Gerichts­beschluss zu erhöhen. Das Gericht hatte zudem fest­gestellt, dass die Verfas­sungs­beschwerde "weder offen­sicht­lich unzu­lässig noch offen­sicht­lich unbe­gründet" sei. Eine Verlet­zung der Rund­funk­frei­heit scheine aber "zumin­dest möglich". Die Rich­terinnen und Richter waren im Eilver­fahren nicht davon über­zeugt, dass es den Sendern nicht möglich sein sollte, "für eine gewisse Zeit" mit weniger Geld auszu­kommen.

In einer nach­fol­genden Meldung berichten wir darüber, was ARD, ZDF und Deutsch­land­radio zum heutigen Urteil sagen.

Die Entschei­dung aus Karls­ruhe hat Auswir­kungen in vielen Berei­chen. Die Öffent­lich-Recht­lichen hatten mehrere Akti­vitäten auf Eis gelegt, unter anderem auch den Ausbau beim Digi­tal­radio DAB+.

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