Bundesverfassungsgericht

Rundfunkbeitrag: Verfassungsgericht weist Eilanträge ab

Das Bundes­ver­fas­sungs­gericht hat die Eilan­träge von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio gegen die Blockade der Erhö­hung des Rund­funk­bei­trags durch Sachsen-Anhalt abge­wiesen. Damit kann der monat­liche Beitrag zum Jahres­wechsel nicht wie ursprüng­lich geplant um 86 Cent steigen.
Von mit Material von dpa

Der Rundfunkbeitrag wird zunächst nicht steigen Der Rundfunkbeitrag wird zunächst nicht steigen
Foto: ARD
Haus­halte in Deutsch­land zahlen weiterhin einen monat­lichen Rund­funk­bei­trag von 17,50 Euro. Ursprüng­lich war geplant, dass der Betrag zum 1. Januar 2021 um 86 Cent auf 18,36 Euro steigt. Das Bundes­ver­fas­sungs­gericht in Karls­ruhe lehnte am gest­rigen Dienstag aller­dings Eilan­träge von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio ab.

Die öffent­lich-recht­lichen Sender wollten sich dagegen wehren, dass Sachsen-Anhalt als einziges Bundes­land entgegen der anderen Länder die Erhö­hung des Rund­funk­bei­trags blockierte. Ob die Erhö­hung am Ende viel­leicht doch noch kommt, ist unklar - das Bundes­ver­fas­sungs­gericht will im eigent­lichen Haupt­ver­fahren erst später entscheiden, mögli­cher­weise schon vor den Land­tags­wahlen in Sachsen-Anhalt am 6. Juni 2021.

Begrün­dungen der Sender nicht ausrei­chend

Der Rundfunkbeitrag wird zunächst nicht steigen Der Rundfunkbeitrag wird zunächst nicht steigen
Foto: ARD
Vorge­lagert hatten ARD, ZDF und Deutsch­land­radio im Dezember Eilan­träge gestellt. Auch deshalb, weil die Staats­ver­trags-Verein­barungen, die auch die Ände­rung zur Höhe des Rund­funk­bei­trags vorsehen, Ende dieses Jahres auslaufen, wenn sie bis dahin nicht alle Länder rati­fiziert haben. Das Bundes­ver­fas­sungs­gericht betonte nun aber, die Sender hätten nicht gut genug begründet, warum es ihnen nicht möglich sein sollte, ihr Programm­angebot für eine gewisse Zeit auch so weiter zu finan­zieren.

Den zusätz­lichen Bedarf von 86 Cent im Monat hatte eine per Staats­ver­trag beauf­tragte unab­hän­gige Kommis­sion, die KEF, ermit­telt. Es wäre die erste Erhö­hung seit 2009. Der Rund­funk­bei­trag ist die Haupt­ein­nah­mequelle von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio. Das Beitrags­plus soll eine prognos­tizierte Finanz­lücke von 1,5 Milli­arden Euro zwischen 2021 und 2024 ausglei­chen. Der Rund­funk­bei­trag, der seit 2013 nicht mehr als gerä­teab­hän­gige Gebühr, sondern je Wohnung erhoben wird, wird von Haus­halten, aber auch von Firmen und Insti­tutionen bezahlt.

Sachsen-Anhalts Minis­ter­prä­sident Reiner Hase­loff (CDU) hatte am 8. Dezember den Gesetz­ent­wurf noch vor der nötigen Abstim­mung im Landtag zurück­gezogen, weil sich abzeich­nete, dass seine CDU - anders als die Koali­tions­partner SPD und Grüne - die Erhö­hung nicht mittragen würde. Die Christ­demo­kraten hätten eine Mehr­heit mit der AfD in der Oppo­sition bilden können - das hätte einen mögli­chen Bruch der schwarz-rot-grünen Koali­tion provo­ziert.

Die öffent­lich-recht­lichen Sender sehen sich in ihrer Rund­funk­frei­heit verletzt und haben in Karls­ruhe geklagt. Ihre Verfas­sungs­beschwerden seien "weder offen­sicht­lich unzu­lässig noch offen­sicht­lich unbe­gründet", heißt es in dem Beschluss der Richter. Aller­dings sahen sie keinen Anlass, sofort einzu­greifen.

Die Sender hätten nicht näher darge­legt, "dass eine verfas­sungs­wid­rige Verzö­gerung des Inkraft­tre­tens der Ände­rung des Rund­funk­finan­zie­rungs­staats­ver­trags irrever­sibel zu schweren Nach­teilen führte". Zwar könne ein schlech­teres Programm im Nach­hinein nicht mehr ausge­gli­chen werden. Die Richter gehen aber davon aus, dass die Sender in der Lage sind, für eine gewisse Zeit in Vorleis­tung zu treten - zumal ihnen ein Ausgleich zustehen würde, sollte Karls­ruhe ihren Verfas­sungs­beschwerden am Ende statt­geben.

Der Erste Senat unter Gerichts­prä­sident Stephan Harbarth lehnte es auch ab, die Verfalls­klausel im Ände­rungs­staats­ver­trag vorüber­gehend außer Kraft zu setzen. Sie sieht vor, dass der Vertrag gegen­standslos wird, wenn bis Jahres­ende nicht sämt­liche Rati­fika­tions­urkunden da sind. Die Sender hätten nicht vorge­tragen, weshalb die Klausel einer späteren Anhe­bung des Beitrags im Wege stehen sollte.

ARD: Gravie­rende Einspar-Maßnahmen im Programm

ZDF-Inten­dant Thomas Bellut sieht in der Ableh­nung auch einen ermu­tigenden Punkt. Der Inten­dant teilte am Dienstag auf Anfrage der Deut­schen Presse-Agentur mit: "Ermu­tigend ist der Hinweis in der Begrün­dung, dass eine Verlet­zung der Rund­funk­frei­heit ange­sichts der bishe­rigen Recht­spre­chung möglich ist."

ARD und Deutsch­land­radio betonten, dass es nun Folgen für die Häuser geben werde. Der ARD-Vorsit­zende Tom Buhrow sagte: "Wir müssen nun unsere Finanz­pla­nungen anpassen. Ein Ausbleiben der Beitrags­anpas­sung wird gravie­rende Maßnahmen erfor­dern, die man im Programm sehen und hören wird." Man werde nun gemeinsam beraten.

Ein Deutsch­land­radio-Spre­cher teilte dpa mit: "Wir werden nun zeitnah kurz­fristig umsetz­bare Spar­maß­nahmen beschließen und die Entschei­dung im Haupt­ver­fahren abwarten."

Von Sachsen-Anhalts Minis­ter­prä­sident Reiner Hase­loff (CDU) kam diese Reak­tion auf dpa-Anfrage: "Der Senat hat darauf aufmerksam gemacht, dass den Antrag­stel­lern durch eine verzö­gerte Fest­set­zung des Rund­funk­bei­trags kein schwer­wie­gender Nach­teil droht. Dies gibt Gele­gen­heit, die komplexen Fragen, die im Raum stehen, im weiteren Verfahren mit der gebo­tenen Sorg­falt und Umsicht zu prüfen."

Für den Rund­funk­bei­trag gibt es einige alter­native Zukunfts­modelle

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