Öffentlich-Rechtliche

Rundfunkbeitrag: ARD & ZDF rufen Verfassungsgericht an

Eine Erhö­hung des Rund­funk­bei­trages ab 1. Januar um 86 Cent auf 18,36 Euro ist nach dem Veto aus Sachsen-Anhalt vom Tisch. ARD und ZDF wollen nun das Bundes­ver­fas­sungs­gericht anrufen.
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Sachsen-Anhalts Minis­ter­prä­sident Reiner Hase­loff von der CDU hat die Regie­rungs­vor­lage für den Landtag zum Rund­funk­staats­ver­trag zurück­gezogen. Der Landtag wird sich deshalb nicht wie geplant noch im Dezember mit dem in der schwarz-rot-grünen Koali­tion umstrit­tenen Staats­ver­trag befassen, teilte die Staats­kanzlei gestern in Magde­burg mit. Damit wäre eine Erhö­hung des Rund­funk­bei­trages ab 1. Januar um 86 Cent auf 18,36 Euro vom Tisch.

ARD-Anstalten gehen gemeinsam nach Karls­ruhe

Die ARD-Anstalten ziehen gemeinsam nach Karlsruhe Die ARD-Anstalten ziehen gemeinsam nach Karlsruhe
Fotos: ARD - Herby Sachs/teltarif.de, Montage: teltarif.de
Die Lage in Sachsen-Anhalt zeigt damit: Es ist aktuell nicht mehr mit einer Zustim­mung zur Anpas­sung des Rund­funk­bei­trags zu rechnen. Damit ist die Finan­zie­rung der öffent­lich-recht­lichen Sender ab 2021 nicht mehr gesi­chert, die von der unab­hän­gigen Kommis­sion KEF in einem aufwän­digen Verfahren ermit­telt wurde. Aus diesem Grund werden die Landes­rund­funk­anstalten der ARD gemeinsam das Bundes­ver­fas­sungs­gericht anrufen.

Die Rund­funk­frei­heit sei laut der ARD in Deutsch­land ein Grund­recht und damit ein sehr hohes Gut. Das Verfas­sungs­gericht habe in seinen Urteilen über die Jahr­zehnte klar­gemacht, wie wichtig die Rolle der Kommis­sion KEF sei, um ein geschütztes Verfahren zu gewähr­leisten. Die KEF soll sicher­stellen, dass die Finan­zie­rung des öffent­lich-recht­lichen Rund­funks unab­hängig von der Politik begut­achtet und fest­gestellt wird. Damit sind der Politik auch enge Grenzen gesetzt, wenn sie von der Beitrags­emp­feh­lung der KEF abwei­chen will.

ARD-Vorsit­zender Tom Buhrow zeigt sich enttäuscht: "Ich bedauere das Ergebnis. Der gesamte Prozess zur Anpas­sung des Rund­funk­bei­trags schei­tert bundes­weit an Sachsen-Anhalt, nachdem der Minis­ter­prä­sident die Geset­zes­vor­lage zurück­genommen hat". Im Verfahren sei die Beitrags­dis­kus­sion mit der Auftrags­frage "völlig vermischt" worden, "was wir nach der bishe­rigen Recht­spre­chung als unzu­lässig betrachten. Weder Sach­argu­mente noch die unab­hän­gige Empfeh­lung der KEF spielten eine Rolle. Eine Verfas­sungs­beschwerde ist leider unaus­weich­lich. Ohne die ausrei­chende, unab­hängig ermit­telte Finan­zie­rung wird das Programm­angebot, das in allen Regionen Deutsch­lands verwur­zelt ist, darunter leiden."

ZDF schließt sich Gang nach Karls­ruhe an

Auch das ZDF wählt den Gang nach Karls­ruhe. ZDF-Inten­dant Dr. Thomas Bellut zu den Auswir­kungen der Entschei­dung von Minis­ter­prä­sident Hase­loff: "Das Verfahren der Fest­legung des Beitrags ist von allen Ländern beschlossen worden, auch von Sachsen-Anhalt. Und das soll die Unab­hän­gig­keit der öffent­lich-recht­lichen Anstalten sicher­stellen, insbe­son­dere auch in der poli­tischen Bericht­erstat­tung. Die Beitrags­anpas­sung ist jetzt in Sachsen-Anhalt zu einem poli­tischen Streit­thema geworden. Deshalb bleibt dem ZDF leider keine andere Möglich­keit, als das Bundes­ver­fas­sungs­gericht anzu­rufen."

Laute Appelle, der Beitrags­erhö­hung doch zuzu­stimmen, etwa von ver.di, blieben in Sachsen-Anhalt unge­hört.

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