Benutzer camellion schrieb:
Das ist ja mal ne Erleichterung.
Ja, endlich. Das ist mal ein gutes Urteil! Ich bin ein Gebührenbefürworter (trotz aller berechtigter Kritik am ÖR), aber dass Freiberufler, die zu Hause arbeiten, doppelt zahlen sollen, habe ich auch nicht eingesehen.
Der Fall errinnert mich an die Problematik mit Autoradios. Wird das Auto gewerblich und Privat genutzt muss es zweimal angemeldet werden. Is ja klar, hab ja auch zwei Ohren! ;-) Oder wie begründet die GEZ das? Wie verhält es sich den mit DAB Radios, die mit dem UKW Radios nicht mehr viel geimeinsam haben. Gilt diese Begründung dafür auch? Die Antwort werden wir uns wohl teuer und Aufwendig erstreiten müssen.
DIE Antwort sollte eigentlich klar sein, denn die GEZ wird ja nicht abhängig vom Übertragungsweg fällig, sondern allein durch die Möglichkeit(!) der vorhandenen Geräte, ÖR empfangen zu können.