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Und so weiter...


25.11.2004 13:49 - Gestartet von kfschalke
Leider hat das Gericht keinen Zusammenhang zwischen Handykauf und Mobilfunvertrag erkannt. Es geht jedenfalls nur darum, dass der Mitarbeiter eines Logistikuntenehmens nicht in der Lage ist, die Firma zu vertreten und Fragen zu beantworten. Darum ist der unterschriebene Vertrag mit einem Widerrufsrecht "versehen."
Es wäre ein Erfolg, wenn das Gericht festgestellt hätte, dat es einen Zusammenhang zwischen Lieferung und Art des Handys in Zusammenhang mit Mobilfunkverträgen gibt. Dann wäre die Lage der Verbraucher beim Abschluß über"Internethändler" gestärkt und die Provider wären in der Pflicht, den Kunden auch die Leistung seiner "Händler" zugängig zu machen.