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Wiederrufsrecht nach Gebrauch


25.11.2004 13:46 - Gestartet von paeppa
Hi,

weiss jemand, ob ich meinen per Internet geschlossenen Handyvertrag auch innerhalb von 2 Wochen widerrufen kann, wenn ich die SIM-Karte schon benutzt habe? Spricht doch eigentlich nix dagegen. Dann muss ich doch nur für die geführten Gespräche bezahlen.

Gruß

Paeppa
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[1] kfschalke antwortet auf paeppa
25.11.2004 13:50
mit Benutzung der SIM-Karte sind die Vertragsbedingungen angenommen....
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[1.1] paeppa antwortet auf kfschalke
25.11.2004 13:52
Aber ich Widerrufe ja genau diesen Vertrag mit der Rücksendung der Ware (=des Handys)
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[1.1.1] kfschalke antwortet auf paeppa
25.11.2004 13:56
Das Handy kannst bis zu 14 Tage nach Vertragsabschluß zurückschicken, die SIM ist der Vertrag und da werden die Nutzungsbedingungen anerkannt.
Wenn du nun ein handy 1 hast, kannst du dieses zurückschicken und wirst sicherlich auch ein Handy 2 kreigen...
Bei seriösen Anbietern gibt es aber in der Regel keine Probleme den Vertrag komplett zu verweigern... Andere, wie dieses büdelsdorfer unternehmen klagen aber gerne.
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[1.1.1.1] paeppa antwortet auf kfschalke
25.11.2004 14:05
Also kann ich doch einfach Handy zurückschicken und gut ist!?
Zur Not muss die Rechtschutzversicherung her halten :-)
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[1.1.1.1.1] kfschalke antwortet auf paeppa
25.11.2004 14:14
Benutzer paeppa schrieb:
Also kann ich doch einfach Handy zurückschicken und gut ist!? Zur Not muss die Rechtschutzversicherung her halten :-)

das Handy ist nicht das Prob, die Frage ist nur, ob der Vertrag auch stoniert wird..... oder ob man dir "aus Kulanz" ein anderes Handy anbietet.
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[1.1.1.1.1.1] paeppa antwortet auf kfschalke
25.11.2004 14:16
will ja kein anderes Handy sondern keinen Vertrag mehr :-)
Und den hab ich ja auch per Internet geordert - also doch Fernabsatzgesetzt. Die beiden Verträge sind ja gekoppelt - ohne Mobilfunkvertrag kein Handy für 0 Euro.
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[1.1.1.1.1.1.1] kfschalke antwortet auf paeppa
25.11.2004 14:19
und genau darum geht:
Es ist der Kauf eines Handys...
Es ist der Abschluß eines Mobilfunkvertrages...
Es sind also 2 Verträge, auch wenn diese zusammenhängen.
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[1.1.1.1.1.1.1.1] paeppa antwortet auf kfschalke
25.11.2004 14:44
Will sie ja beide Widerrufen :-)
Meinentwegen auch nur den Mobilfunkvertrag und nicht den Kaufvertrag für's Handy.
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1] dirk123 antwortet auf paeppa
25.11.2004 14:52
Benutzer paeppa schrieb:
Will sie ja beide Widerrufen :-) Meinentwegen auch nur den Mobilfunkvertrag und nicht den Kaufvertrag für's Handy.

Es ist ein Vertrag, der 2 Komponenten enthält.
Das eine gibt es ohne das andere in dieser Form so nicht.

Wie blöd, tschuldigung, muss man denn sein das man denkt man nimmt sich ein Handy für 0€ mit einem Vertrag,und will den Vertrag für den Mobilfunkbetreiber im Wiederrufsrecht wieder kündigen und kann das Handy für 0€ behalten!!!!

Haha das wäre ja wunderschön, dann könnten sie ja alle ihre Handys direkt aus dem Fenster werfen und man bräuchte sie dann nur noch aufheben.
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] kfschalke antwortet auf dirk123
25.11.2004 15:07
andersrum ist es aber so, dass der Provider sagt, dass es kein Vertrag mit ihm ist, wenn Erstattungen oder Handylieferungen nicht kommen.
Es geht ja auch darum, ob eine genutzte SIM und der Mobilfunkvertrag zustande gekommen sind (soll ja auch vielleicht so sein) aber dat Handy nicht okay ist.
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[1.1.1.1.1.1.1.1.2] handytick.de antwortet auf paeppa
25.11.2004 16:29
Benutzer paeppa schrieb:
Will sie ja beide Widerrufen :-) Meinentwegen auch nur den Mobilfunkvertrag und nicht den Kaufvertrag für's Handy.

Das Widerrufsrecht ist zum Schutz des Kunden eingerichtet worden, da der Kunde den Gegenstand, den er erwirbt nicht sieht. Mit dem Nutzen der SIM Karte ist definitiv das Widerrufsrecht erloschen. Solltest du das Gerät benutzt haben, kann der Versender ebenso eine Gebühr (im Zweifelsfalle 100% des Kaufpreises) in Rechnung stellen, da das Gerät über eine Ansicht hinaus benutzt wurde (bei dem Nutzen der SIM Karte wurde zusätzlich noch der Mobilfunkvertrag akzeptiert, die SIM Karte wurde beschädigt, indem Sie aus dem Rahmen rausgebrochen wurde). Das Widerrufsrecht ist kein Freifahrtsschein für den 14 tägigen Gebrauch von beliebigen Geräten auf Kosten der Händler. In der Regel sollte man davon ausgehen, das mündige Bürger online bestellen und sich der Tatsache bewußt sind, das mit jedem Auftrag Kosten entstehen (und viel Arbeit). Leider trifft das mündig immer weniger zu, die Arbeit dafür immer mehr.

Viele Grüße
sl
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[1.1.1.1.1.1.1.1.2.1] kfschalke antwortet auf handytick.de
25.11.2004 16:53
Ich sehe es zwar nicht ganz so eng, aber wenn ich eine SIM-Karte einsetze, dann ist der Vertrag zustande gekommen und dazu sollte ich stehen. Wenn dat Handy nun nicht meinen Wunsch entspricht, kann ich es tauschen. Manche Dinge merkt man eben erst beim "Gebrauch", den ich im online (Telefon)-shop nicht feststellen kann. Verwende hier immer gerne dat 3650 gerne als Beispiel. Ich kann zwar im Handel feststellen, dat ich mit der Tastatut nicht klar komme, im online shop war dat nicht möglich (habe ja jahrelang "Drehscheibentelefone" gehabt)Wenn ich vom Kauf des Gerätes zurücktrete, ist es okay. Den Vertrag kann man ja auftrecht erhalten und kriegt dann ein anderes Handy.
Hier ging es ja auch darum, dass ich ein Paket kriege, dort ein Vertrag bei ist, den ich unterschreibe. Bei genauer Betrachtung der "Vertragsdaten/Tarif" stelle ich fest, dass dies nicht der Vertrag ist, den ich wollte. Also beides an mobilcom zurück. Gerade bei einer telefonischen bestellung verliert man schnell den Durchblick bei den "vielen" Zahlen. Von daher finde ich es auch wichtig, dieses Rücktrittsrecht festzuschreiben.
Als mündiger Bürger sollte ich dies aber erkennen, bevor ich alles zusammenbaue usw.
Auch sollte ich mir vorher Gedanken machen, was ich für einen Mobilfunkvertrag brauche und nicht immer nur auf den Handypreis schau´n und mich anschließend wundern, dass ich zwar nur 1,00 € für ein UMTS Handy zahle, aber dafür 500 Inklusivminuten im Monat habe, aber so um die 50,00 € Grundgebühr zahle.....
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[1.1.1.1.1.1.1.1.2.2] papaboy antwortet auf handytick.de
25.11.2004 16:57
Wie willst du ein Gerät eingehend Prüfen und dir zB die Menüführung, Displayanzeige, Hintergrundsbeleuchtung, etc. eingehend prüfen ohne eine SIM-Karte einzulegen? Jedes Handy erzählt dir nur "Bitte Sim einlegen" wenn keine drin ist. Somit must du diese erst einlegen um es zu prüfen. Desweiteren könnte imho eine "eingehende Prüfung" auch einige Gespräche beinhalten um zu prüfen wie die Verständigung mit dem Telefon ist. Auch könnte es duraus sein, dass die Netzversogung an meinem Aufenthaltsort von genau diesem abgeschlossenen Vertrag nicht wunschgemäss ist.

Ich denke da ist noch klärngsbedarf auch seitens der Richter vorhanden.
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[1.1.1.1.1.1.1.1.2.2.1] handytick.de antwortet auf papaboy
25.11.2004 17:08
Jain,

hast Du schon einmal versucht, in ein nicht freigeschaltetes Prepaidgerät eine Karte einzulegen? Es geht überhaupt nicht. Bei einem netten Händler vor Ort kann man sich die Geräte anschauen, sie aber auch nicht ohne weiteres nutzen bzw. ausgiebig testen. Wenn man freundlich fragt, dann lässt einen der Händler vielleicht eine Simkarte einlegen, aber er schaltet bestimmt keinen Vertrag, damit Du das Gerät testest, und es dann nicht nimmst. Hier sollte der gesunde Menschenverstand einem sagen, dass der Aufwand nicht dem Nutzen entspricht. Wo liegt das Problem kurz eine Karte von einem Freund oder Familienmitglied einzulegen?
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[1.1.1.1.1.1.1.1.2.2.1.1] kfschalke antwortet auf handytick.de
25.11.2004 19:13
tja, auch da ist der gute alte eplus-shop immer wieder gern empfohlen, da liegen die Geräte mit Simkarte und man darf hin- und wieder damit sogar telefonieren *Akkustiktest*
In diesem Zusammenhang, der shop in essen innenstadt ist da sehr vorbildlich! (nur leider von meinem wohnort zuweit entfernt)
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[…1.1.1.1.1.1.1.2.2.1.1.1] handytick.de antwortet auf kfschalke
26.11.2004 09:04
Benutzer kfschalke schrieb:
tja, auch da ist der gute alte eplus-shop immer wieder gern empfohlen, da liegen die Geräte mit Simkarte und man darf hin- und wieder damit sogar telefonieren *Akkustiktest* In diesem Zusammenhang, der shop in essen innenstadt ist da sehr vorbildlich! (nur leider von meinem wohnort zuweit entfernt)

Keine Frage, die Shops haben Ihren Vorteil, wir betreiben selber mehrere Shops. Allerdings muß man dort auch höhrere Preise in Kauf nehmen (und ich kalkulieren), dafür bekommt man vor Ort dann auch den wesentlich besseren Service (wobei kein Kunde einen Vertrag abschließt, nach Hause fährt und testet, wie sich das Gerät mit dem Vertrag anhört und hinterher wieder in den Shop kommt und es umtauscht). Wir haben immer eine Vorführkarte, die der Kunde schnell nutzen kann. Eine Stornierung ist immer mit viel Arbeit verbunden und die Netzbetreiber machen es einem manchmal nicht ganz einfach. Im Internet wollen alle nur billig. Das dies auf Kosten des Service geht, sollte allen bekannt sein.

Nichts für ungut, ich sehe halt nur beide Seiten. ;-)
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[…1.1.1.1.1.1.2.2.1.1.1.1] kfschalke antwortet auf handytick.de
26.11.2004 09:37
Ich stimme dir da voll zu, dat "geiz ist geil" zu lasten des Service geht. Dies trifft genauso auf die übliche reinen "Provisionsgeschäte" über Call Center zur Vermarktung zu.
Ich bin daher gerne bereit, für ein Handy im Shop 20-30 € mehr auszugeben, statt es irgendwo zu bestellen und darauf warten zu müssen. Zumal ich es dann doch meist irgendwo bei iregndeinem Logistikunternehmen (DHL etc.) abholen muss.