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Wer bezahlt welche Gerichts- und Anwaltskosten?


24.12.2004 11:18 - Gestartet von snarfy
Im Artikel steht ja, daß der Beklagte zur Zahlung eines bestimmten Betrages verurteilt wurde, ansonsten aber die Klage abgewiesen wurde. Da die Klage also anscheinend nicht vollständig abgewiesen wurde, würde mich mal interessieren, in welcher ungefähren Höhe, Klägerin und speziell der Beklagte jetzt Gerichts- und Anwaltskosten bezahlen müssen.
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[1] Micky34 antwortet auf snarfy
24.12.2004 12:07
Benutzer snarfy schrieb:
Im Artikel steht ja, daß der Beklagte zur Zahlung eines bestimmten Betrages verurteilt wurde, ansonsten aber die Klage abgewiesen wurde. Da die Klage also anscheinend nicht vollständig abgewiesen wurde, würde mich mal interessieren, in welcher ungefähren Höhe, Klägerin und speziell der Beklagte jetzt Gerichts- und Anwaltskosten bezahlen müssen.

Da der Angerufene nur 1/60 der Rechnung bezahlen muß, müßte es, glaube ich, so sein dass der Angerufene 1/60 der Gerichtskosten bezahlen muß und 01058 den Rest.

Micky
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[1.1] Alexda antwortet auf Micky34
24.12.2004 12:13
Benutzer Micky34 schrieb:
Benutzer snarfy schrieb:
Im Artikel steht ja, daß der Beklagte zur Zahlung eines bestimmten Betrages verurteilt wurde, ansonsten aber die Klage abgewiesen wurde. Da die Klage also anscheinend nicht vollständig abgewiesen wurde, würde mich mal interessieren, in welcher ungefähren Höhe, Klägerin und speziell der Beklagte jetzt Gerichts- und Anwaltskosten bezahlen müssen.

Da der Angerufene nur 1/60 der Rechnung bezahlen muß, müßte es, glaube ich, so sein dass der Angerufene 1/60 der Gerichtskosten bezahlen muß und 01058 den Rest.

Das wäre dann aber doch dumm gewesen von dem Bekjlagten bzw. dessen Anwalt, den unstrittigen Betrag nicht zu zahlen. So hätte man doch auch diese 1/60 der Prozeßkosten sparen können, oder?

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[1.1.1] Micky34 antwortet auf Alexda
24.12.2004 12:21
Benutzer Alexda schrieb:
Benutzer Micky34 schrieb:
Benutzer snarfy schrieb:
Im Artikel steht ja, daß der Beklagte zur Zahlung eines bestimmten Betrages verurteilt wurde, ansonsten aber die Klage abgewiesen wurde. Da die Klage also anscheinend nicht vollständig abgewiesen wurde, würde mich mal interessieren, in welcher ungefähren Höhe, Klägerin und speziell der Beklagte jetzt Gerichts- und Anwaltskosten bezahlen müssen.

Da der Angerufene nur 1/60 der Rechnung bezahlen muß, müßte es,
glaube ich, so sein dass der Angerufene 1/60 der Gerichtskosten bezahlen muß und 01058 den Rest.

Das wäre dann aber doch dumm gewesen von dem Bekjlagten bzw. dessen Anwalt, den unstrittigen Betrag nicht zu zahlen. So hätte man doch auch diese 1/60 der Prozeßkosten sparen können, oder?


Ich bin kein Rechtsexperte, aber ich vermute mal das du damit recht hast.
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[1.1.1.1] helltwin antwortet auf Micky34
25.12.2004 11:45
Benutzer Micky34 schrieb:
Benutzer Alexda schrieb:
Benutzer Micky34 schrieb:
Benutzer snarfy schrieb:
(...)
Da der Angerufene nur 1/60 der Rechnung bezahlen muß, müßte es,
glaube ich, so sein dass der Angerufene 1/60 der Gerichtskosten bezahlen muß und 01058 den Rest.

Das wäre dann aber doch dumm gewesen von dem Bekjlagten bzw.
dessen Anwalt, den unstrittigen Betrag nicht zu zahlen. So hätte man doch auch diese 1/60 der Prozeßkosten sparen können,
oder?


Ich bin kein Rechtsexperte, aber ich vermute mal das du damit recht hast.

...wahrscheinlich wird es dem Beklagten tendenziell mehr oder weniger egal sein, ob und wieviel Gerichts- und Anwaltskosten er noch zu zahlen hat, weil er mit Unterstützung seiner Rechtsschutzversicherung klagt.

Nur ´ne Vermutung, aber, wie ich finde, sehr naheliegend.

Schöne Feiertage an alle, Carsten