Benutzer Micky34 schrieb:
Benutzer Alexda schrieb:
Benutzer Micky34 schrieb:
Benutzer snarfy schrieb:
(...)
Da der Angerufene nur 1/60 der Rechnung bezahlen muß, müßte es,
glaube ich, so sein dass der Angerufene 1/60 der Gerichtskosten bezahlen muß und 01058 den Rest.
Das wäre dann aber doch dumm gewesen von dem Bekjlagten bzw.
dessen Anwalt, den unstrittigen Betrag nicht zu zahlen. So hätte man doch auch diese 1/60 der Prozeßkosten sparen können,
oder?
Ich bin kein Rechtsexperte, aber ich vermute mal das du damit recht hast.
...wahrscheinlich wird es dem Beklagten tendenziell mehr oder weniger egal sein, ob und wieviel Gerichts- und Anwaltskosten er noch zu zahlen hat, weil er mit Unterstützung seiner Rechtsschutzversicherung klagt.
Nur ´ne Vermutung, aber, wie ich finde, sehr naheliegend.
Schöne Feiertage an alle, Carsten