Thread
Menü

O2 stellt zum 11.02. um !!!!


07.02.2005 19:05 - Gestartet von ststhv
Habe soeben mit der Hotline telefoniert. Die Zwangsumstellung soll schon zum 11.02.2005 erfolgen.
Ich werde vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dieses kann man per Fax unter 0800 / 800 2002 machen.
Menü
[1] adlerauge antwortet auf ststhv
07.02.2005 19:33
Hallo,

was heißt bei Prepaid-Karten Sonderkündigungsrecht ??
Gibt es so die Möglichkeit, sein Guthaben auszahlen zu lassen ???

Gruß
adlerauge

Benutzer ststhv schrieb:
Habe soeben mit der Hotline telefoniert. Die Zwangsumstellung soll schon zum 11.02.2005 erfolgen.
Ich werde vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dieses
kann man per Fax unter 0800 / 800 2002 machen.
Menü
[1.1] handytim antwortet auf adlerauge
07.02.2005 19:40
Benutzer adlerauge schrieb:
was heißt bei Prepaid-Karten Sonderkündigungsrecht ?? Gibt es so die Möglichkeit, sein Guthaben auszahlen zu lassen

Ja, gibt es. Einfach mal in die für die Karte gültigen AGB schauen.

Ciao
Tim
Menü
[1.1.1] adlerauge antwortet auf handytim
07.02.2005 19:54
Hallo Tim,

leider habe ich die AGB nie bekommen.
Die Karte (grüne SIM-Karte) ist von Dez. 2001, die damals gelb / grüne Klappschachtel habe ich noch, da ist aber auch nichts enthalten.
Kannst Du mir weiterhelfen ??

adlerauge



Benutzer handytim schrieb:
Benutzer adlerauge schrieb:
was heißt bei Prepaid-Karten Sonderkündigungsrecht ?? Gibt es so die Möglichkeit, sein Guthaben auszahlen zu lassen

Ja, gibt es. Einfach mal in die für die Karte gültigen AGB schauen.

Ciao
Tim
Menü
[1.1.1.1] handytim antwortet auf adlerauge
07.02.2005 20:21
Benutzer adlerauge schrieb:
leider habe ich die AGB nie bekommen.

Aber unterschrieben? :-)

Die Karte (grüne SIM-Karte) ist von Dez. 2001, die damals gelb / grüne Klappschachtel habe ich noch, da ist aber auch nichts enthalten.
Kannst Du mir weiterhelfen ??

Auszüge aus den AGB von Mai 2002:

"5 Vertragslaufzeit / Kündigung

5.1 Aktivierungsvereinbarungen werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Nutzungsdauer der SIM-Karte
ergibt sich aus Ziffer 4.

5.3 O2 (Germany) kann die Aktivierungsvereinbarung mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines
Kalendermonats ordentlich kündigen.

5.4 Den Vertragspartnern bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unbenommen. Ein wichtiger Grund liegt für O2 (Germany) insbesondere vor, wenn der Kunde die
Dienstleistungen in betrügerischer Absicht in Anspruch nimmt, bei der Nutzung gegen Strafvorschriften
verstößt oder wenn ein entsprechender dringender Tatverdacht besteht.

5.5 Mit Beendigung der Aktivierungsvereinbarung verfällt ein etwaiges Restguthaben auf dem Guthabenkonto,
es sei denn, die Beendigung der Aktivierungsvereinbarung erfolgt durch O2 (Germany) aus nicht vom
Kunden zu vertretenden Gründen oder durch den Kunden aufgrund eines von O2 (Germany) zu
vertretenden Umstandes."

So, nach Punkt 5.3 muss o2 3 Monate vor der Deaktivierung dies mitteilen. Dies ist nicht geschehen.

Nach Punkt 5.5 verfällt das Guthaben nicht, da es ein von o2 zu vertretender Umstand ist.


"11 Änderung von Geschäftsbedingungen, Entgelten

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Entgelte der O2 (Germany) werden dem
Kunden schriftlich rechtzeitig vor der Änderung mitgeteilt. Bei Änderungen zu Ungunsten des Kunden kann der Kunde den Vertrag binnen eines Monats für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung
schriftlich kündigen. Die Änderungen gelten als genehmigt und werden wirksam, wenn der Kunde sein
Kündigungsrecht nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung ausübt, sofern O2
(Germany) dem Kunden im Mitteilungsschreiben auf diese Folge besonders hingewiesen hat."

Hier wird eundeutig gesagt, dass o2 dem Kunden Änderungen schriftlich mitteilen muss. Dies ist ebenso nicht geschehen, somit verstößt o2 gegen die eigenen AGB.

Ciao
Tim
Menü
[1.1.1.1.1] shaissforum antwortet auf handytim
07.02.2005 20:35

"11 Änderung von Geschäftsbedingungen, Entgelten

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Entgelte der O2 (Germany) werden dem Kunden schriftlich rechtzeitig vor der Änderung mitgeteilt. Bei Änderungen zu Ungunsten des Kunden kann der Kunde den Vertrag binnen eines Monats für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung schriftlich kündigen. Die Änderungen gelten als genehmigt und werden wirksam, wenn der Kunde sein Kündigungsrecht nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung ausübt, sofern O2 (Germany) dem Kunden im Mitteilungsschreiben auf diese Folge besonders hingewiesen hat."

Hier wird eundeutig gesagt, dass o2 dem Kunden Änderungen schriftlich mitteilen muss. Dies ist ebenso nicht geschehen, somit verstößt o2 gegen die eigenen AGB.

Ciao
Tim


Ein SMS ist auch eine Art schriftliche Mitteilung
Menü
[1.1.1.1.1.1] handytim antwortet auf shaissforum
07.02.2005 21:19
Benutzer shaissforum schrieb:
Ein SMS ist auch eine Art schriftliche Mitteilung

Rechtlich anerkannt? Nein.

Ciao
Tim
Menü
[1.1.1.1.1.2] AnnaB antwortet auf shaissforum
07.02.2005 22:24
Benutzer shaissforum schrieb:
Ein SMS ist auch eine Art schriftliche Mitteilung

Ja, aber hat sie es durch meinen SPAM-Filter geschafft (vorausgesetzt, sie wurde ausgeliefert), sprich, ist sie auch in meinem Dunstkreis angekommen?!

Ciao
AnnaB
Menü
[2] bartd antwortet auf ststhv
08.02.2005 08:24
Benutzer ststhv schrieb:
Habe soeben mit der Hotline telefoniert. Die Zwangsumstellung soll schon zum 11.02.2005 erfolgen.
Ich werde vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dieses kann man per Fax unter 0800 / 800 2002 machen.

heute 8:02 kontakt mit hotline:
- umstellung zum 29.03.05 !!
- info per sms mind. 1 monat zuvor (gemäß agb 01/2004)!

bye bart
Menü
[2.1] muli antwortet auf bartd
08.02.2005 14:27
Benutzer bartd schrieb:
Benutzer ststhv schrieb:
Habe soeben mit der Hotline telefoniert. Die Zwangsumstellung
soll schon zum 11.02.2005 erfolgen.
Ich werde vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dieses kann man per Fax unter 0800 / 800 2002 machen.

heute 8:02 kontakt mit hotline:
- umstellung zum 29.03.05 !!
- info per sms mind. 1 monat zuvor (gemäß agb 01/2004)!

bye bart

Tja, blöd nur für die Bubble-Männeken, daß sie die Altkunden nie bzgl. Annerkennung neuerer AGB aufgefordert haben. D. h. für jeden Loop-Kunden gelten noch immer die AGB, die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültig waren.

Gruß

muli
Menü
[2.1.1] jambo antwortet auf muli
08.02.2005 16:47
Benutzer muli schrieb:
Benutzer bartd schrieb:
Benutzer ststhv schrieb:
Habe soeben mit der Hotline telefoniert. Die Zwangsumstellung
soll schon zum 11.02.2005 erfolgen.
Ich werde vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dieses kann man per Fax unter 0800 / 800 2002 machen.

heute 8:02 kontakt mit hotline:
- umstellung zum 29.03.05 !!
- info per sms mind. 1 monat zuvor (gemäß agb 01/2004)!

bye bart

Tja, blöd nur für die Bubble-Männeken, daß sie die Altkunden nie bzgl. Annerkennung neuerer AGB aufgefordert haben. D. h. für jeden Loop-Kunden gelten noch immer die AGB, die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültig waren.

Gruß

muli

Was aber in diesem Fall nix ändert. Muß rechtsgültig einen Monat vorher mitgeteilt werden, sonst kannste kündigen, wann immer Du willst mit Hinweis auf die geänderten Vertragsbedingungen. Wenn O2 pennt...

jambo
Menü
[2.1.2] o2 stellt zum 29.3.2005 um
hrgajek antwortet auf muli
08.02.2005 16:59
Hallo,

Benutzer ststhv schrieb:
Habe soeben mit der Hotline telefoniert. Die Zwangsumstellung soll schon zum 11.02.2005 erfolgen.

Ich hatte per e-mail widersprochen.
Die Hotline antwortete, dass die Umstellung
am 29.03.2005 stattfindet und ein Verbleib in den alten Tarifen nicht möglich sei.

Muli schrieb
Tja, blöd nur für die Bubble-Männeken, daß sie die Altkunden nie bzgl. Annerkennung neuerer AGB aufgefordert haben. D. h. für jeden Loop-Kunden gelten noch immer die AGB, die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültig waren.

Das bedeutet, daß sie Altkunden das komplette Restguthaben ausbezahlen müssen, unabhängig ob es aufgeladenes Geld aus Rubbellosen oder hereintelefonierte Minuten aus "Easy Money"
sind, da die Uralt-AGBs Easy Money noch nicht kannten.

Vermutlich wird aber kaum einer einen dezidierten Rechtsstreit deswegen anfangen.

Was ich viel trauriger finde, daß kein Netzbetreiber den Mut zu einer Prepaidkarte mit fairer 10/10 Taktung. Nur bei T-Mobile beginnt man zu begreifen, daß die Tarife überdreht sind und schaut sich vorsichtig um. Mal sehen, wann es die andern auch lernen.

Bezeichnenderweise empfiehlt die o2 Hotline den Wechsel zu Tchibo. Diese Karte hab ich schon :-)


Menü
[2.1.2.1] ixido antwortet auf hrgajek
09.02.2005 14:55
Hallo,

Benutzer hrgajek schrieb:
Was ich viel trauriger finde, daß kein Netzbetreiber den Mut zu einer Prepaidkarte mit fairer 10/10 Taktung. Nur bei T-Mobile beginnt man zu begreifen, daß die Tarife überdreht sind und schaut sich vorsichtig um. Mal sehen, wann es die andern auch lernen.

Bezeichnenderweise empfiehlt die o2 Hotline den Wechsel zu Tchibo. Diese Karte hab ich schon :-)

10/10 soll es doch demnächst mit savesave und mobixx geben, oder?

Und die Tchibo-Karte ist in der Zwischenzeit doch eine ganz akzeptable Lösung, vor allem, da auch die Mailboxabfrage kostenlos ist (sollte eigentlich selbstverständlich sein).
Menü
[3] RE: O2 stellt zum 11.02. um !!!! - falsche Info
ststhv antwortet auf ststhv
08.02.2005 17:18
Benutzer ststhv schrieb:
Habe soeben mit der Hotline telefoniert. Die Zwangsumstellung soll schon zum 11.02.2005 erfolgen.
Ich werde vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dieses kann man per Fax unter 0800 / 800 2002 machen.

Habe doch noch einmal angerufen, die Umstellung erfolgt zum 29.03.2005. Die Mitarbeiter bei O2 wissen wohl auch nicht, was richtig ist.

Ich lasse mir mein Guthaben auszahlen, basta.