Benutzer adlerauge schrieb:
leider habe ich die AGB nie bekommen.
Aber unterschrieben? :-)
Die Karte (grüne SIM-Karte) ist von Dez. 2001, die damals gelb / grüne Klappschachtel habe ich noch, da ist aber auch nichts enthalten.
Kannst Du mir weiterhelfen ??
Auszüge aus den AGB von Mai 2002:
"5 Vertragslaufzeit / Kündigung
5.1 Aktivierungsvereinbarungen werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Nutzungsdauer der SIM-Karte
ergibt sich aus Ziffer 4.
5.3 O2 (Germany) kann die Aktivierungsvereinbarung mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines
Kalendermonats ordentlich kündigen.
5.4 Den Vertragspartnern bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unbenommen. Ein wichtiger Grund liegt für O2 (Germany) insbesondere vor, wenn der Kunde die
Dienstleistungen in betrügerischer Absicht in Anspruch nimmt, bei der Nutzung gegen Strafvorschriften
verstößt oder wenn ein entsprechender dringender Tatverdacht besteht.
5.5 Mit Beendigung der Aktivierungsvereinbarung verfällt ein etwaiges Restguthaben auf dem Guthabenkonto,
es sei denn, die Beendigung der Aktivierungsvereinbarung erfolgt durch O2 (Germany) aus nicht vom
Kunden zu vertretenden Gründen oder durch den Kunden aufgrund eines von O2 (Germany) zu
vertretenden Umstandes."
So, nach Punkt 5.3 muss o2 3 Monate vor der Deaktivierung dies mitteilen. Dies ist nicht geschehen.
Nach Punkt 5.5 verfällt das Guthaben nicht, da es ein von o2 zu vertretender Umstand ist.
"11 Änderung von Geschäftsbedingungen, Entgelten
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Entgelte der O2 (Germany) werden dem
Kunden schriftlich rechtzeitig vor der Änderung mitgeteilt. Bei Änderungen zu Ungunsten des Kunden kann der Kunde den Vertrag binnen eines Monats für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung
schriftlich kündigen. Die Änderungen gelten als genehmigt und werden wirksam, wenn der Kunde sein
Kündigungsrecht nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung ausübt, sofern O2
(Germany) dem Kunden im Mitteilungsschreiben auf diese Folge besonders hingewiesen hat."
Hier wird eundeutig gesagt, dass o2 dem Kunden Änderungen schriftlich mitteilen muss. Dies ist ebenso nicht geschehen, somit verstößt o2 gegen die eigenen AGB.
Ciao
Tim