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Wie soll man das dann noch beweisen?


22.04.2005 20:16 - Gestartet von vendril
Was gibt es denn dann überhaupt noch für Möglichkeiten, daß die Telekom beweisen kann, was an Gesprächen geführt wurde? Wenn schon der EVN nichts gilt, warum sollte die Auflistung der Kommunikationsfälle mehr wert sein, in den Augen der Richter? Und was schlagen die vor?

"Reicht nicht" sagen ist immer einfach - aber was soll die Telekom denn dann noch tun!?
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[1] Tino00 antwortet auf vendril
22.04.2005 20:39
Benutzer vendril schrieb:
Was gibt es denn dann überhaupt noch für Möglichkeiten, daß > die Telekom beweisen kann, was an Gesprächen geführt wurde? Wenn schon der EVN nichts gilt ...

wer lesen kann ist klar im vorteil ....

"Die Deutsche Telekom muss die Korrektheit einer Telefonrechnung mit einem Einzelverbindungsnachweis belegen, wenn der Kunde dies verlangt...."
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[1.1] svennie_p antwortet auf Tino00
23.04.2005 18:09

wer lesen kann ist klar im vorteil ....

"Die Deutsche Telekom muss die Korrektheit einer Telefonrechnung mit einem Einzelverbindungsnachweis belegen, wenn der Kunde dies verlangt...."

Ist im Übrigen auch kein inhaltlich neues Urteil und insoweit eigentlich auch nicht erwähnenswert. Nicht nur bei Telefonrechnungen obliegt es dem Kläger zunächst darzulegen, wann er welche Leistungen erbracht hat, für welche er nun Klagweise Geld haben will. Dann kann der Kläger substantiiert bestreiten, und dann wird bewiesen. Der Wortlaut des Artikels ist in diesem Urteil auch ungenau. Die Telekom muss die Einzelverbindungen nämlich nicht beweisen, sondern erst einmal die einzelnen Verbindungen behaupten. Übrigens steht auch im Artikel, dass die Frau die Verbindungden "nicht geführt hat". Auch das ist nicht korrekt, denn sie behauptet dieses nur.. ob oder ob nicht weiss nur sie selber, im Verfahren reicht aber beim wohl mangelhaften Vortrag der Telekom schon diese Behauotung aus..