Thread
Menü

Der Artikel ist iur. nicht korrekt!


11.06.2005 11:34 - Gestartet von J.Malberg
Der Artikel ist iur. nicht korrekt. Eine Einstweilige Verfügung (Beschluss) wurde nicht ohne mündl. Verhandlung erlassen. Zugestellt bedeutet nur, dass eine Partei vom Gericht einen Schriftsatz bekommen hat. Der Antrag auf
Erlass einer EV wurde Simyo selbstverständlich zugestellt, sie wurde nur halt nicht erlassen.

Ich finde man sollte schon auf eine richtige iur. Ausdrucksweise achten.

MfG.
Jürgen

Ps: Auch der Begriff "Sonderkündigung" wir penetrant falsch gebraucht. Richtig heißt es nämlich *ausserordentliche Kündigung
Menü
[1] schnicki antwortet auf J.Malberg
11.06.2005 12:56
...für deine Richtigstellung bedanken wir uns!
Aber Textschreiberlingen auf die Ausdrucksweise hinzuweisen finde ich unangebracht.Überprüfe bitte deine Rechtschreibung und Grammatik im Posting und du verstehst mein Kommentar!

Gruß Pisa
Menü
[1.1] GKr antwortet auf schnicki
11.06.2005 13:17
Benutzer schnicki schrieb:
...für deine Richtigstellung bedanken wir uns! Aber Textschreiberlingen auf die Ausdrucksweise hinzuweisen finde ich unangebracht.Überprüfe bitte deine Rechtschreibung und Grammatik im Posting und du verstehst mein Kommentar!

Gruß Pisa


Vor allem möchte ich einmal eines loswerden:

Als gelernter Schriftsetzer und nach mehrjähriger Tätigkeit als freier Korrektor beim Econ-Verlag in den 90er Jahren stören mich, ehrlichg gesagt, Grammatik- und Ausdruck-Fehler ungemein.

Aber ich muß doch deshalb nicht den Anbieter Teltarif oder gar den Redakteur, dem/der diese Fehler unterlaufen, öffentlich in einem Forum-Beitrag kritisieren und heruntermachen.

Wenn mir so etwas auffällt, dann schicke ich an diesen Redakteur eine direkte Email, mache ihn freundlich auf den Fehler aufmerksam und fertig.

Was soll dieses "an den Pranger stellen"?

GKr
Menü
[1.1.1] J.Malberg antwortet auf GKr
11.06.2005 14:37

Rechtschreibung und Grammatik im Posting und du verstehst mein Kommentar!


Da muss ein Mißverständnis vorliegen!

Ich habe nicht gegen Grammatik und Rechtschreibung gesagt, dafür ist meine eigene Rechtscheibung zu schlecht.

Mit Ausdrucksweise meine ich die Verwendung von iur. Fachbegriffen wie Zustellung, Ausserordentlich Kündigung, usw.

Menü
[1.1.2] Albertros antwortet auf GKr
11.06.2005 16:18
Auf Rechtschreibung achtet finde prima ich. Sie es auch gegönnt wer besser oder gut in Gramitk. Gramatikfreak ich leider nicht so.


Menü
[1.1.2.1] Zeffel antwortet auf Albertros
11.06.2005 19:51
Ich fand den Hinweis von J.Malberg ganz interessant, sonst erfährt man ja sowas als Nicht-Jurist nie.