Thread
Menü

Die Eltern können keine Verfügung erlassen ...


09.02.2006 14:54 - Gestartet von ezc
So was und ähnliches liest man hier bei teltarif immer wieder:

'Die Eltern von Tron hatten am 17. Januar eine Einstweilige Verfügung gegen den deutschen Ableger der internationalen Wikimedia-Stiftung erlassen ...'

Sie können höchstens eine erwirken. Erlassen kann sie bestenfalls das Gericht.
Menü
[1] ALBERTROS antwortet auf ezc
09.02.2006 15:01

einmal geändert am 09.02.2006 15:01
Benutzer ezc schrieb:
So was und ähnliches liest man hier bei teltarif immer wieder:

'Die Eltern von Tron hatten am 17. Januar eine Einstweilige Verfügung gegen den deutschen Ableger der internationalen Wikimedia-Stiftung erlassen ...'

Sie können höchstens eine erwirken. Erlassen kann sie bestenfalls das Gericht.

Erbsen-Innenwandpolierer! :))

Jeder hier im Forum wußte was gemeint war, auch ohne Anwalt!
Menü
[1.1] K U N D E -BEI-TELTARIF antwortet auf ALBERTROS
09.02.2006 15:09
Benutzer ALBERTROS schrieb:
Benutzer ezc schrieb:
So was und ähnliches liest man hier bei teltarif immer wieder:

'Die Eltern von Tron hatten am 17. Januar eine Einstweilige Verfügung gegen den deutschen Ableger der internationalen Wikimedia-Stiftung erlassen ...'

Sie können höchstens eine erwirken. Erlassen kann sie bestenfalls das Gericht.

Erbsen-Innenwandpolierer! :))

Jeder hier im Forum wußte was gemeint war, auch ohne Anwalt!

Jeder?
Wie war nochmal das Thema?
:-)
Menü
[1.1.1] ALBERTROS antwortet auf K U N D E -BEI-TELTARIF
09.02.2006 15:27
Benutzer K U N D E -BEI-TELTARIF schrieb:
Benutzer ALBERTROS schrieb:
Benutzer ezc schrieb:
So was und ähnliches liest man hier bei teltarif immer wieder:

'Die Eltern von Tron hatten am 17. Januar eine Einstweilige Verfügung gegen den deutschen Ableger der internationalen Wikimedia-Stiftung erlassen ...'

Sie können höchstens eine erwirken. Erlassen kann sie bestenfalls das Gericht.

Erbsen-Innenwandpolierer! :))

Jeder hier im Forum wußte was gemeint war, auch ohne Anwalt!

Jeder?
Wie war nochmal das Thema?
:-)

Ja, das hier gerade ins Gespräch gekommene Funkloch. :)) Es war die Verfügung der "Tron-Eltern" gegen Online-Lexikon Wikipedia und das diese jetzt wieder aufgehoben worden ist! Siehe Meldungen.
Menü
[1.1.2] nic69 antwortet auf K U N D E -BEI-TELTARIF
09.02.2006 15:27
Benutzer K U N D E -BEI-TELTARIF schrieb:
Benutzer ALBERTROS schrieb:
Benutzer ezc schrieb:
So was und ähnliches liest man hier bei teltarif immer wieder:

'Die Eltern von Tron hatten am 17. Januar eine Einstweilige Verfügung gegen den deutschen Ableger der internationalen Wikimedia-Stiftung erlassen ...'

Sie können höchstens eine erwirken. Erlassen kann sie bestenfalls das Gericht.

Erbsen-Innenwandpolierer! :))

Jeder hier im Forum wußte was gemeint war, auch ohne Anwalt!

Jeder?
Wie war nochmal das Thema?
:-)

Ob man mit seinem BASE inklusive UMTS-Flat im Schladener Kuhstall, ohne Funkloch, ins Internet gehen kann und dort auf www.wikipedia.de nachgucken kann, ob Aldi-Schladen schon geöffnet hat.
Menü
[1.2] ezc antwortet auf ALBERTROS
10.02.2006 11:08
Benutzer ALBERTROS schrieb:


Jeder hier im Forum wußte was gemeint war, auch ohne Anwalt!

Bei Teltarif heißt es oft, irgendjemand habe eine Verfügung erlassen oder es gebe eine Verfügung dieser oder jener Person o.ä. Und nachdem das jetzt systematisch falsch gemacht wird und bei Teltarif ohnehin manchmal ziemlich schlampig gearbeitet wird, hab ich mal wieder dran rumgemäkelt. Ich mach das aber üblicherweise nicht schon beim ersten solchen Fall. Mir geht's auch nicht so sehr um den Einzelfall hier (da ist es tatsächlich etwas pingelig). Vielmehr würde ich gerne ein Minimum an Sorgfalt und Genauigkeit bei Teltarif sehen. Dazu gehört natürlich, dass man sich informiert ...

Übrigens ist das schon die Frage, ob _jeder_ weiß, was gemeint ist. Es wird hier doch der Eindruck erweckt, jeder könne eine einstweilige Verfügung erlassen, wenn er gerade Lust hat. Ohne Richter geht das aber nicht.

Mal ganz davon abgesehen, dass Sinn und Zweck der einstweiligen Verfügung und die Tatsache, dass sie (genau genommen) keine Vorentscheidung im Hauptverfahren darstellt, weil die Entscheidung nach etwas anderen Kriterien getroffen wird (oder getroffen werden sollte), auch nicht überall so richtig bekannt sind.