Benutzer ALBERTROS schrieb:
Jeder hier im Forum wußte was gemeint war, auch ohne Anwalt!
Bei Teltarif heißt es oft, irgendjemand habe eine Verfügung erlassen oder es gebe eine Verfügung dieser oder jener Person o.ä. Und nachdem das jetzt systematisch falsch gemacht wird und bei Teltarif ohnehin manchmal ziemlich schlampig gearbeitet wird, hab ich mal wieder dran rumgemäkelt. Ich mach das aber üblicherweise nicht schon beim ersten solchen Fall. Mir geht's auch nicht so sehr um den Einzelfall hier (da ist es tatsächlich etwas pingelig). Vielmehr würde ich gerne ein Minimum an Sorgfalt und Genauigkeit bei Teltarif sehen. Dazu gehört natürlich, dass man sich informiert ...
Übrigens ist das schon die Frage, ob _jeder_ weiß, was gemeint ist. Es wird hier doch der Eindruck erweckt, jeder könne eine einstweilige Verfügung erlassen, wenn er gerade Lust hat. Ohne Richter geht das aber nicht.
Mal ganz davon abgesehen, dass Sinn und Zweck der einstweiligen Verfügung und die Tatsache, dass sie (genau genommen) keine Vorentscheidung im Hauptverfahren darstellt, weil die Entscheidung nach etwas anderen Kriterien getroffen wird (oder getroffen werden sollte), auch nicht überall so richtig bekannt sind.