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Sonderkündigungsrecht?


21.12.2005 16:34 - Gestartet von Hero2000
Hallo meint ihr das man dadurch ein sonderkündigungsrecht nützen kann weil es verschlechtert sich ja die leistung.
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[1] timpolti antwortet auf Hero2000
21.12.2005 16:49
gute frage, warte hierzu auf Antwort von 02, halte das Forum auf dem laufenden ..

bin aber ganz deiner Meinung
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[2] fb antwortet auf Hero2000
21.12.2005 17:01
Benutzer Hero2000 schrieb:
Hallo meint ihr das man dadurch ein sonderkündigungsrecht nützen kann weil es verschlechtert sich ja die leistung.

Das Problem ist, dass sich "deine" Leistung ja nicht verschlechtert, denn du bekommst ja alles umsonst. Es verschlechtert sich nur die Leistung deiner Anrufer, die haben aber wiederum keinen Vertrag mit deinem Anbieter. Merkst du was? Eine richtig gute Abzocke das...
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[2.1] timpolti antwortet auf fb
21.12.2005 17:05
da widerspreche ich Dir:
Da ich nicht weiß, ob die Person, die ich anrufen möchte, sich im Funkloch befindet oder das Handy ausgeschaltet ist, muß ich, um im Zweifelsfall keine Anruf-SMS-Info anzustoßen, meine Rufnummer untersrücken. Das ist eine Verschlechterung im Vergleich zu der Vergangenheit. Übertragung der Rufnummer ist ein Service !!

Dein Statement nun hierzu ??
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[2.1.1] bartd antwortet auf timpolti
21.12.2005 17:28
Benutzer timpolti schrieb:
da widerspreche ich Dir: Da ich nicht weiß, ob die Person, die ich anrufen möchte, sich im Funkloch befindet oder das Handy ausgeschaltet ist, muß ich, um im Zweifelsfall keine Anruf-SMS-Info anzustoßen, meine Rufnummer untersrücken. Das ist eine Verschlechterung im Vergleich zu der Vergangenheit. Übertragung der Rufnummer ist ein Service !!

Dein Statement nun hierzu ??

(ungefragt) mein statement - will die (teileweise falsche) diskussion nervt ...

bitte erst mal lesen ...
www.t-mobile.de/telefonieren/1,9633,13751-_,00.html
... und dann aufregen!

und zwar NUR noch über die kosten der funktion "Rückrufbitte per SMS", welche:
1) NUR dann aktiv wird, falls sie den "Anruf aber gerade nicht entgegen nehmen" (=Abweisen);
2) sich kostenlos vom handyinhaber deaktivieren läßt!

ALLE anderen fälle lassen sich nach wie vor AUCH kostenlos erledigen ... man kann natürlich (gegen kosten) gerne mehr verlangen ...

alles klar?

bye
bart
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[2.1.1.1] timpolti antwortet auf bartd
21.12.2005 17:37
Benutzer bartd schrieb:
Benutzer timpolti schrieb:
da widerspreche ich Dir: Da ich nicht weiß, ob die Person, die ich anrufen möchte, sich im Funkloch befindet oder das Handy ausgeschaltet ist, muß ich,
um im Zweifelsfall keine Anruf-SMS-Info anzustoßen, meine Rufnummer untersrücken. Das ist eine Verschlechterung im Vergleich zu der Vergangenheit. Übertragung der Rufnummer ist
ein Service !!

Dein Statement nun hierzu ??

(ungefragt) mein statement - will die (teileweise falsche) diskussion nervt ...

bitte erst mal lesen ...
www.t-mobile.de/telefonieren/1,9633,13751-_,00.html
... und dann aufregen!

und zwar NUR noch über die kosten der funktion "Rückrufbitte per SMS", welche:
1) NUR dann aktiv wird, falls sie den "Anruf aber gerade nicht entgegen nehmen" (=Abweisen);
2) sich kostenlos vom handyinhaber deaktivieren läßt!

ALLE anderen fälle lassen sich nach wie vor AUCH kostenlos erledigen ... man kann natürlich (gegen kosten) gerne mehr verlangen ...

alles klar?

bye
bart


Bart, Du hast keine Ahnung, und das, was im Link steht stimmt nicht, so einfach ist das.
Aber probier es doch einfach aus, du besserwisser ..
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[2.1.1.1.1] bartd antwortet auf timpolti
21.12.2005 17:46
Benutzer timpolti schrieb:
>
Bart, Du hast keine Ahnung,

danke!

und das, was im Link steht stimmt nicht, so einfach ist das.

wer sagt das? die hotline sagt was anderes?

Aber probier es doch einfach aus, du besserwisser ..

kann es sein, daß DU dich geirrt hast?

bye
bart
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[2.1.1.1.1.1] timpolti antwortet auf bartd
21.12.2005 18:04
Benutzer bartd schrieb:
Benutzer timpolti schrieb:
>
Bart, Du hast keine Ahnung,

danke!

und das, was im Link steht stimmt nicht, so einfach ist das.

wer sagt das? die hotline sagt was anderes?

Aber probier es doch einfach aus, du besserwisser ..

kann es sein, daß DU dich geirrt hast?


So, will mich nicht mit Dir streiten. Lese am besten in Forum hier, was so Sache ist. Mag ja sein, daß D1 zZ noch keine Gebühren erhebt, davon hast Du als d1 Kunde aber nichts, sofern Du in die 3 anderen Netze telefonieren solltest.
Achte mal auf Deine Rechnung und Einzelverbindungsnachweise, da kannst Du sehen, wie Dich D1 dann abzockt ..

So, Thema ist sinnlos, thread with u is finished

bye
bart
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[2.1.1.1.1.1.1] CHEFE antwortet auf timpolti
21.12.2005 18:08
So, will mich nicht mit Dir streiten. Lese am besten in Forum hier, was so Sache ist. Mag ja sein, daß D1 zZ noch keine Gebühren erhebt, davon hast Du als d1 Kunde aber nichts, sofern Du in die 3 anderen Netze telefonieren solltest. Achte mal auf Deine Rechnung und Einzelverbindungsnachweise, da kannst Du sehen, wie Dich D1 dann abzockt ..

Nur um es zu verstehen.
Weil andere Netzbetreiber Geld verlangen, wenn Du von Deinem D1 Anschluss anrufst, willst Du bei D1 Sonderkündigen?
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[2.1.1.1.1.1.1.1] timpolti antwortet auf CHEFE
21.12.2005 18:13
Meine Begründung:

Da ich nicht weiß, ob die Person, die ich anrufen möchte, sich im Funkloch befindet oder das Handy ausgeschaltet ist, muß ich, um im Zweifelsfall keine Anruf-SMS-Info anzustoßen, meine Rufnummer untersrücken. Das ist eine Verschlechterung im Vergleich zu der Vergangenheit. Übertragung der Rufnummer ist ein Service !!

Schlüssig ??
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[2.1.1.1.1.1.1.1.1] ElaHü antwortet auf timpolti
21.12.2005 18:34
Ich glaub nicht, dass du eine Sonderkündigungsrecht hast, weil du die Möglichkeit hast, diesen Service ausschalten zu lassen
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[2.1.1.1.1.1.1.1.1.1] hafenbkl antwortet auf ElaHü
22.12.2005 12:54
Benutzer ElaHü schrieb:
Ich glaub nicht, dass du eine Sonderkündigungsrecht hast, weil du die Möglichkeit hast, diesen Service ausschalten zu lassen

Nein!
Der Angerufene hat die Möglichkeit, diesen Service ausschalten zu lassen. Der Anrufer nicht.
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[2.1.1.1.1.1.1.1.2] CHEFE antwortet auf timpolti
21.12.2005 23:27
Da ich nicht weiß, ob die Person, die ich anrufen möchte, sich im Funkloch befindet oder das Handy ausgeschaltet ist, muß ich, um im Zweifelsfall keine Anruf-SMS-Info anzustoßen, meine Rufnummer untersrücken. Das ist eine Verschlechterung im Vergleich zu der Vergangenheit. Übertragung der Rufnummer ist ein Service !!

Schlüssig ??
Nein.
Wenn ich Dich richtig verstehe, zielst Du auf die entsprechenden Funktionen der anderen Anbieter ab. Da ist die Argumentation genauso, wie wenn der Angerufene ne Mailbox hat. Das weisst Du auch nicht und müsstest auch zahlen.
Und wenn Du jetzt argumentierst, Du weisst wer ne Mailbox hat und wer nicht - die Angerufenen können alle diese Leistungsmerkmale deaktivieren lassen. Ist in diesem Punkt gleich wie ne Mailbox.
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[2.1.1.1.1.1.2] bartd antwortet auf timpolti
22.12.2005 12:50
Benutzer timpolti schrieb:
...
So, Thema ist sinnlos, thread with u is finished ...

na dann sorge weiterhin für panik & verunsichere die leute, denn:

[www.t-mobile.de/telefonieren/1,9633,13751-_,00.html]

dann noch mal im klartext für solche *** wie dich:

[www.t-mobile.de/business/1,1793,14460-_,00.html#Komfor­tdienste_A­nker8_O2vodafone]
Warum führt T-Mobile den gleichen kostenpflichtigen Dienst – wie O2 und Vodafone D2 – ein und gibt ihm nur einen anderen Namen mit „Anruferinnerung per SMS“?
„Anruferinnerung per SMS“ ist NICHT vergleichbar mit den Diensten von O2 und Vodafone D2, denn er ist kein s.g. „B-Teilnehmerdienst“ (also für den Angerufenen), sondern ein Dienst für den A-Teilnehmer (den Anrufer).
Beim O2/Vodafone D2 Dienst erhalten deren angerufenen Kunden eine kostenlose SMS über einen entgangenen/verpassten Anruf und der Anrufer zahlt dafür den Preis je Tarif (Netz).
Wir schicken jedoch unseren angerufenen Kunden WEITERHIN eine kostenlose SMS („Entgangene Anrufe per SMS“) und der Anrufer ZAHLT dafür ebenfalls weiterhin NICHTS.
Darüber hinaus informieren wir den Anrufer zeitgleich mit der „Anruferinnerung per SMS" darüber, dass der T-Mobile Kunde nun wieder erreichbar ist. Dieser Komfortdienst, den der Anrufer per Tastendruck aktiviert, kostet Anrufer aus Fremdnetzen (also nicht T-Mobile Deutschland Netz) den tarifabhängigen Preis.

und noch weitere meldungen ...

[www.dsltarife.net/news/druckversion-artikel-436.html]
Der neue Dienst "Rückrufbitte per SMS" ERGÄNZT die bereits bestehenden Komfortdienste "Entgangene Anrufe per SMS" und "Rückruf bei besetzt".
...

[www.telespiegel.de/news/101005.html]
...
Seit einigen Tagen gibt es bei T-Mobile den neuen Dienst Rückrufbitte per SMS. Ist der Anschluss nicht erreichbar oder kann der Anruf aus einem anderen Grund nicht entgegen genommen werden, hört der Anrufer eine Ansage und KANN dann seine Rückrufbitte hinterlassen.
...

[www.heise.de/newsticker/meldung/64502]
Wenn nicht einmal die Mailbox eines T-Mobile-Nutzers erreichbar ist, KANN der Anfrufer künftig automatisch eine SMS mit der Bitte um Rückruf an den verpassten Anrufpartner schicken.
...

aber natürlich hast du immer noch recht - und natürlich, die erde ist eine scheibe ...

bye
bart
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[2.1.2] fb antwortet auf timpolti
22.12.2005 09:30
Benutzer timpolti schrieb:
da widerspreche ich Dir: Da ich nicht weiß, ob die Person, die ich anrufen möchte, sich im Funkloch befindet oder das Handy ausgeschaltet ist, muß ich, um im Zweifelsfall keine Anruf-SMS-Info anzustoßen, meine Rufnummer untersrücken. Das ist eine Verschlechterung im Vergleich zu der Vergangenheit. Übertragung der Rufnummer ist ein Service !!


Dein Statement nun hierzu ??

Der Netzbetreiber wird argumentieren, dass der Anrufer seine Rufnummer bewusst nicht übermitteln wollte und somit der Anrufer und nicht dein Netzbetreiber für diese "Verschlechterung" deines Services verantwortlich ist.
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[2.2] active antwortet auf fb
21.12.2005 22:28
Benutzer fb schrieb:
Benutzer Hero2000 schrieb:
Hallo meint ihr das man dadurch ein sonderkündigungsrecht nützen kann weil es verschlechtert sich ja die leistung.

Das Problem ist, dass sich "deine" Leistung ja nicht verschlechtert, denn du bekommst ja alles umsonst.


Das ist so nicht ganz richtig. Zwar bekomme ich keine direkten Kosten aufgebrummt, aber jeder der mich mit Rufnummernübertragung anruft, muss im Falle von "kein Netz" dann zahlen. Das machen viele dann eben nur einmal mit und rufen dann eben nicht mehr an, oder nur mit unterdrückter Nr.-was dann ja auch für mich eine direkte Serviceeinschränkung darstellt.
Deswegen habe ich solche unbestellten "Services" auch gleich "wieder" abbestellt(obwohl ich ja angeblich laut den NBs das so gewollt hätte ("auf vielfachen Kundenwunsch").

Dagegen wehren kann man sich (jetzt wo es alle NBs so machen(mehr oder weniger)) nur noch mit selber deaktivieren und andere nur noch-bis zu deren Deaktivierung- mit #31# anrufen.

active.




Es
verschlechtert sich nur die Leistung deiner Anrufer, die haben aber wiederum keinen Vertrag mit deinem Anbieter. Merkst du
was? Eine richtig gute Abzocke das...
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[3] hafenbkl antwortet auf Hero2000
22.12.2005 12:46
Benutzer Hero2000 schrieb:
Hallo meint ihr das man dadurch ein sonderkündigungsrecht nützen kann weil es verschlechtert sich ja die leistung.

Wieso verschlechtert sich da die Leistung?
Es wird eine zusätzliche Leistung angeboten und für dich sogar kostenlos! Das ist zu deinem VORTEIL und nicht zu deinem Nachteil, so die Logik von T-Mobile.