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Das hört erst auf ...


04.10.2005 14:19 - Gestartet von Thunder115
... wenn jeder Telefonanschluß mit XXL, ner Telefonflatrate und DSL 6000 ausgerüstet ist.

Dann gibt es das nicht mehr zu toppen und die Vertriebler gehen nach hause.
Es werden einem ja komischerweise nur Verträge angeboten, die für die Nutzer völlig unsinnig sind und unter der Prämisse des Sparens wie Sauerbier angeboten werden. Besonders gern werden dann alte Leute besucht und um die letzten Telefonrechnungen gebeten.
Auf einmal können die soooo viel sparen ;)

Alles Verbrecher! Ich freu mich immer, wenn so einer vor der Tür steht, in der Hoffnung, er kennt seine Tarife genauso gut wie ich :-P
Für jeden unlauter erschlichenen Vertrag sollte der Kunde eine Entschädigung von 100 Euro bekommen ...
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[1] PeterOZ antwortet auf Thunder115
04.10.2005 15:43
Benutzer Thunder115 schrieb:
... wenn jeder Telefonanschluß mit XXL, ner Telefonflatrate und DSL 6000 ausgerüstet ist.
DSL 6000 ??? Au ja! Sofort, herdamit!! Mei DSL flutscht zZt nur mit 768
Dann gibt es das nicht mehr zu toppen Besonders gern werden dann alte Leute besucht und um die letzten Telefonrechnungen gebeten.
Ab welchem Alter denn? Auch in bin schon etwas älter, aber da war noch keiner

Alles Verbrecher! Ich freu mich immer, wenn so einer vor der Tür steht, in der Hoffnung, er kennt seine Tarife genauso gut wie ich :-P
Schick den mal bei mir vorbei wohne im PLZ-Gebiet 38170
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[2] blubbla antwortet auf Thunder115
04.10.2005 16:18
... wenn jeder Telefonanschluß mit XXL, ner Telefonflatrate

nenene, dass geht auch andersrum. mein kumpel ist ein sehr sehr sehr viel telefonierer. dem haben sie angeboten, auf call plus tarif umzusteigen. mit der begründung, da könnte er ja grundgebühr sparen. das natürlich alle gespräche teurer werden und nix mehr kostenlos ist, wurde natürlich nicht erwähnt :D

er hat aber nicht gewechselt :)
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[3] erny779 antwortet auf Thunder115
30.04.2007 16:50
Die Telekom macht keine Haustürgeschäfte. Sie besucht höchstens Ihre Geschäftskunden, die dazu meistens auch einen Termin vergeben.
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[3.1] Zulu antwortet auf erny779
30.04.2007 16:51
Benutzer erny779 schrieb:
Die Telekom macht keine Haustürgeschäfte. Sie besucht höchstens Ihre Geschäftskunden, die dazu meistens auch einen Termin vergeben.

... den sie oft nicht einhalten - hattest du vergessen zu erwähnen. :-)))

Zulu
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[3.2] northwind antwortet auf erny779
30.04.2007 18:05
Benutzer erny779 schrieb:
Die Telekom macht keine Haustürgeschäfte. Sie besucht höchstens Ihre Geschäftskunden, die dazu meistens auch einen Termin vergeben.

Stimmt auf der einen Seiten ja, aber indirekt beauftragt sie Agenturen und die stehen bei Dir vor der Tür! Das ist Fakt!
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[3.2.1] GSM-Zapper antwortet auf northwind
30.04.2007 19:01
Benutzer northwind schrieb:
Stimmt auf der einen Seiten ja, aber indirekt beauftragt sie Agenturen und die stehen bei Dir vor der Tür! Das ist Fakt!

Gegen Coldcaller gibt es Trillerpfeifen und gegen aufdringliche Klinkenputzer Pfefferspray!

Z.
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[3.2.1.1] CCA antwortet auf GSM-Zapper
30.04.2007 21:33
Und gegen unchristliche Menschen die Al Kaida ? Nein, im Ernst, wer glaubst Du bist Du, dass Du einem Menschen der Dir schlimmstenfalls einen Vermögensschaden einbringt so ohne Weiteres Verletzungen zufügen kannst ???
Darf ich Dich - wenn ich Dich mal treffe - einfach mit meinem 40 Tonner platt fahren, nur weil Du bei Rot über die Kreuzung humpelst ?
Darf Deine Hausratversicherung Dich hauen, weil Dein Schaden am Teppichboden fingiert war ?
Und dürfen Dich Arbeitlose in den Gully schubsen, weil Du ihnen durch Schwarzarbeit eventuell 3 Std reguläre Arbeit klaust ?
Nein, ich bin kein Freund von unlauteren Geschäften - finde jedoch, dass diese ausschließlich durch den Rechtsstaat geahndet werden sollten.
Weil ansonsten, ansonsten hätte die Al Kaida ja Recht wenn sie Bomben auf uns wirft. Sind es doch WIR die Frauen unter Kopftüchern als minderwertige Ware ansehen, oder ?
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[3.2.1.1.1] paulilausi antwortet auf CCA
30.04.2007 22:14
Benutzer CCA schrieb:
Und gegen unchristliche Menschen die Al Kaida ? Nein, im Ernst, wer glaubst Du bist Du, dass Du einem Menschen der Dir schlimmstenfalls einen Vermögensschaden einbringt so ohne Weiteres Verletzungen zufügen kannst ???
Darf ich Dich - wenn ich Dich mal treffe - einfach mit meinem 40 Tonner platt fahren, nur weil Du bei Rot über die Kreuzung humpelst ?
Darf Deine Hausratversicherung Dich hauen, weil Dein Schaden am Teppichboden fingiert war ?
Und dürfen Dich Arbeitlose in den Gully schubsen, weil Du ihnen durch Schwarzarbeit eventuell 3 Std reguläre Arbeit klaust ? Nein, ich bin kein Freund von unlauteren Geschäften - finde jedoch, dass diese ausschließlich durch den Rechtsstaat geahndet werden sollten.
Weil ansonsten, ansonsten hätte die Al Kaida ja Recht wenn sie Bomben auf uns wirft. Sind es doch WIR die Frauen unter Kopftüchern als minderwertige Ware ansehen, oder ?

Das Ding sind die 15000€
Das zahlen aus der Portokasse.Alles unter 100.000€ ist ein Witz
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[3.2.1.1.1.1] AKTION T-MOBILE
sunshinelive antwortet auf paulilausi
02.05.2007 12:46

9x geändert, zuletzt am 02.05.2007 12:59
Interessant, wie auch die Telekomtöchter handeln. Ich hatte heute im Kundenservice von T-Mobile eine Anfrage zur Rechnung, prompt fragte mich der Mitarbeiter, ob ich einer Anruferlaubnis wie bisher zustimmen würde. Wie bisher? Ich habe genau das im Vertrag widerrufen und mit etwas Rhetorik versucht man diese Leute jetzt dazu zubringen. Natürlich nur, weil man dann Top-Angebote machen möchte. Der Kundenbetreuuer lenkte schnell ein. "Ach ja, sie hatten ja widerrufen."

Immerhin fragen die einen und weisen auf die gesetzliche Pflicht hin. Vielleicht liegt es aber auch daran, dass ich PREMIUM-Kunde bin und um die 300 Euro Umsatz monatlich bringe. Ich bekam den Status vor drei Monaten und merke, dass man doch betuchter mit mir umgeht. Damit möchte ich keinesfalls Wenigtelefonierer abwerten. Es ist aber mein Eindruck, weil man mich sehr genau - wenn auch auf Nachfrage - dann auf die Gesetze hinwies und die Absicht ehrlich zugab.

Bei Privatkunden sieht das mit Sicherheit ganz anders aus, wenn die schon an die Vieltelefonierer so energisch rangehen. Fakt ist aber: Wer nicht so pfiffig ist und seine Verträge genau kennt, bekommt ganz schnell einen Werbeanruf, dafür sorgen jetzt die ServiceCenter. Schade, wo T-Mobile eigentlich viel in Sachen Service gemacht hat, mein Empfinden. So ein Mist bringt sie wieder in Verruf. Man traut sich nun gar nicht mehr da anzurufen. Meine Frage an den Kundenbetreuuer war daher: Bitte wiederholen Sie, dass ich KEINE Anruferlaubnis für Werbung gebe. Er tat es. Bisher ist das Telefon still...

Euer Sunshinelive
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[3.2.1.1.2] Zulu antwortet auf CCA
01.05.2007 03:21
Benutzer CCA schrieb:
Und gegen unchristliche Menschen die Al Kaida ? Nein, im Ernst, wer glaubst Du bist Du, dass Du einem Menschen der Dir schlimmstenfalls einen Vermögensschaden einbringt so ohne Weiteres Verletzungen zufügen kannst ???

Welche Verletzungen?

Darf ich Dich - wenn ich Dich mal treffe - einfach mit meinem 40 Tonner platt fahren, nur weil Du bei Rot über die Kreuzung humpelst ?

Ich hab noch nie einen 40-Tonner durch die Telefonleitung fahren gesehen.

Darf Deine Hausratversicherung Dich hauen, weil Dein Schaden am Teppichboden fingiert war ?

Darf der Mond so hell scheinen, auch wenn kein Vollmond ist?

Weil ansonsten, ansonsten hätte die Al Kaida ja Recht wenn sie Bomben auf uns wirft. Sind es doch WIR die Frauen unter Kopftüchern als minderwertige Ware ansehen, oder ?

Al Kaida? Wo hat die jemals mal eine Bombe nachweislich geworfen? Kannst du mir eine Quelle nennen?

Und was die von dir betitulierte Ware der Frauen mit Kopftüchern betrifft, so sind das eh nur Blödzeitungsleser die auf die Hetzparolen dieser Angstschürer reinfallen. Nachweise gab es so gut wie keine.
Aber vielleicht hast du ja eine Quellenangabe diesbezüglich.

Zulu... und viel Spaß beim suchen der Quellenangaben. Vielleicht fällt dir ja nun endlich mal was auf.... Frauen mit Kopftüchern als Ware ansehen. LOL
Deine Phantasie geht dir gerade etwas durch.

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[3.2.1.1.3] carolaS antwortet auf CCA
01.05.2007 14:00
Benutzer CCA schrieb:
Und gegen unchristliche Menschen die Al Kaida ? Nein, im Ernst, wer glaubst Du bist Du, dass Du einem Menschen der Dir schlimmstenfalls einen Vermögensschaden einbringt so ohne Weiteres Verletzungen zufügen kannst ???
Darf ich Dich - wenn ich Dich mal treffe - einfach mit meinem 40 Tonner platt fahren, nur weil Du bei Rot über die Kreuzung humpelst ?
Darf Deine Hausratversicherung Dich hauen, weil Dein Schaden am Teppichboden fingiert war ?
Und dürfen Dich Arbeitlose in den Gully schubsen, weil Du ihnen durch Schwarzarbeit eventuell 3 Std reguläre Arbeit klaust ? Nein, ich bin kein Freund von unlauteren Geschäften - finde jedoch, dass diese ausschließlich durch den Rechtsstaat geahndet werden sollten.
Weil ansonsten, ansonsten hätte die Al Kaida ja Recht wenn sie Bomben auf uns wirft. Sind es doch WIR die Frauen unter Kopftüchern als minderwertige Ware ansehen, oder ?

Na, da habt Ihr doch mal einen toll-unqualifizierten Beitrag von einer solchen Schad-Zecke und mal so richtig die Meinung gesagt bekommen, daß man sich um Gottes Willen gegen Lügner, Betrüger, Belästiger, Vertragsunterschieber, Rechtsbeuger u.ä Gesocks nicht wehren darf. Dieses Grobzeug allerdings darf sich dem braven Bürger gegenüber alles aber auch restlos alles erlauben und viel viel materiellen, moralischen und bei kranken Menschen sogar körperliche Schäden anrichten. So ist das im Oberstübchen mit solchen Rechtstretern.
Laßt Euch also durch solche und vor allem solch obigen Beiträge um Gottes Willen nicht beirren und bekämpft die Verbrecher wo ihr nur könnt und zwar mit allen zu Gebote stehenden Mitteln.
Übrigens, wer fremd und ungebeten in Wohnung klingelt und Leute belästigt, bedroht und hinters Licht zu führen versucht, sollte wohl mit allem rechnen müssen! Da ist eine Trillerpfeife nur mal eine zarte Androhung von wirklicher Abwehr!
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[3.2.1.1.4] Zulu antwortet auf CCA
01.05.2007 15:38
OLG Stuttgart
22.08.1997
Aktenzeichen: 2 U 121/97
Einstellung in die Datenbank: 09.03.1998
Bearbeitet von:

Ungewollte Telefonwerbung ist sittenwidrig

Wer bei Privatleuten anruft, um Vertreterbesuche zu vereinbaren, handelt dann sittenwidrig, wenn die Gesprächspartner sich nicht vorher mit einem Anruf einverstanden erklärt hatten.



Zulu... notfalls sich mit Trillerpfeifen wehren.:->

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[3.2.1.1.5] Unerlaubte Telefonwerbung für DSL-Verträge
Zulu antwortet auf CCA
01.05.2007 15:43
OLG Köln
25.02.2005
Aktenzeichen: 6 U 155/04
Einstellung in die Datenbank: 26.10.2005
Quelle: NJW 2005 Heft 38

Unerlaubte Telefonwerbung für DSL-Verträge

Ein Telekommunikationsunternehmen darf nicht unaufgefordert bei seinen Kunden anrufen und eine Vertragsumstellung auf DSL-Tarife anpreisen.

Eine derartige Telefonwerbung gegenüber Privatpersonen ist nur zulässig, wenn ein vorheriges Einverständnis von Seiten der Angerufenen nachgewiesen werden kann. Andernfalls handelt es sich um wettbewerbswidrige Maßnahmen, die der Kunde nicht zu dulden hat. Die Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale war daher erfolgreich.


Zulu... ich lese aber nirgendwo ein Urteil gegen die Benutzung von Trillerpfeifen gegenüber den Nervensägen am Telefon!
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[3.2.1.1.6] Ungebetene Telefonwerbung ist wettbewerbswidrig
Zulu antwortet auf CCA
01.05.2007 15:46
OLG Köln
30.11.2001
Aktenzeichen: 6 U 158/01
Einstellung in die Datenbank: 12.09.2002
Quelle: Leitsätze zu Entscheidungen von Gerichten des Oberlandesgerichtsbezirks Köln vom 24.05.2002

Ungebetene Telefonwerbung ist wettbewerbswidrig

Ungebetene Telefonanrufe zu Werbezwecken sind wettbewerbswidrig.

Telefonanrufe im Privatbereich, die der Anbahnung von Geschäftsabschlüssen (hier: Internetdienstleistungen) dienen sollen sind grundsätzlich wettbewerbswidrig. Etwas anderes soll nur dann gelten, wenn der Angerufene zuvor sein Einverständnis erklärt hat.



Zulu.... da lacht sogar die Al Kaida
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[3.3] blubbla antwortet auf erny779
30.04.2007 21:45
Die Telekom macht keine Haustürgeschäfte. Sie besucht höchstens Ihre Geschäftskunden, die dazu meistens auch einen Termin vergeben.

ne, die zeiten sind vorbei. auch die telekom schick inzwischen türklinkenputzer, die aus dem eigenen hause sind. also keine fremdfirmen. hatte da mal nachgefragt und ne schöne antwort per email erhalten. ist allerdings schon lange gelöscht :)
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[4] michaelmess antwortet auf Thunder115
30.04.2007 22:42
Benutzer Thunder115 schrieb:
... wenn jeder Telefonanschluß mit XXL, ner Telefonflatrate und DSL 6000 ausgerüstet ist.

Dann gibt es das nicht mehr zu toppen und die Vertriebler gehen nach hause.

Das wird wohl nie passieren.
Dann gibt es als Telefontarif eben XXXL, XXXXL, ..., wo die Flatrate dann erweitert wird um:

* Gespräche in Netze alternativer Netzbetreiber

* Mobilfunk

* Ausland (z. B. Deutschlands Nachbarstaaten, dann ganz Europa, dann eine USA-Flatrate, Flatrate in alle Industriestaaten, oder Flatrate in die ganze Welt)

=> Dann wird die Grundgebühr immer weiter erhöht.

Wenn dann die Grundgebühr hoch genug ist, wird es irgendwann dann wieder Wenigtelefonier-Tarife mit Minutentarifen geben, um die Nutzer aus den Flatrates rauszulocken, um diese Tarife dann irgendwann einzustampfen.
Wenn es dann keine Flatrates mehr gibt, werden die Preise langsam erhöht, um die Telefonrechnungen zu steigern.
Dann lohnt sich vielleicht wieder ein Tarifwechsel in einen der neuen Flatratetarife, und so weiter...

Es werden einem ja komischerweise nur Verträge angeboten, die für die Nutzer völlig unsinnig sind und unter der Prämisse des Sparens wie Sauerbier angeboten werden. Besonders gern werden dann alte Leute besucht und um die letzten Telefonrechnungen gebeten.
Auf einmal können die soooo viel sparen ;)

Die sind nur auf die Provision aus. Die bieten vornehmlich das an, was die beste Provision bietet.

Alles Verbrecher! Ich freu mich immer, wenn so einer vor der Tür steht, in der Hoffnung, er kennt seine Tarife genauso gut wie ich :-P
Für jeden unlauter erschlichenen Vertrag sollte der Kunde eine Entschädigung von 100 Euro bekommen ...

Das wird sich wohl kaum in brauchbarer Form in Gesetze gießen lassen.
Denn es gibt neben Schwarzen Schafen unter den Verkäufern auch Schwarze Schafe unter den Kunden, die dann auf die Entschädigung aus sind und auch nicht vor unseriösen Methoden zurückschrecken, um diese Entschädigung zu bekommen.
Sinnvoller fände ich es, ein Rücktrittsrecht vom Vertrag oder der Tarifänderung gesetzlich einzuräumen. Dann wäre außer Spesen nichts gewesen, aber niemand könnte durch unseriöses Verhalten Gewinn schöpfen.

Gruß,

Michael Meß
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[4.1] chb antwortet auf michaelmess
01.05.2007 00:14
Benutzer michaelmess schrieb:
Sinnvoller fände ich es, ein Rücktrittsrecht vom Vertrag oder der Tarifänderung gesetzlich einzuräumen.

Das ist bei "Haustürgeschäften" schon seit längerem der Fall. Wenn ich mich nach kurzer Zeit (die genau Frist müsste ich nachschlagen - 14 Tage oder 4 Wochen) doch anders entscheide, kann das Geschäft rückabgewickelt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es ein Versicherungsvertrag oder ein Telefontarif ist, wenn so ein Werber vor der Tür steht.

Benni
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[4.1.1] Big Brother antwortet auf chb
01.05.2007 00:44
Benutzer chb schrieb:
Das ist bei "Haustürgeschäften" schon seit längerem der Fall. Wenn ich mich nach kurzer Zeit (die genau Frist müsste ich nachschlagen - 14 Tage oder 4 Wochen) doch anders entscheide, kann das Geschäft rückabgewickelt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es ein Versicherungsvertrag oder ein Telefontarif ist, wenn so ein Werber vor der Tür steht.

Benni

Hallo
Ich habe doch generell ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen , oder ? Da finde ich allerdings eine anderes Telefonunternehmen viel schlimmer als die Deutsche Telekom. Und zwar meine ich die Firma Tele2 ! Bei uns in der Familie ist so ein Fall schon passiert. Da rufen die Dich an , erzählen Dir etwas von günstiger , Du sagst toll und schon schicken Sie Dir eine Bestätigung zu ! Es wurde dann allerdings direkt ein Einschreiben mit Rückschein an Tele2 gesandt das man dieses doch gar nicht haben will. Und schon ist man da wieder raus ! Da sollte der Gesetzgeber doch allerdings etwas tun. Der Vertrag dürfte meiner Meinung nach nämlich erst dann besiegelt sein wenn ich meine Unterschrift gegeben habe und nicht schon vorher ! ! ! Nur frage ich mich , warum wird da nichts unter nommen ? Da kann ich nur sagen : Gute Nacht !
Gruß , der große Bruder
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[4.1.1.1] michaelmess antwortet auf Big Brother
01.05.2007 09:39
Benutzer Big Brother schrieb:
Benutzer chb schrieb:
Das ist bei "Haustürgeschäften" schon seit längerem der Fall.
Wenn ich mich nach kurzer Zeit (die genau Frist müsste ich nachschlagen - 14 Tage oder 4 Wochen) doch anders entscheide, kann das Geschäft rückabgewickelt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es ein Versicherungsvertrag oder ein Telefontarif ist, wenn so ein Werber vor der Tür steht.

Benni

Hallo Ich habe doch generell ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen , oder ? Da finde ich allerdings eine anderes Telefonunternehmen viel schlimmer als die Deutsche Telekom. Und zwar meine ich die Firma Tele2 ! Bei uns in der Familie ist so ein Fall schon passiert. Da rufen die Dich an , erzählen Dir etwas von günstiger , Du sagst toll und schon schicken Sie Dir eine Bestätigung zu ! Es wurde dann allerdings direkt ein Einschreiben mit Rückschein an Tele2 gesandt das man dieses doch gar nicht haben will. Und schon ist man da wieder raus ! Da sollte der Gesetzgeber doch allerdings etwas tun. Der Vertrag dürfte meiner Meinung nach nämlich erst dann besiegelt sein wenn ich meine Unterschrift gegeben habe und nicht schon vorher ! ! ! Nur frage ich mich , warum wird da nichts unter
nommen ? Da kann ich nur sagen : Gute Nacht !
Gruß , der große Bruder

Ja, das stimmt.
Aber die Fristen sind leider viel zu kurz.

Bei den meisten Fällen sind die Fristen bereits abgelaufen, wenn der Person bewußt wird, daß sie einen Vertrag hat.
Da wird die Vertragsbestätigung so formuliert, daß diese wie Werbung aussieht und diese landet vielleicht dann im Papierkorb.
Mit der Rechnung läßt man sich dann auch oft viel Zeit, bis dann viel Geld aufgelaufen ist, um dann eine dicke Hammerrechnung schreiben zu können.

Ein Vertrag dürfte erst durch Leistung einer Unterschrift zustandekommen.

Sollte der Gesetzgeber etwas anderes vorsehen wollen, dann vielleicht so:
Sollte keine Unterschrift geleistet werden, so sollte der Vertrag innerhalb von 6 Monaten nach Abschluß bzw. der ersten Rechnung widerrufen werden können.
Im Falle des Tarifwechsels ist dann in dem für den Kunden günstigeren Tarif (Alt oder neu) abzurechnen.
Bei einer Preselection muß der Anbieter dann den ursprünglichen Zustand wiederherstellen und die Kosten dafür übernehmen und der Kunde braucht nur den günstigsten Tarif bezahlen oder garnichts.

Alternativ sollte innerhalb der ersten 6 Monate der Widerruf der Lastschrift oder die Nichtzahlung als Widerruf gelten, ohne daß vom Anbieter Mahngebühren oder Gebühren für die Rücklastschrift, etc. erhoben werden dürfen.
Wenn dann der Anbieter vom Konto abbucht, weil am Telefon ein Preselection oder so abgeschlossen worden sein soll, dann kann der Kunde einfach bei seiner Bank die Lastschrift stornieren und alles ist erledigt.
Bei Zahlung auf Rechnung genügte es dann, die Rechnung nicht zu bezahlen.

Die Anbieter werden dann vorsichtiger, wenn es darum geht, Kunden am Telefon etwas aufzuschwatzen.
Denn ein Kunde, der echtes Interesse an der Leistung hat, wird wohl kaum die Lastschrift stornieren, während aufgeschwatzte Verträge so einfach erledigt werden können, ohne erst aufwendig Briefe schreiben zu müssen.

Gruß,

Michael
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[4.1.1.1.1] carolaS antwortet auf michaelmess
01.05.2007 13:54
Benutzer michaelmess schrieb:
Benutzer Big Brother schrieb:
Benutzer chb schrieb:
Das ist bei "Haustürgeschäften" schon seit längerem der Fall.
Wenn ich mich nach kurzer Zeit (die genau Frist müsste ich nachschlagen - 14 Tage oder 4 Wochen) doch anders entscheide, kann das Geschäft rückabgewickelt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es ein Versicherungsvertrag oder ein Telefontarif ist, wenn so ein Werber vor der Tür steht.

Benni

Hallo Ich habe doch generell ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen , oder ? Da finde ich allerdings eine anderes Telefonunternehmen viel schlimmer als die Deutsche Telekom. Und zwar meine ich die Firma Tele2 ! Bei uns in der Familie ist so ein Fall schon passiert. Da rufen die Dich an , erzählen Dir etwas von günstiger , Du sagst toll und schon schicken Sie Dir eine Bestätigung zu ! Es wurde dann allerdings direkt ein Einschreiben mit Rückschein an Tele2 gesandt das man dieses doch gar nicht haben will. Und schon ist man da wieder raus !
Da sollte der Gesetzgeber doch allerdings etwas tun. Der Vertrag dürfte meiner Meinung nach nämlich erst dann besiegelt sein wenn ich meine Unterschrift gegeben habe und nicht schon vorher ! ! ! Nur frage ich mich , warum wird da nichts
unter nommen ? Da kann ich nur sagen : Gute Nacht !
Gruß , der große Bruder

Ja, das stimmt.
Aber die Fristen sind leider viel zu kurz.

Bei den meisten Fällen sind die Fristen bereits abgelaufen, wenn der Person bewußt wird, daß sie einen Vertrag hat. Da wird die Vertragsbestätigung so formuliert, daß diese wie Werbung aussieht und diese landet vielleicht dann im Papierkorb. Mit der Rechnung läßt man sich dann auch oft viel Zeit, bis dann viel Geld aufgelaufen ist, um dann eine dicke Hammerrechnung schreiben zu können.

Ein Vertrag dürfte erst durch Leistung einer Unterschrift zustandekommen.

Sollte der Gesetzgeber etwas anderes vorsehen wollen, dann vielleicht so:
Sollte keine Unterschrift geleistet werden, so sollte der Vertrag innerhalb von 6 Monaten nach Abschluß bzw. der ersten Rechnung widerrufen werden können.
Im Falle des Tarifwechsels ist dann in dem für den Kunden günstigeren Tarif (Alt oder neu) abzurechnen.
Bei einer Preselection muß der Anbieter dann den ursprünglichen Zustand wiederherstellen und die Kosten dafür übernehmen und der Kunde braucht nur den günstigsten Tarif bezahlen oder garnichts.

Alternativ sollte innerhalb der ersten 6 Monate der Widerruf der Lastschrift oder die Nichtzahlung als Widerruf gelten, ohne daß vom Anbieter Mahngebühren oder Gebühren für die Rücklastschrift, etc. erhoben werden dürfen.
Wenn dann der Anbieter vom Konto abbucht, weil am Telefon ein Preselection oder so abgeschlossen worden sein soll, dann kann der Kunde einfach bei seiner Bank die Lastschrift stornieren und alles ist erledigt. Bei Zahlung auf Rechnung genügte es dann, die Rechnung nicht zu bezahlen.

Die Anbieter werden dann vorsichtiger, wenn es darum geht, Kunden am Telefon etwas aufzuschwatzen.
Denn ein Kunde, der echtes Interesse an der Leistung hat, wird wohl kaum die Lastschrift stornieren, während aufgeschwatzte Verträge so einfach erledigt werden können, ohne erst aufwendig Briefe schreiben zu müssen.

Gruß,

Michael

Sehr guter Beitrag! Dir, uns und allen normalen Menschen sind diese Dinge völlig verständlich und sonnenklar. Gaunern, Verbrechern und deren Befürwortern natürlich längst nicht.
Die versuchen uns regelmäßig für dumm zu verkaufen, ob nicht wir die Blöden sind, die eben nicht begreifen wollen, ob wir nicht doch zu allerletzt einen Vertrag mit Verbrechern wollten oder nicht und ob es denn nicht doch noch irgendwo eine Winkelzug geben könnte, sollte oder gegeben habe, uns das zu unterstellen.
Eben echte Verbrecher-Manier. Und da gibt es weiß Gott einige Zeitgenossen auch hier in den Foren, die genau das uns freundlichen und unbescholtenen Bürgern ständig unter die Weste jubeln wollen. Diese Brüdr sind namentlich bis zum Überdruß bekannt - der eine "Matzt" pausenlos herum - für den anderen ist stets alles "banane", was so die Gauner treiben. Na, Ihr wißt schon ... Und ein paar unbedarfte Mitläufer haben selbst solche.
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[4.1.1.1.1.1] michaelmess antwortet auf carolaS
01.05.2007 23:19
[...]

Ja, das stimmt.
Aber die Fristen sind leider viel zu kurz.

Bei den meisten Fällen sind die Fristen bereits abgelaufen, wenn der Person bewußt wird, daß sie einen Vertrag hat. Da wird die Vertragsbestätigung so formuliert, daß diese wie Werbung aussieht und diese landet vielleicht dann im Papierkorb.
Mit der Rechnung läßt man sich dann auch oft viel Zeit, bis dann viel Geld aufgelaufen ist, um dann eine dicke Hammerrechnung schreiben zu können.

Ein Vertrag dürfte erst durch Leistung einer Unterschrift zustandekommen.

Sollte der Gesetzgeber etwas anderes vorsehen wollen, dann vielleicht so:
Sollte keine Unterschrift geleistet werden, so sollte der Vertrag innerhalb von 6 Monaten nach Abschluß bzw. der ersten
Rechnung widerrufen werden können.
Im Falle des Tarifwechsels ist dann in dem für den Kunden günstigeren Tarif (Alt oder neu) abzurechnen. Bei einer Preselection muß der Anbieter dann den ursprünglichen Zustand wiederherstellen und die Kosten dafür übernehmen und der Kunde braucht nur den günstigsten Tarif bezahlen oder garnichts.

Alternativ sollte innerhalb der ersten 6 Monate der Widerruf der Lastschrift oder die Nichtzahlung als Widerruf gelten, ohne daß vom Anbieter Mahngebühren oder Gebühren für die Rücklastschrift, etc. erhoben werden dürfen. Wenn dann der Anbieter vom Konto abbucht, weil am Telefon ein Preselection oder so abgeschlossen worden sein soll, dann kann der Kunde einfach bei seiner Bank die Lastschrift stornieren
und alles ist erledigt. Bei Zahlung auf Rechnung genügte es dann, die Rechnung nicht zu
bezahlen.

Die Anbieter werden dann vorsichtiger, wenn es darum geht, Kunden am Telefon etwas aufzuschwatzen.
Denn ein Kunde, der echtes Interesse an der Leistung hat, wird wohl kaum die Lastschrift stornieren, während aufgeschwatzte Verträge so einfach erledigt werden können, ohne erst aufwendig
Briefe schreiben zu müssen.

Gruß,

Michael

Sehr guter Beitrag! Dir, uns und allen normalen Menschen sind diese Dinge völlig verständlich und sonnenklar.

Wir informieren uns im Internet, wie hier z. B. auf Teltarif.
So wissen wir Bescheid, wie Gauner vorgehen und sind vorbereitet.

Gaunern, Verbrechern und deren Befürwortern natürlich längst nicht.

Das sehe ich anders.

Die meisten Gauner, die geschäftsmäßig vorgehen, kennen die Gesetzeslage haargenau, denn nur so können sie überleben.
Die wissen genau, wie man z. B. ein Angebot formulieren muß, daß es unmißverständlich genug ist, um vor Gericht gewinnen zu können, aber irreführend genug ist, damit möglichst viele Verbraucher darauf reinfallen.

Beispiel:
Früher gab es Briefe, die lauteten:
"Sie haben € XXXXX gewonnen. Bitte rufen Sie 0190-XXXXXX an, um den Gewinn anzufordern."
Dann hat mal einer geklagt und gewonnen.
Schließlich ist das eine eindeutige Aussage: "Sie haben gewonnen."
Jetzt heißt es:
"Sie sind für den Hauptgewinn von € XXXXX _nominiert_. Bitte rufen Sie 0190-XXXXXX an, um sich für den Gewinn zu registrieren."
"Nominiert" heißt natürlich nicht, daß man den Gewinn garantiert auch wirklich bekommt.
Aber wenn der Durchschnittsverbraucher so einen Brief liest, dann übersieht er das und der Adrenalinspiegel steigt und er glaubt, er hätte tatsächlich gewonnen.
Und wenn er dann noch nicht genau weiß, wie die 0190-er Masche funktioniert, dann wird er Opfer und ruft an.
Das ist das Problem.

Nun gibt es zwar keine 0190-er Nummern mehr, dafür aber die 0900-er Nummern, aber die Vorgehensweise ist dieselbe.
Eventuell profitieren sogar noch die Gauner von dieser Umstellung, denn viele Menschen, die sehrwohl wissen, daß 0190-er Nummern teuer sind, aber noch nicht mitbekommen haben, daß die neuen 0900-er Nummern keine normalen Festnetznummern sind und auch teuere Mehrwertnummern sind, können reinfallen.
Auch werden gerne 0137-er Nummern verwendet, da diese wohl noch nicht so einen schlechten Ruf haben, wie die Mehrwert-Rufnummern (0900), und somit die Wahrscheinlichkeit größer ist, daß jemand die auch anruft.
Gelegentlich werden auch 0180x-Nummern verwendet.

Wenn Rufnummernmißbrauch der Bundesnetzagentur bekannt wird, werden diese gelegentlich auch gesperrt.
Aber dazu muß erst mal jemand sich dort beschweren, und bis dahin hat sich die Nummer längst rentiert, sonst würden nicht ständig neue Fälle von Rufnummernmißbrauch auftreten.

Die versuchen uns regelmäßig für dumm zu verkaufen, ob nicht wir die Blöden sind, die eben nicht begreifen wollen, ob wir nicht doch zu allerletzt einen Vertrag mit Verbrechern wollten oder nicht und ob es denn nicht doch noch irgendwo eine Winkelzug geben könnte, sollte oder gegeben habe, uns das zu unterstellen.

Das sind die Drückermethoden: Alle Call-Center-Mitarbeiter werden intensiv daraufhin geschult, um dem Gesprächspartner etwas andrehen zu können.
Und dabei werden alle Register gezogen, vom Schaffen einer "Vertrauensatmosphäre", um die Hemmschwelle zu senken, über das Vorrechnen von Vorteilen, die keine sind, bis hin zum Einreden von schlechtem Gewissen, wenn man nicht kaufen will.

Mancher Verbraucher ist dann schnell überfordert, wenn er sich auf eine Diskussion einläßt, und läßt sich dann leicht breitquatschen.
Und wenn Telefonspamming auch nur einen kleinen Anteil von Verträgen bringt, so lohnt es sich, auch wenn es doch verboten ist.

Und daran muß sich was ändern.

Solange es nur Bußgelder gibt, zahlen die Gauner das aus der Portokasse.
Wirksamer wären da Freiheitstrafen im Wiederholungsfall, ohne die Möglichkeit, sich freikaufen zu können.
Dann würden die Gauner sich zwar ins Ausland absetzen, aber die beworbenen Firmen, z. B. Telekom oder Tele2 sind in Deutschland ansässig und können sich nicht einfach so der Kontrolle entziehen, sollte man die beworbenen Firmen auch in die Strafverfolgung mit einbeziehen.

Eben echte Verbrecher-Manier. Und da gibt es weiß Gott einige Zeitgenossen auch hier in den Foren, die genau das uns freundlichen und unbescholtenen Bürgern ständig unter die Weste jubeln wollen. Diese Brüdr sind namentlich bis zum Überdruß bekannt - der eine "Matzt" pausenlos herum - für den anderen ist stets alles "banane", was so die Gauner treiben. Na, Ihr wißt schon ... Und ein paar unbedarfte Mitläufer haben selbst solche.

Da gibt es immer irgendwelche, die einfach ihren Senf dazugeben wollen.
Ob das nun wirklich die Gauner sind, die ahnungslosen Verbrauchern Verträge andrehen wollen und nur die Situation herunterspielen wollen, oder ob einfach nur Leute, die keine Ahnung, aber eine Meinung haben, sei dahingestellt.
Es soll ja auch Leute geben, die einfach nur aus Spaß in Foren ausgedachte Meinungen posten, um durch Konfrontation mit den anderen Forenteilnehmern lange Posting-Threads zu erreichen (sogenannte Trolle, siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Troll_%28Netzkultur%29 ).
Leider geht dann die eigentliche, sinnvolle Diskussion leicht unter.

Gruß,

Michael
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[4.1.1.1.2] chb antwortet auf michaelmess
01.05.2007 23:04
Benutzer michaelmess schrieb:
Ein Vertrag dürfte erst durch Leistung einer Unterschrift zustandekommen.

Dann müsste zukünftig alles, wirklich alles schriftlich fixiert werden, damit es der Gültigkeit bedarf. Nicht nur Hamburger Kaufleute, bei denen seit jeher der sprichwörtliche Handschlag ein Geschäft besiegelt(e), hätten da was gegen...

Sollte keine Unterschrift geleistet werden, so sollte der Vertrag innerhalb von 6 Monaten nach Abschluß bzw. der ersten Rechnung widerrufen werden können.

Heute sind es 4 Wochen - reicht das nicht?

Im Falle des Tarifwechsels ist dann in dem für den Kunden günstigeren Tarif (Alt oder neu) abzurechnen.

Nein, einfach der alte Tarif ist nach wie vor gültig! Wenn kein rechtsgültiges Geschäft zustandegekommen ist (und im Fall eines mündlichen Vertrags liegt die Beweislast beim Anbieter!) ist es völlig selbstverständlich, dass der Kunde keine Kosten trägt und 100%igen Anspruch auf Wiederherstellung des alten Zustands hat. Dafür brauchen wir nicht ständig neue Gesetze, man muss nur wie im Strafrecht und Sozialrecht die bestehende Regelungen einfach endlich mal anwenden!

Benni
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[4.1.1.2] thomas-im-telarif-forum antwortet auf Big Brother
01.05.2007 10:28

einmal geändert am 01.05.2007 10:29
Benutzer Big Brother schrieb:
Ich habe doch generell ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen , oder ?

Nein, ein generelles Rücktrittsrecht gibt es nicht.
Es gibt nur das Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften sowie bei Fernabsatzverträgen mit Endverbrauchern, wobei es hier auch gewisse Ausnahmen gibt (z.B. verderbliche Ware; Dienstleistungen, die mit Einwilligung bereits vor Ablauf der Frist begonnen werden; etc.).

Da rufen die Dich an , erzählen Dir etwas von
günstiger , Du sagst toll und schon schicken Sie Dir eine Bestätigung zu!

Ein Vertrag kommt durch zwei gleichlautende Willenserklärungen zustande. In diesem Fall wird vermutlich erst gar kein Vertrag zustande gekommen sein. Daher reicht es auch aus, den Inhalt des Bestätigungsschreibens zu bestreiten. Ignoriert man ein falsches Bestätigungsschreiben, kann dies eventuell als Zustimmung gewertet werden.

Der Vertrag dürfte meiner Meinung nach nämlich erst dann besiegelt sein wenn ich meine Unterschrift gegeben habe und nicht schon vorher ! ! !

Unterschreibst du beim Bäcker auch immer erst einen Vertrag, um den Kauf von Brötchen zu besiegeln? Und wie sollen 0900-Servicedienstleistungen funktionieren? Soll ich erst einen Vertrag unterschreiben, bevor ich bei der technischen Hotline eines Geräteherstellers anrufen darf?

Es ist einfach nicht immer praktisch, erst einen Vertrag durchzulesen, zu verstehen und zu unterschreiben. Nur in ganz wenigen Fällen schreibt der Gesetzgeber daher die Schriftform vor. (Bei Grundstücksverkäufen durch Grundbucheintrag; bei Testamenten sogar Handschrift oder Notar; etc.).

Nachtrag: Ich bin kein Jurist, das obige stellt meine laienhafte Meinung zu dem Thema dar. Wer genauer informiert werden möchte, frage bitte einen Anwalt seines Vertrauens.
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[4.1.1.2.1] Houseman antwortet auf thomas-im-telarif-forum
01.05.2007 13:26
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