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Flatrate


11.04.2000 14:47 - Gestartet von Franky
Wie will die Firma denn überhaupt nachprüfen, dass man sich mit dem DFÜ-Netzwerk eingewählt hat? Da müßte sie ja die Festplatte des Kunden ausschnüffeln, und ist das nach dem Datenschutzgesetz eingentlich nicht verboten? Und was passiert, wenn man das Softwareupdate nicht installiert? Kann man nach den AGB dazu gezwungen werden? Alles eine rechtliche Grauzone!!

Und die Sache mit der E-Mail Adresse ist ja wohl die Höhe!
Als ob das ein Argument wäre! Es gibt genug kostenlose Anbieter von E-Mail Accounts im Netz, und da muss man zwar auch seine "Daten" abgeben, aber wer kontrolliert das denn
schon! Bei der Flatrate muss man sich hingegen gefallen lassen, dass persönliche Daten weitergegeben werden, um sich so seinen Internetzugang verbilligen zu lassen!
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[1] deinprovider antwortet auf Franky
11.04.2000 14:48
Das Softwareupdate installiert sich von allein also hast da keine möglichkeit das zu umgehen!
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[1.1] Achmad antwortet auf deinprovider
12.04.2000 15:25
Doch wohl nur, wenn Du Dich per EOL-Software eingewählt hast. Nicht hingegen, wenn Du das DFÜ-Netzwerk benutzt...