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Bestands/Verkehrsdaten zu Vermarktung frei!


08.12.2005 11:43 - Gestartet von picotec
Wollte gerade online die Freischaltung vornehmen.
Die Registrierung geht aber nur, wenn man Folgendem zustimmt (neben den AGB natürlich):
1. Ja, ich akzeptiere die Verwendung meiner Bestandsdaten.
2. Ein Widerspruch zur Verwendung meiner Verkehrsdaten ist nicht möglich.

Dies ist aber im Wiederspruch zu den auf der Rückseite des ALDI-Talk Paketes abgedruckten AGB's. Dort steht unter 11.1 bzw. 11.2 daß die Nutzung der Bestandsdaten und Verkehrsdaten zu Werbezwecken nur dann gestattet ist, wenn der Kunde dem ausdrücklich zustimmt.
Wie geschildert wird man allerdings dazu gezwungen, da sonst die Online-Registrierung nicht möglich ist!!!
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[1] RE: Bestands/Verkehrsdaten zu Vermarktung frei? - Nein.
AnnaB antwortet auf picotec
08.12.2005 15:27
Benutzer picotec schrieb:
Wollte gerade online die Freischaltung vornehmen. Die Registrierung geht aber nur, wenn man Folgendem zustimmt (neben den AGB natürlich):
1. Ja, ich akzeptiere die Verwendung meiner Bestandsdaten. 2. Ein Widerspruch zur Verwendung meiner Verkehrsdaten ist nicht möglich.
Hmm, bei mir sieht es anders aus:
___ Ja, ich möchte den Medionshop- und Medionmusic-Newsletter abonnieren und habe die Nutzungsrichtlinien gelesen.

___ Ja, ich akzeptiere die Verwendung meiner Bestandsdaten.

___ Hiermit widerspreche ich der Verwendung meiner Verkehrsdaten.

___ Ja, ich akzeptiere die AGB und die Nutzungsrichtlinien.

Alles einzeln aktivierbar.

Interessant finde ich folgende Formulierung:
3.5 EPS behält sich vor, ihre Leistungen im Hinblick auf die Kapazitätsgrenzen des EPM/EPS Mobilfunksystems zeitweilig zu beschränken. [...]
Also doch eher für 99ct./min. telefonieren, wenn was los ist in der Funkzelle?!

Ciao
AnnaB
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[1.1] Antinoos antwortet auf AnnaB
08.12.2005 15:45
Benutzer AnnaB schrieb:
Interessant finde ich folgende Formulierung: 3.5 EPS behält sich vor, ihre Leistungen im Hinblick auf die Kapazitätsgrenzen des EPM/EPS Mobilfunksystems zeitweilig zu beschränken. [...]
Also doch eher für 99ct./min. telefonieren, wenn was los ist in der Funkzelle?!

Nööö - dann bist Du als fremder Prepaidkunde halt "gelackmeiert", kannst gar nicht telefonieren! ;-(

Steht doch genauso in AGB-"Deutsch" da: Leistungs- (NICHT Preis!-)beschränkung...

-Antinoos
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[1.1.1] AnnaB antwortet auf Antinoos
08.12.2005 15:50
Benutzer Antinoos schrieb:
Benutzer AnnaB schrieb:
Interessant finde ich folgende Formulierung: 3.5 EPS behält sich vor, ihre Leistungen im Hinblick auf die Kapazitätsgrenzen des EPM/EPS Mobilfunksystems zeitweilig zu
beschränken. [...]
Also doch eher für 99ct./min. telefonieren, wenn was los ist in der Funkzelle?!

Nööö - dann bist Du als fremder Prepaidkunde halt "gelackmeiert", kannst gar nicht telefonieren! ;-(

Steht doch genauso in AGB-"Deutsch" da: Leistungs- (NICHT Preis!-)beschränkung...
Jaja, das war mir schon klar. Für den Fall darf/sollte man dann eine zweite SIM mit tendenziell höheren Preisen dabei haben, um dann noch mit dem Eplus-Netz telefonieren zu können? Das war meine Frage...

Quasi das offizielle Priorisieren von Traffic.

Ciao
AnnaB
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[1.1.1.1] helltwin antwortet auf AnnaB
10.12.2005 01:39
Benutzer AnnaB schrieb:
Benutzer Antinoos schrieb:
Benutzer AnnaB schrieb:
Interessant finde ich folgende Formulierung: 3.5 EPS behält sich vor, ihre Leistungen im Hinblick auf die Kapazitätsgrenzen des EPM/EPS Mobilfunksystems zeitweilig zu
beschränken. [...]
Also doch eher für 99ct./min. telefonieren, wenn was los ist in der Funkzelle?!

Nööö - dann bist Du als fremder Prepaidkunde halt "gelackmeiert", kannst gar nicht telefonieren! ;-(

Steht doch genauso in AGB-"Deutsch" da: Leistungs- (NICHT Preis!-)beschränkung...
Jaja, das war mir schon klar. Für den Fall darf/sollte man dann eine zweite SIM mit tendenziell höheren Preisen dabei haben, um dann noch mit dem Eplus-Netz telefonieren zu können? Das war meine Frage...

Quasi das offizielle Priorisieren von Traffic.


AFAIR steht das in jeder Mobilfunk-AGB/-Leistungsbeschreibung (ohne daß ich jetzt den Nerv habe, mich durch die AGBs/LBs anderer Anbieter durchzuklicken). Die Diskussion über diese Formulierung ist hier im Forum schon öfter geführt worden und sagt eigentlich nichts anderes, als daß Karten unterschiedliche Einbuchprioritäten zugeordnet werden - nach welchen Kriterien auch immer.

BTW hab ich mich bei den üblichen Kundenbindungsgesprächen (Vertragskündigung...) mal bei E+ beklagt, daß meine damalige Karte ständig aus dem Netz flog (waren damals häufige Gesprächsabbrüche im Stau und beim Passieren von vollen Autobahnparkplätzen). Schwupps wurde neben dem üblichen Kram wie Hardware und Rechnungsgutschriften offensichtlich meine Einbuchpriorität erhöht - jedenfalls gab es keine Verbindungsabbrüche mehr.

Mal sehen, wie es mit der Aldi-Einbuchpriorität aussieht. Aldi ist ja durchaus dafür bekannt, den Lieferanten klarzumachen, daß es keine Qualitätskompromisse gibt.

Gruß, Carsten



Ciao
AnnaB
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[1.2] picotec antwortet auf AnnaB
09.12.2005 10:25
Hallo,

richtig-es ist alles einzeln aktivierbar. Aber wenn mann verucht, die Registrierung abzuschließen, gibt's den Hinweis, dass man diese 2 Optionen nicht wählen kann und man kommt nicht weiter zur Registrierung.
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[2] mannesmann antwortet auf picotec
08.12.2005 16:00
Benutzer picotec schrieb:
Wollte gerade online die Freischaltung vornehmen. Die Registrierung geht aber nur, wenn man Folgendem zustimmt (neben den AGB natürlich):
1. Ja, ich akzeptiere die Verwendung meiner Bestandsdaten. 2. Ein Widerspruch zur Verwendung meiner Verkehrsdaten ist nicht möglich.

Dies ist aber im Wiederspruch zu den auf der Rückseite des ALDI-Talk Paketes abgedruckten AGB's. Dort steht unter 11.1 bzw. 11.2 daß die Nutzung der Bestandsdaten und Verkehrsdaten zu Werbezwecken nur dann gestattet ist, wenn der Kunde dem ausdrücklich zustimmt.

Das ist zwar ein "Wiederspruch", aber kein Widerspruch, schließlich stimmt man ja zu! Das man dazu gezwungen wird, davon steht ja nichts in den Allgemeinen Geschäftsbedinungen!

Wie geschildert wird man allerdings dazu gezwungen, da sonst die Online-Registrierung nicht möglich ist!!!

Okay, so etwas ist schon dreist und verstößt auch gegen das Datenschutzgesetz, aber wer den Teufel zum Tanz auffordert, der muss dann auch mit ihm tanzen!

Wenn du Rechtsschutz versichert bist, kannst du ja MEDION MOBILE verklagen oder aber einfach bei der Hotline anrufen.

mfg

mannesmann
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[2.1] marbri antwortet auf mannesmann
09.12.2005 02:30
Hallo,

oder sich bei der Zentrale für unlauteren Wettbewerb mal
beschweren, weil die ja auf der Packung etwas anderes versprechen, als nachher bei der Freischaltung verlangt wird.


Gruß


Marbri