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Anruf zu 0800=Nutzung?


11.09.2007 19:50 - Gestartet von GSM-Zapper
Reicht es VF, um nicht als inaktiv eingestuft zu werden, das Anrufen von 0800er-Nummern? ;)

Generell:
Muß ein Gespräch zustande kommen, oder reicht die bloße Anwahl mit Klingeln beim Angewählten, um nach VF-Verständnis eine "Nutzung" zu tätigen?

Gruß Z.
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[1] Real Emu antwortet auf GSM-Zapper
11.09.2007 20:59
Benutzer GSM-Zapper schrieb:
Reicht es VF, um nicht als inaktiv eingestuft zu werden, das Anrufen von 0800er-Nummern? ;)

Generell: Muß ein Gespräch zustande kommen, oder reicht die bloße Anwahl mit Klingeln beim Angewählten, um nach VF-Verständnis eine "Nutzung" zu tätigen?

Gruß Z.


Zwei hervorragende Fragen. Bin sehr gespannt auf die Antwort...