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Die sollten besser mal simyo untersagen


07.02.2006 10:16 - Gestartet von whatis
voraktivierte Karten zu verteilen - welche bei Nichtnutzung - also ohne jemals ein Telefonat geführt zu haben - sich quasi selbst deaktivieren. M.E. dürfte die Aktivierung der Karte erst mit dem ersten Telefonat erfolgen.
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[1] nicmar antwortet auf whatis
07.02.2006 10:24
Und wie es jetzt hier klingt, gibt es quasi keine Mindestnutzung bzw. Mindestaufladung mehr?!

Das wird meine Eltern freuen, die dank Xtra Click&Go alle 3 Monate aufladen müssen.
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[1.1] freddy0503 antwortet auf nicmar
07.02.2006 10:38
Benutzer nicmar schrieb:
Und wie es jetzt hier klingt, gibt es quasi keine Mindestnutzung bzw. Mindestaufladung mehr?!

Das wird meine Eltern freuen, die dank Xtra Click&Go alle 3 Monate aufladen müssen.

Deine Eltern "müssen" gar nichts machen! Für dich ist das nur leider selbstverständlich. Bezahl deinen Kram doch einfach selber!
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[1.1.1] nicmar antwortet auf freddy0503
07.02.2006 11:50
Benutzer freddy0503 schrieb:

Deine Eltern "müssen" gar nichts machen! Für dich ist das nur leider selbstverständlich. Bezahl deinen Kram doch einfach selber!

Hä?! Ich bezahle doch selbst, aber meine Eltern müssen ihr Click&Go halt alle 3 Monate aufladen, weil es die AGB so bestimmen. Ich hatte fälschlich aus dem Artikel angenommen, dass diese Mindestaufladungen illegal seien.
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[1.2] Hamburger antwortet auf nicmar
07.02.2006 10:43
Benutzer nicmar schrieb:
Und wie es jetzt hier klingt, gibt es quasi keine Mindestnutzung bzw. Mindestaufladung mehr?!

Wer sagt das?

Das wird meine Eltern freuen, die dank Xtra Click&Go alle 3 Monate aufladen müssen.

Müssen sie auch weiterhin!

Ich bin kein Jurist, aber ein wenig verstehe ich das Rechtssystem in Deutschland schon.

1. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Steht doch da.

2. Sollte diese Urteil rechtskräftig werden, was ja dauern kann, so gilt das ja wohl nicht für alle Handynutzer, sondern nur für denjenigen, der dagegen geklagt hat. Oder sehe ich das falsch?
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[1.2.1] bartd antwortet auf Hamburger
07.02.2006 10:48
Benutzer Hamburger schrieb:
...
2. Sollte diese Urteil rechtskräftig werden, was ja dauern kann, so gilt das ja wohl nicht für alle Handynutzer, sondern nur für denjenigen, der dagegen geklagt hat. Oder sehe ich das falsch?

wenn agb geändert werden müssen (diesmal zugunsten der nutzer),
gilt das für alle nutzer, die nicht widersprechen...

bye bart
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[1.2.2] rike3 antwortet auf Hamburger
07.02.2006 14:20
Ich klage gerade gegen die verschiebung in die Mssagetime
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[1.3] Thunder115 antwortet auf nicmar
07.02.2006 11:20
Benutzer nicmar schrieb:
Und wie es jetzt hier klingt, gibt es quasi keine Mindestnutzung bzw. Mindestaufladung mehr?!


eigentlich nicht, es heißt nur, daß du einen Anspruch auf noch nicht verbrauchtes Guthaben hast, also unter Umständen eine Auszahlung beantragen kannst. Wie hoch dafür die Kosten sind, die dem Unternehmen entstehen und dann vom Guthaben abgezogen werden, wurde allerdings noch nicht gesagt.
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[1.3.1] fb antwortet auf Thunder115
07.02.2006 12:22
Benutzer Thunder115 schrieb:
Benutzer nicmar schrieb:
Und wie es jetzt hier klingt, gibt es quasi keine Mindestnutzung bzw. Mindestaufladung mehr?!


eigentlich nicht, es heißt nur, daß du einen Anspruch auf noch nicht verbrauchtes Guthaben hast, also unter Umständen eine Auszahlung beantragen kannst.

Damit ist aber de facto die Mindesaufladung ausgehebelt, vorrausgesetzt das Urteil wird rechtskräftig. Dann nimmt man nämlich eine Prepaidkarte und lädt die im Laufe der Jahre bis auf den Maximalbetrag auf. Das dauert selbst bei Click&Go mindestens 3 Jahre, wenn man überhaupt gar nichts verbraucht. Bei anderen Karten mindestens 6 Jahre. Wenn dann irgendwann der Maximalbetrag erreicht ist, kündigt man und bekommt das aufgeladene Geld wieder ausgezahlt.
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[1.3.1.1] LViz antwortet auf fb
07.02.2006 12:42

Damit ist aber de facto die Mindesaufladung ausgehebelt, vorrausgesetzt das Urteil wird rechtskräftig. Dann nimmt man nämlich eine Prepaidkarte und lädt die im Laufe der Jahre bis auf den Maximalbetrag auf. Das dauert selbst bei Click&Go mindestens 3 Jahre, wenn man überhaupt gar nichts verbraucht. Bei anderen Karten mindestens 6 Jahre. Wenn dann irgendwann der Maximalbetrag erreicht ist, kündigt man und bekommt das aufgeladene Geld wieder ausgezahlt.

Keine schlechte Idee! Müsste eigentlich funktionieren, wenns rechtskräftig wird...! Man gibt dann zwar einen gewissen zinslosen Kredit, aber dieser Zinsverlust ist verschmerzlich...!

Gruss, LViz.
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[1.3.1.1.1] PTT antwortet auf LViz
07.02.2006 13:58
Benutzer LViz schrieb:

Damit ist aber de facto die Mindesaufladung ausgehebelt, vorrausgesetzt das Urteil wird rechtskräftig. Dann nimmt man nämlich eine Prepaidkarte und lädt die im Laufe der Jahre bis auf den Maximalbetrag auf. Das dauert selbst bei Click&Go
mindestens 3 Jahre, wenn man überhaupt gar nichts verbraucht.
Bei anderen Karten mindestens 6 Jahre. Wenn dann irgendwann der Maximalbetrag erreicht ist, kündigt man und bekommt das aufgeladene Geld wieder ausgezahlt.

Keine schlechte Idee! Müsste eigentlich funktionieren, wenns rechtskräftig wird...! Man gibt dann zwar einen gewissen zinslosen Kredit, aber dieser Zinsverlust ist verschmerzlich...!



Und welchen SINN macht das Ganze??
Ich sehe das Urteil gut für "nur erreichbar sein wollen" User die sowas als Notfallhandy nutzen aber für jeden Normal- oder auch Wenigtelefonierer ist es eher Nachrrangig.
Wenn ich nicht telefonere bracuehe ich auch nicht den Maximalbetrag aufladen, nur um es zu haben. Oder bin ich zu alt um das zu verstehen? ;)
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[1.3.1.1.1.1] rmol antwortet auf PTT
07.02.2006 15:05
Benutzer PTT schrieb:
Wenn ich nicht telefonere bracuehe ich auch nicht den Maximalbetrag aufladen, nur um es zu haben. Oder bin ich zu alt um das zu verstehen? ;)

ich glaube seine Logik ist folgende: wenn er jedesmal kurz vor Aufladetermin nur minimal nachlädt behält er seine Nummer eine maximale Zeit. Bis er den Maximalbetrag erreicht hat - dann kassiert er das Geld und lässt die Nummer ziehen.
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[1.3.1.2] Mr-Fly antwortet auf fb
07.02.2006 13:15
Benutzer fb schrieb:
Damit ist aber de facto die Mindesaufladung ausgehebelt, vorrausgesetzt das Urteil wird rechtskräftig. Dann nimmt man nämlich eine Prepaidkarte und lädt die im Laufe der Jahre bis auf den Maximalbetrag auf. Das dauert selbst bei Click&Go mindestens 3 Jahre, wenn man überhaupt gar nichts verbraucht. Bei anderen Karten mindestens 6 Jahre. Wenn dann irgendwann der Maximalbetrag erreicht ist, kündigt man und bekommt das aufgeladene Geld wieder ausgezahlt.

So sehe ich das Urteil aber nicht.
Es ging IMHO nur darum, das Verfallen eines Guthabens auszuschliessen. Das könnte dementsprechend heissen, dass es Guthaben halt nicht verfällt, aber du trotzdem keine Leistung mehr nutzen kannst (nicht mehr angerufen werden und nicht mehr telefonieren). ABER Du hast dann die Möglichkeit das Restguthaben zurück zu bekommen (nach Abzug der gebühren, die mit Sicherheit irgendwo bei >10 Euro liegen werden und damit lohnt es sich schon gar nicht für jeden.)

Gruß
Fly
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[1.3.1.2.1] chickolino antwortet auf Mr-Fly
07.02.2006 15:28
Benutzer Mr-Fly schrieb:
Benutzer fb schrieb:
Damit ist aber de facto die Mindesaufladung ausgehebelt, vorrausgesetzt das Urteil wird rechtskräftig. Dann nimmt man nämlich eine Prepaidkarte und lädt die im Laufe der Jahre bis auf den Maximalbetrag auf. Das dauert selbst bei Click&Go
mindestens 3 Jahre, wenn man überhaupt gar nichts verbraucht.
Bei anderen Karten mindestens 6 Jahre. Wenn dann irgendwann der Maximalbetrag erreicht ist, kündigt man und bekommt das aufgeladene Geld wieder ausgezahlt.

Wer überhaupt nicht telefoniert, der braucht sicher auch kein X-tra Click&Go oder Call Ya Compact - denn wer nicht telefoniert (und ebe nur erreichbar sein will, dem sind ja die Telefongebühren zeimlich egal.

Aber so kann man seine Nummer lange Zeit behalten (lädt immer schön nach) und wenn man nach etwa 6 Jahren den Maximalen Aufladebetrag erreicht hat, dann kann man seine Nummer zu einem anderen Mobilfunkbeteiber mitnehmen (zahlt halt die Mitnahmegebühren von ca. 25,- Euro damit man seine Nummer behällt) dazu noch eine Bearbeitungsgebühr (schätzungsweise ca. 10 - 15,- Euronen) für die Auszahlung des Restguhabens und den Rest bekommt man ausbezahlt.

SO KANN MAN SEINE RUFNUMMER LANGFRISTIG BEHALTEN BEI MINIMALEN KOSTEN.


So sehe ich das Urteil aber nicht.
Es ging IMHO nur darum, das Verfallen eines Guthabens auszuschliessen. Das könnte dementsprechend heissen, dass es Guthaben halt nicht verfällt, aber du trotzdem keine Leistung mehr nutzen kannst (nicht mehr angerufen werden und nicht mehr telefonieren). ABER Du hast dann die Möglichkeit das Restguthaben zurück zu bekommen (nach Abzug der gebühren, die mit Sicherheit irgendwo bei >10 Euro liegen werden und damit lohnt es sich schon gar nicht für jeden.)

Gruß
Fly