Benutzer Mr-Fly schrieb:
Benutzer fb schrieb:
Damit ist aber de facto die Mindesaufladung ausgehebelt, vorrausgesetzt das Urteil wird rechtskräftig. Dann nimmt man nämlich eine Prepaidkarte und lädt die im Laufe der Jahre bis auf den Maximalbetrag auf. Das dauert selbst bei Click&Go
mindestens 3 Jahre, wenn man überhaupt gar nichts verbraucht.
Bei anderen Karten mindestens 6 Jahre. Wenn dann irgendwann der Maximalbetrag erreicht ist, kündigt man und bekommt das aufgeladene Geld wieder ausgezahlt.
Wer überhaupt nicht telefoniert, der braucht sicher auch kein X-tra Click&Go oder Call Ya Compact - denn wer nicht telefoniert (und ebe nur erreichbar sein will, dem sind ja die Telefongebühren zeimlich egal.
Aber so kann man seine Nummer lange Zeit behalten (lädt immer schön nach) und wenn man nach etwa 6 Jahren den Maximalen Aufladebetrag erreicht hat, dann kann man seine Nummer zu einem anderen Mobilfunkbeteiber mitnehmen (zahlt halt die Mitnahmegebühren von ca. 25,- Euro damit man seine Nummer behällt) dazu noch eine Bearbeitungsgebühr (schätzungsweise ca. 10 - 15,- Euronen) für die Auszahlung des Restguhabens und den Rest bekommt man ausbezahlt.
SO KANN MAN SEINE RUFNUMMER LANGFRISTIG BEHALTEN BEI MINIMALEN KOSTEN.
So sehe ich das Urteil aber nicht.
Es ging IMHO nur darum, das Verfallen eines Guthabens auszuschliessen. Das könnte dementsprechend heissen, dass es Guthaben halt nicht verfällt, aber du trotzdem keine Leistung mehr nutzen kannst (nicht mehr angerufen werden und nicht mehr telefonieren). ABER Du hast dann die Möglichkeit das Restguthaben zurück zu bekommen (nach Abzug der gebühren, die mit Sicherheit irgendwo bei >10 Euro liegen werden und damit lohnt es sich schon gar nicht für jeden.)
Gruß
Fly