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12 Monate Bindung


31.08.2006 23:26 - Gestartet von Fred_EM
Es sollte mal reguliert werden, dass diese Sch..,. 12 Monate Bindung (bzw. 24 Monate) nicht erlaubt sind.

Demnächst einigen sich die Anbieter vielleicht noch auf 5 Jahre (hat sich doch im Kommunismus als 5-Jahres Plan bewährt, oder), was dann?

3 Monate ist ok, 12 Monate: no bloody way

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[1] spl antwortet auf Fred_EM
01.09.2006 00:05
Benutzer Fred_EM schrieb:
Es sollte mal reguliert werden, dass diese Sch... 12 Monate Bindung (bzw. 24 Monate) nicht erlaubt sind.

Zustimmung. Hoffentlich knickt Hansenet nicht auch noch ein.

Hier sieht man deutlich, wie der Wettbewerb versagt, offensichtlich geht's den Festnetzanbietern zu gut. Es wird dringend Zeit für Bitstream.

spl
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[2] Keks antwortet auf Fred_EM
02.09.2006 04:17
Benutzer Fred_EM schrieb:
Es sollte mal reguliert werden, dass diese Sch..,. 12 Monate Bindung (bzw. 24 Monate) nicht erlaubt sind.

Demnächst einigen sich die Anbieter vielleicht noch auf 5 Jahre (hat sich doch im Kommunismus als 5-Jahres Plan bewährt, oder), was dann?

Das ist nicht möglich. Laut Gesetz sind (ggü. Privatkunden) max. 24 Monate MVLZ erlaubt, der Vertrag darf sich um max. 12 Monate verlängern, die Kü.-frist darf außerdem m.W. max. 3 Monate betragen. Da fällt mir doch auf Anhieb ein Anbieter ein, der diese Zahlen ausnutzt / ausreizt. ;)

Liebe Grüße, Keks
http://www.blitztarif.de/
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[2.1] preisspecht antwortet auf Keks
02.09.2006 12:34

2x geändert, zuletzt am 02.09.2006 12:36
Trotzdem gibt es einen kleinen Unterschied lt. AGB die bei der Online-Bestellung (nicht zu Ende geführt ;-) ) angezeigt werden:

Wie schon erwähnt Kündigungsfrist 1 Monat, nicht 3 Monate wie teilweise bei anderen Anbietern und nach dem ersten Jahr (Mindestlaufzeit) bleibt es bei der monatlichen Kündigungsmöglichkeit, keine Verlängung um ein weiteres Jahr wie es sonst so häufig der Fall ist.

"Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat schriftlich gekündigt werden."

Ganz interessant fand ich auch folgenden Hinweis in den ABGs unter Nr. 1:

"Die vorgenannten Call & Surf Comfort und Call & Surf
Comfort Plus richten sich an Kunden mit privatem Nutzungsprofil.
Call & Surf Comfort und Call & Surf Comfort Plus gilt nicht für Mehrwertdienste- und Telekommunikatio­nsdiensteanbieter
und nicht für Anbieter von Massenkommunikationsdiensten,
insbesondere Anbieter von Faxbroadcastdiensten, Call-Center- und Telefonmarketing-Leistungen.
Call & Surf Comfort und Call & Surf Comfort Plus findet
ferner keine Anwendung für die dauerhafte Vernetzung
oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden."

AGB komplett: http://www.t-com.de/dlp/agb/22311.pdf

Die Leistungsbeschreibung, in der ich aber auch kein Wahlrecht VoIP oder Festnetz-Flatrate finden kann, fehlt in der Onlinebestellung, ist aber seit heute an anderer Stelle zu finden:

http://www.t-com.de/dlp/agb/22317.pdf

Interessant, dass der DSL-Anschluss von T-COM kommt, die Internet-Flatrate aber von T-Online (Ziffer 1.3)

Auch aus der Preisliste ist nichts von einer VoiP-Flatrate zu ersehen bzw. einem Wahlrecht, nur die üblichen XXL-Tarif-Konditionen sind abgedruckt.

http://www.t-com.de/dlp/agb/22318.pdf

Besonders interessant ist Ziffer 5.2.

Kunden die das 16000er Paket bestellen aber nur 6016 oder 3072 bekommen, müssen Fastpath extra bezahlen, für 3072 wird es beim erhöhten Upsteam richtig teuer: 24,99 einmalig und 4,99 extra pro Monat.

Für weniger Leistung mehr bezahlen, ich sehe die Kundenmassen nur so strömen >;->
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[2.1.1] Keks antwortet auf preisspecht
02.09.2006 13:22
Benutzer preisspecht schrieb:
Interessant, dass der DSL-Anschluss von T-COM kommt, die Internet-Flatrate aber von T-Online (Ziffer 1.3)

Nein, beides kommt von T-Com. T-Online gibt es nicht mehr -- als Unternehmen. Es ist nur noch ein Markenname von T-Com. Grund: Fusion bzw. Verschmelzung von T-Com und T-Online.

Liebe Grüße, Keks
http://www.blitztarif.de/
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[2.1.1.1] preisspecht antwortet auf Keks
02.09.2006 14:11
Benutzer Keks schrieb:
Benutzer preisspecht schrieb:
Interessant, dass der DSL-Anschluss von T-COM kommt, die Internet-Flatrate aber von T-Online (Ziffer 1.3)

Nein, beides kommt von T-Com. T-Online gibt es nicht mehr -- als Unternehmen. Es ist nur noch ein Markenname von T-Com. Grund: Fusion bzw. Verschmelzung von T-Com und T-Online.

Liebe Grüße, Keks
http://www.blitztarif.de/

Naja, ob schon durchgezogen oder nur beantragt und durch Börsenrückzug angestoßen sei dahin gestellt.

Jedenfalls verkauft bisher "T-Online" über die eigene Homepage und bis 17.9. auch noch über die T-COM-Homepage, wenn man danach im DSL-Bereich sucht, Resale-Anschlüsse. Ich kann mir nicht vorstellen dass der Regulierer dies zuließe, wenn die Fusion schon endgültig vollzogen wäre, ein Unternehmen kann ja schlecht Anbieter und sein eigener Reseller in einer juristischen Person sein.

Aber wie gesagt, den aktuellen Rechtsstand kenne ich nicht, nehme aber an dass zwar die Fusionsanträge laufen, aber noch nicht rechtlich endgültig vollzogen sind.

Bleibt die Frage ob bei dem Bundle auch einzelne Teile gekündigt werden können oder ob ich bei einem späteren denkbaren Wechsel z.B. zu Call plus + T-DSL als zwei separate Verträge auch den T-DSL-Anschluss verliere und - kostenpflichtig - neu beantragen muss. So genau sehe ich das aus den oben genannten Links zu den den AGBs/Leistungsbeschreibung / Preisliste nicht, gehe aber vom "worst" case aus, was gegenüber Resale dann keinen Vorteil hätte.
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[2.1.1.1.1] spl antwortet auf preisspecht
02.09.2006 15:05
Benutzer preisspecht schrieb:
Naja, ob schon durchgezogen oder nur beantragt und durch Börsenrückzug angestoßen sei dahin gestellt.

Die Verschmelzung von T-Online und DTAG ist am 06.06.2006 ins Handelsregister Bonn eingetragen und damit rechtskräftig geworden.

Jedenfalls verkauft bisher "T-Online" über die eigene Homepage und bis 17.9. auch noch über die T-COM-Homepage, wenn man danach im DSL-Bereich sucht, Resale-Anschlüsse. Ich kann mir nicht vorstellen dass der Regulierer dies zuließe,

Doch. Die DTAG bietet ja eh selbst DSL-Anschlüsse an. Wo soll der Unterschied sein, ob sie sie unter der Marke T-Com oder T-Online vertreibt.

spl
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[2.1.1.1.2] Keks antwortet auf preisspecht
02.09.2006 17:37
Benutzer preisspecht schrieb:
Benutzer Keks schrieb:
Benutzer preisspecht schrieb:
Interessant, dass der DSL-Anschluss von T-COM kommt, die Internet-Flatrate aber von T-Online (Ziffer 1.3)

Nein, beides kommt von T-Com. T-Online gibt es nicht mehr --
als Unternehmen. Es ist nur noch ein Markenname von T-Com. Grund: Fusion bzw. Verschmelzung von T-Com und T-Online.

Liebe Grüße, Keks
http://www.blitztarif.de/

Naja, ob schon durchgezogen oder nur beantragt und durch Börsenrückzug angestoßen sei dahin gestellt.
[...]
Aber wie gesagt, den aktuellen Rechtsstand kenne ich nicht, nehme aber an dass zwar die Fusionsanträge laufen, aber noch nicht rechtlich endgültig vollzogen sind.

Doch, ich hab folgende Information bekommen:

----------------­----------­----------­----------­------------------------
[...]
am 06.06.2006 ist die Verschmelzung der T-Online International AG auf die Deutsche Telekom wirksam geworden. T-Online wird weiterhin als eigenständige Produktmarke für alle IP-basierten Dienste der Deutschen Telekom AG im Massenmarkt verwendet.

[...]

Durch den Zusammenschluss wird das Angebot von neuen, innovativen Produkten ermöglicht. Dies gilt insbesondere für vollständig integrierte Produkte aus klassischer Festnetztelefonie und Internet sowie für den potentialträchtigen Bereich des Triple Play (also dem Angebot von Kommunikation, Daten und Unterhaltung einschließlich IPTV) auf eigener Netzinfrastruktur aus einer Hand.

Neben den innovativen Produktentwicklungen profitieren die Kunden auch von einem verbesserten und vereinfachten Service. Mit künftig nur noch einem Vertragspartner und damit zentralen Ansprechpartner für alle Kundenwünsche im Bereich Internet und Festnetz wird die Kundenansprache erheblich optimiert. Damit einhergehen auch verkürzte Auftragsbearbeitungszeiten und die Möglichkeit zur gezielt individuelleren Bearbeitung der Kundenwünsche.

Für T-Online und die Deutsche Telekom bedeutet die Fusion neben den erheblichen Wachstumspotentialen im bedeutenden Segment Breitband/Festnetz auch eine erhebliche Verbesserung bei der Entwicklung, Vermarktung und Vertrieb von Produkten und Services. [...]

Folgende Punkte sind in diesem Zusammenhang für Sie besonders wichtig:
- Vertragspartner für T-Online Produkte ist ab sofort die Deutsche Telekom AG, T-Com (nachfolgend T-Com).
[...]
- Soweit in den Ihnen zur Verfügung gestellten Dokumenten und Informationen auf die T-Online International AG verwiesen wird, ist ab sofort T-Com gemeint.
----------------­----------­----------­----------­------------------------

Die alten Werbemittel mit T-Online-Logo dürfen ebenfalls nicht mehr eingesetzt werden.

Liebe Grüße, Keks
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[2.1.1.1.2.1] preisspecht antwortet auf Keks
02.09.2006 21:26
Benutzer Keks schrieb:


Folgende Punkte sind in diesem Zusammenhang für Sie besonders wichtig:
- Vertragspartner für T-Online Produkte ist ab sofort die Deutsche Telekom AG, T-Com (nachfolgend T-Com).
[...]
- Soweit in den Ihnen zur Verfügung gestellten Dokumenten und Informationen auf die T-Online International AG verwiesen wird, ist ab sofort T-Com gemeint.
------------------­----------­----------­-------------------------
-------

Die alten Werbemittel mit T-Online-Logo dürfen ebenfalls nicht mehr eingesetzt werden.

Liebe Grüße, Keks

Hi Keks,

danke, war mir so nicht bekannt. Dann ist es ja schon seit Juni egal unter welchem "T-Fähnchen" man einkauft, Resale ist also zwischen T-COM und TOL gestorben.
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[2.1.1.2] spl antwortet auf Keks
02.09.2006 14:30
Benutzer Keks schrieb:
T-Online gibt es nicht mehr -- als Unternehmen. Es ist nur noch ein Markenname von T-Com. Grund: Fusion bzw. Verschmelzung von T-Com und T-Online.

T-Com ist mit niemandem verschmolzen. T-Com ist nämlich seit jeher nur ein Markenname der DTAG und kein Unternehmen.

Deswegen ist es auch doppelt falsch vom "T-Com-Backbone" zu reden, weil der Backbone erstens nicht von der Privatkundenbetreuung betrieben wird und zweitens eine Marke grundsätzlich nichts betreiben kann.

spl
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[2.1.1.3] klappehalten antwortet auf Keks
02.09.2006 15:19

einmal geändert am 02.09.2006 15:27
Benutzer Keks schrieb:


Es ist nur noch ein Markenname von T-Com.

Moin!

Nicht der Deutschen Telokom AG?

Grüße
kh
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[2.1.2] Schlachtplatte antwortet auf preisspecht
02.09.2006 14:07

Die Leistungsbeschreibung, in der ich aber auch kein Wahlrecht VoIP oder Festnetz-Flatrate finden kann, fehlt in der Onlinebestellung, ist aber seit heute an anderer Stelle zu finden:

http://www.t-com.de/dlp/agb/22317.pdf

Interessant, dass der DSL-Anschluss von T-COM kommt, die Internet-Flatrate aber von T-Online (Ziffer 1.3)

Auch aus der Preisliste ist nichts von einer VoiP-Flatrate zu ersehen bzw. einem Wahlrecht, nur die üblichen XXL-Tarif-Konditionen sind abgedruckt.



Hallöchen auch...

hab' mir mal eben die Mühe gemacht und mit der HL gequasselt.
Bei der Telefon- Flat handelt es sich laut DTAG- Mitarbeiter um eine Festnetz- Flat. Eine Wahlmöglichkeit zwischen Festnetz und
VOIP bestehe (noch) nicht. Allerdings sollen VOIP- Angebote seitens der Telekom im November folgen....
Schau'n mer mal