Benutzer GKr schrieb:
Benutzer spl schrieb:
Die sollen mal ein paar Euro in die Erstellung eines kurzen Informationsblatts und einer knappen Anleitung zur Benutzung von GPG investieren. Dann benutzen die Leute das auch, wenn sie wissen, warum und wie. Datenschutz kann nämlich auch ein Wettbewerbsvorteil sein. Sonst verstehen es die TK-Anbieter doch auch hervorragend, einem Eskimo noch Kühlschränke zu verkaufen, das könnte man doch hier auch machen.
Das Problem ist, daß der Endkunde immer aktiv etwas unternehmen muß, um einen solchen Dienst nutzen zu können.
Es geht auch nicht darum, Kunden zu irgendetwas zu zwingen. Das kann ruhig optional sein. So spricht man beide Kundengruppen an. Ist doch logisch und wird auch von T-Mobile genauso gemacht.
Und da ist er sehr sensibilisiert. 'Was läuft, läuft. Bloß nicht daran rühren.' Und wirklich sensibilisiert sind die Endkunden für die Gesamtproblematik auch nicht.
Dann sollte man sie mal sensibilisieren und über die Risiken des Internets sowie die Sensibilität von Verkehrsdaten aufklären, so wie Sie das hier getan haben. Sonst schafft man es doch auch, dem Kunden allen möglichen Tand anzudrehen, etwa irgendwelche nur scheinbar günstigen Tarife und diese womöglich noch als Vergünstigung zu verkaufen.
Auf anderer Ebene läuft das ja bereits, dass Datenschutz als Wettbewerbsvorteil begriffen wird, z.B.
https://www.teltarif.de/arch/2005/kw32/... .
Gerade bei umsatzstärkeren Businesskunden kann ich mir vorstellen, dass sie ihre geschäftlichen Telefondaten nicht gerne unverschlüsselt im Internet herumwuseln sehen, und ich dachte, diese Kundengruppe wäre den Anbietern so wichtig?
Dann
sollen sie auch mal was dafür tun.
Das kann man gar nicht vergleichen. Businesskunden erwarten und bekommen EVN im .CSV-Format nach vorgegebenen Schlüsselkennungen. Sie übernehmen die Daten automatisiert in ihre Controlling-Systeme, um damit dann z.B. interne Kosten-/Nutzen-Rechnungen nach Kostenstellen kalkulieren zu können. In diesen Unternehmen sind die Abteilungen intern als Profit-Center organisiert. Und die Telefonkosten der Abteilung sind für die Bestimmung deren Wirtschaftlichkeit sehr wichtig.
Das steht dem nicht entgegen. PGP-verschlüsseln kann man beliebige Dateien, also auch CSV-Dateien. Auch eine automatisierte Entschlüsselung ist einfach zu bewerkstelligen.
Da spielt eine Diskussion über die geschützte Übermittlung der Daten nie eine Rolle. Ganz einfach, weil auf beiden Seiten davon ausgegangen wird, daß dem so ist - zu recht.
Wieso, wenn eine unverschlüsselte Übermittlung über's Internet stattfindet, kann doch Vertraulichkeit gerade nicht garantiert werden.
Das ist, als würde man sich bei einer Postkarte darauf verlassen, dass kein Postbediensteter sie liest. Dessen können Sie sich schon deshalb nicht sicher sein, weil die Post X Subunternehmen beauftragt, die Sie genauso wenig wie den genauen Weg der Postkarte kennen. Im Internet gilt nichts anderes; Sie wissen ja, wie das mit Resellern ist.
Aber wie schon gesagt: Ich würde niemals Kunden bevormunden, das will auch das Datenschutzrecht nicht. Wenn der Kunde
- vorher aufgeklärt wird (verstärkt bei Verbrauchern) und
- eine echte Wahl hat und
- sich trotzdem für eine unverschlüsselte Übertragung entscheidet,
finde ich das völlig in Ordnung. Leider fehlt es fast immer an den Punkten 1 und 2. So interpretiere ich auch die Entscheidung des BfD.
spl