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EVN per E-Mail


21.03.2006 19:23 - Gestartet von guenter-T
Haben diese sogenannten Datenschützer wirklich nichts wichtigeres zu tun, als sich um so einen Schwachsinn zu kümmern.
So wichtig und geheim sind diese Daten ja wohl nicht, das der Bürger nicht selbst entscheiden kann wie er die Daten erhalten will.
Am liebsten wollen diese Beamten anscheinend den Bürger total bevormunden.
Wer keinen EVN haben will kann auf diesen ja verzichten.
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[1] handytim antwortet auf guenter-T
21.03.2006 19:33
Na hoffentlich verschicken die Anbieter in den Mails dann einen Deep-Link, der direkt zur Rechnung führt. Bei Arcor WebBill muss man erst mehrmals auf der Webseite rumklicken, bis man die PDF herunterladen kann. Für mich kein Problem, aber bei den Eltern...

Ciao
Tim
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[1.1] siegenlester antwortet auf handytim
21.03.2006 19:40
Benutzer handytim schrieb:
Na hoffentlich verschicken die Anbieter in den Mails dann einen Deep-Link, der direkt zur Rechnung führt. Bei Arcor WebBill muss man erst mehrmals auf der Webseite rumklicken, bis man die PDF herunterladen kann. Für mich kein Problem, aber bei den Eltern...

*lach* Was soll das denn bringen? Wenn Sie per Deep-Link versendet werden können die Daten ja gleich auch wieder in die Email geschrieben werden, den Deep-Link kann ja schließlich dann auch jeder andere aufrufen der sich Zugriff auf die Email verschafft...
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[1.1.1] handytim antwortet auf siegenlester
21.03.2006 19:43
Benutzer siegenlester schrieb:
*lach* Was soll das denn bringen? Wenn Sie per Deep-Link versendet werden können die Daten ja gleich auch wieder in die Email geschrieben werden, den Deep-Link kann ja schließlich dann auch jeder andere aufrufen der sich Zugriff auf die Email verschafft...

Deep-Link + Log-In. Nachdem man sich per Passwort identifiziert hat, landet man sofort bei der Rechnung.

Ciao
Tim
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[1.1.1.1] siegenlester antwortet auf handytim
21.03.2006 19:43
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer siegenlester schrieb:
*lach* Was soll das denn bringen? Wenn Sie per Deep-Link versendet werden können die Daten ja gleich auch wieder in die Email geschrieben werden, den Deep-Link kann ja schließlich dann auch jeder andere aufrufen der sich Zugriff auf die Email verschafft...

Deep-Link + Log-In. Nachdem man sich per Passwort identifiziert hat, landet man sofort bei der Rechnung.

Das wäre sicherlich eine gute Lösung.
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[1.1.1.1.1] tommy0910 antwortet auf siegenlester
21.03.2006 19:53
Benutzer siegenlester schrieb:
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer siegenlester schrieb:
*lach* Was soll das denn bringen? Wenn Sie per Deep-Link versendet werden können die Daten ja gleich auch wieder in die Email geschrieben werden, den Deep-Link kann ja schließlich dann auch jeder andere aufrufen der sich Zugriff auf die Email verschafft...

Deep-Link + Log-In. Nachdem man sich per Passwort identifiziert hat, landet man sofort bei der Rechnung.

Das wäre sicherlich eine gute Lösung.

Die noch bessere Loesung waere allerdings, einmalig meinen Public-Key zu hinterlegen und fortan eine verschluesselte Mail mit der angehaengten Rechnung zu bekommen ;-)
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[1.1.1.1.1.1] verschlüsselter EVN per E-Mail macht T-Mobile schon lange
Iron.Eagle antwortet auf tommy0910
21.03.2006 20:34
Benutzer tommy0910 schrieb:
Benutzer siegenlester schrieb:
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer siegenlester schrieb:
*lach* Was soll das denn bringen? Wenn Sie per Deep-Link versendet werden können die Daten ja gleich auch wieder in die Email geschrieben werden, den Deep-Link kann ja schließlich dann auch jeder andere aufrufen der sich Zugriff auf die Email verschafft...

Deep-Link + Log-In. Nachdem man sich per Passwort identifiziert hat, landet man sofort bei der Rechnung.

Das wäre sicherlich eine gute Lösung.

Die noch bessere Loesung waere allerdings, einmalig meinen Public-Key zu hinterlegen und fortan eine verschluesselte Mail mit der angehaengten Rechnung zu bekommen ;-)

Genau, und so macht es T-Mobile schon eine ganze Weile. Ich habe dort meinen öffentlichen Schlüssel hochgeladen und seit dem ist der komplette Anhang der Email verschlüsselt und nur ich mit meinem privaten Schlüssel kann den Anhang öffnen.
In meinen Augen effektiver als verschlüsselte PDFs.
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[1.1.1.1.1.1.1] spl antwortet auf Iron.Eagle
22.03.2006 00:21
Benutzer Iron.Eagle schrieb:
Benutzer tommy0910 schrieb:
Die noch bessere Loesung waere allerdings, einmalig meinen Public-Key zu hinterlegen und fortan eine verschluesselte Mail mit der angehaengten Rechnung zu bekommen ;-)

Genau, und so macht es T-Mobile schon eine ganze Weile.

Stimmt, da hat T-Mobile ganz klar die Nase vorn. Die anderen schnarchen noch.

spl
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[1.1.1.1.1.1.1.1] Antinoos antwortet auf spl
22.03.2006 08:49
Benutzer spl schrieb:

Stimmt, da hat T-Mobile ganz klar die Nase vorn. Die anderen schnarchen noch.

Die T-Com(!) hatte das mal im Pilotbetrieb der E-Mail-Rechnung. Da kamen aber die "Otto Normaldeutsch"-Kunden nicht mit klar...

Deshalb die aktuelle Lösung mit der symmetrischen Verschlüsselung der PDF-Dokumente bei Big-T. Das kriegen einfach mehr Leute problemlos auf die Reihe als PGP/GnuPG.

Sind doch nicht alles so Freaks wie Du... ;-)

-Antinoos
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1] spl antwortet auf Antinoos
22.03.2006 19:21
Benutzer Antinoos schrieb:
Die T-Com(!) hatte das mal im Pilotbetrieb der E-Mail-Rechnung. Da kamen aber die 'Otto Normaldeutsch'-Kunden nicht mit klar.

Die sollen mal ein paar Euro in die Erstellung eines kurzen Informationsblatts und einer knappen Anleitung zur Benutzung von GPG investieren. Dann benutzen die Leute das auch, wenn sie wissen, warum und wie. Datenschutz kann nämlich auch ein Wettbewerbsvorteil sein. Sonst verstehen es die TK-Anbieter doch auch hervorragend, einem Eskimo noch Kühlschränke zu verkaufen, das könnte man doch hier auch machen.

Gerade bei umsatzstärkeren Businesskunden kann ich mir vorstellen, dass sie ihre geschäftlichen Telefondaten nicht gerne unverschlüsselt im Internet herumwuseln sehen, und ich dachte, diese Kundengruppe wäre den Anbietern so wichtig? Dann sollen sie auch mal was dafür tun.

Deshalb die aktuelle Lösung mit der symmetrischen Verschlüsselung der PDF-Dokumente bei Big-T. Das kriegen einfach mehr Leute problemlos auf die Reihe als PGP/GnuPG.

Dafür kannst du die PDF-Verschlüsselung in der Pfeife rauchen. Passwörter bis zu 5 Buchstaben knacke ich dir in 3 Minuten; wenn da erst mal ein Profi rangeht, hat der wahrscheinlich noch ganz andere Möglichkeiten.

Schlimm finde ich vor allem, dass den Leuten indirekt vorgegaukelt wird, das sei sicher, weil die DTAG ja sonst zugeben müsste, dass sie gar keine gescheite Verschlüsselung im Programm hat.

Immerhin muss man der DTAG zugute halten, dass sie überhaupt Online-Rechnung per Mail anbietet, und das sogar, ohne die Kunden frech zur Online-Rechnung zu nötigen wie die meisten anderen Anbieter, indem sie für die Offline-Rechnung Extra-Gebühren berechnen. Soll sich ruhig der doofe Kunde immer umständlich seine Rechnungen von Hand online abholen, Hauptsache der Anbieter hat 55 Cent gespart.

spl
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] GKr antwortet auf spl
22.03.2006 19:32
Benutzer spl schrieb:
Benutzer Antinoos schrieb:
Die T-Com(!) hatte das mal im Pilotbetrieb der E-Mail-Rechnung.
Da kamen aber die 'Otto Normaldeutsch'-Kunden nicht mit klar.

Die sollen mal ein paar Euro in die Erstellung eines kurzen Informationsblatts und einer knappen Anleitung zur Benutzung von GPG investieren. Dann benutzen die Leute das auch, wenn sie wissen, warum und wie. Datenschutz kann nämlich auch ein Wettbewerbsvorteil sein. Sonst verstehen es die TK-Anbieter doch auch hervorragend, einem Eskimo noch Kühlschränke zu verkaufen, das könnte man doch hier auch machen.

Das Problem ist, daß der Endkunde immer aktiv etwas unternehmen muß, um einen solchen Dienst nutzen zu können. Und da ist er sehr sensibilisiert. "Was läuft, läuft. Bloß nicht daran rühren." Und wirklich sensibilisiert sind die Endkunden für die Gesamtproblematik auch nicht.

Gerade bei umsatzstärkeren Businesskunden kann ich mir vorstellen, dass sie ihre geschäftlichen Telefondaten nicht gerne unverschlüsselt im Internet herumwuseln sehen, und ich dachte, diese Kundengruppe wäre den Anbietern so wichtig? Dann sollen sie auch mal was dafür tun.

Das kann man gar nicht vergleichen.
Businesskunden erwarten und bekommen EVN im .CSV-Format nach vorgegebenen Schlüsselkennungen. Sie übernehmen die Daten automatisiert in ihre Controlling-Systeme, um damit dann z.B. interne Kosten-/Nutzen-Rechnungen nach Kostenstellen kalkulieren zu können. In diesen Unternehmen sind die Abteilungen intern als Profit-Center organisiert. Und die Telefonkosten der Abteilung sind für die Bestimmung deren Wirtschaftlichkeit sehr wichtig.
Da spielt eine Diskussion über die geschützte Übermittlung der Daten nie eine Rolle. Ganz einfach, weil auf beiden Seiten davon ausgegangen wird, daß dem so ist - zu recht.

GKr

Deshalb die aktuelle Lösung mit der symmetrischen Verschlüsselung der PDF-Dokumente bei Big-T. Das kriegen einfach mehr Leute problemlos auf die Reihe als PGP/GnuPG.

Dafür kannst du die PDF-Verschlüsselung in der Pfeife rauchen. Passwörter bis zu 5 Buchstaben knacke ich dir in 3 Minuten; wenn da erst mal ein Profi rangeht, hat der wahrscheinlich noch ganz andere Möglichkeiten.

Schlimm finde ich vor allem, dass den Leuten indirekt vorgegaukelt wird, das sei sicher, weil die DTAG ja sonst zugeben müsste, dass sie gar keine gescheite Verschlüsselung im Programm hat.

Immerhin muss man der DTAG zugute halten, dass sie überhaupt Online-Rechnung per Mail anbietet, und das sogar, ohne die Kunden frech zur Online-Rechnung zu nötigen wie die meisten anderen Anbieter, indem sie für die Offline-Rechnung Extra-Gebühren berechnen. Soll sich ruhig der doofe Kunde immer umständlich seine Rechnungen von Hand online abholen, Hauptsache der Anbieter hat 55 Cent gespart.

spl
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] spl antwortet auf GKr
27.03.2006 14:06
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer spl schrieb:
Die sollen mal ein paar Euro in die Erstellung eines kurzen Informationsblatts und einer knappen Anleitung zur Benutzung von GPG investieren. Dann benutzen die Leute das auch, wenn sie wissen, warum und wie. Datenschutz kann nämlich auch ein Wettbewerbsvorteil sein. Sonst verstehen es die TK-Anbieter doch auch hervorragend, einem Eskimo noch Kühlschränke zu verkaufen, das könnte man doch hier auch machen.

Das Problem ist, daß der Endkunde immer aktiv etwas unternehmen muß, um einen solchen Dienst nutzen zu können.

Es geht auch nicht darum, Kunden zu irgendetwas zu zwingen. Das kann ruhig optional sein. So spricht man beide Kundengruppen an. Ist doch logisch und wird auch von T-Mobile genauso gemacht.

Und da ist er sehr sensibilisiert. 'Was läuft, läuft. Bloß nicht daran rühren.' Und wirklich sensibilisiert sind die Endkunden für die Gesamtproblematik auch nicht.

Dann sollte man sie mal sensibilisieren und über die Risiken des Internets sowie die Sensibilität von Verkehrsdaten aufklären, so wie Sie das hier getan haben. Sonst schafft man es doch auch, dem Kunden allen möglichen Tand anzudrehen, etwa irgendwelche nur scheinbar günstigen Tarife und diese womöglich noch als Vergünstigung zu verkaufen.

Auf anderer Ebene läuft das ja bereits, dass Datenschutz als Wettbewerbsvorteil begriffen wird, z.B. https://www.teltarif.de/arch/2005/kw32/... .

Gerade bei umsatzstärkeren Businesskunden kann ich mir vorstellen, dass sie ihre geschäftlichen Telefondaten nicht gerne unverschlüsselt im Internet herumwuseln sehen, und ich dachte, diese Kundengruppe wäre den Anbietern so wichtig?
Dann
sollen sie auch mal was dafür tun.

Das kann man gar nicht vergleichen. Businesskunden erwarten und bekommen EVN im .CSV-Format nach vorgegebenen Schlüsselkennungen. Sie übernehmen die Daten automatisiert in ihre Controlling-Systeme, um damit dann z.B. interne Kosten-/Nutzen-Rechnungen nach Kostenstellen kalkulieren zu können. In diesen Unternehmen sind die Abteilungen intern als Profit-Center organisiert. Und die Telefonkosten der Abteilung sind für die Bestimmung deren Wirtschaftlichkeit sehr wichtig.

Das steht dem nicht entgegen. PGP-verschlüsseln kann man beliebige Dateien, also auch CSV-Dateien. Auch eine automatisierte Entschlüsselung ist einfach zu bewerkstelligen.

Da spielt eine Diskussion über die geschützte Übermittlung der Daten nie eine Rolle. Ganz einfach, weil auf beiden Seiten davon ausgegangen wird, daß dem so ist - zu recht.

Wieso, wenn eine unverschlüsselte Übermittlung über's Internet stattfindet, kann doch Vertraulichkeit gerade nicht garantiert werden.

Das ist, als würde man sich bei einer Postkarte darauf verlassen, dass kein Postbediensteter sie liest. Dessen können Sie sich schon deshalb nicht sicher sein, weil die Post X Subunternehmen beauftragt, die Sie genauso wenig wie den genauen Weg der Postkarte kennen. Im Internet gilt nichts anderes; Sie wissen ja, wie das mit Resellern ist.

Aber wie schon gesagt: Ich würde niemals Kunden bevormunden, das will auch das Datenschutzrecht nicht. Wenn der Kunde

- vorher aufgeklärt wird (verstärkt bei Verbrauchern) und
- eine echte Wahl hat und
- sich trotzdem für eine unverschlüsselte Übertragung entscheidet,

finde ich das völlig in Ordnung. Leider fehlt es fast immer an den Punkten 1 und 2. So interpretiere ich auch die Entscheidung des BfD.

spl
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] GKr antwortet auf spl
27.03.2006 14:36
Benutzer spl schrieb:
Benutzer GKr schrieb:

Ich würde niemals Kunden bevormunden, das will auch das Datenschutzrecht nicht. Wenn der Kunde

- vorher aufgeklärt wird (verstärkt bei Verbrauchern) und
- eine echte Wahl hat und
- sich trotzdem für eine unverschlüsselte Übertragung entscheidet,

finde ich das völlig in Ordnung. Leider fehlt es fast immer an den Punkten 1 und 2. So interpretiere ich auch die Entscheidung des BfD.

spl

Wir interpretieren diese Empfehlung anders.
Aber warum fragen Sie nicht einmal nach?
Vermutlich bekämen Sie ja eine Erläuterung.

GKr
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] spl antwortet auf GKr
27.03.2006 22:26
Benutzer GKr schrieb:
Wir interpretieren diese Empfehlung anders.
Aber warum fragen Sie nicht einmal nach?
Vermutlich bekämen Sie ja eine Erläuterung.

Ich unterstehe nicht der Aufsicht des BfD und verschicke keinerlei EVNs. Vielleicht wollen Sie mal nachfragen: poststelle at bfdi.bund.de. Zuständig ist das Referat VIII.

spl
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] GKr antwortet auf spl
28.03.2006 08:41
Benutzer spl schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Wir interpretieren diese Empfehlung anders. Aber warum fragen Sie nicht einmal nach?
Vermutlich bekämen Sie ja eine Erläuterung.

Ich unterstehe nicht der Aufsicht des BfD und verschicke keinerlei EVNs. Vielleicht wollen Sie mal nachfragen: poststelle at bfdi.bund.de. Zuständig ist das Referat VIII.

spl

Gut, das macht Sinn.
Werde ich heute Nachmittag mal machen und berichten.
Wünsche einen sonnigen Tag.

GKr
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.2] Bundesdatenschutzbeauftragter grüßt Teltarif-Leser
GKr antwortet auf spl
31.03.2006 15:51
Zu oben genanntem Bericht kam es im Laufe einer Diskussion hier zur Frage, ob es zulässig sei, einem Kunden seine Telefonrechnung nebst EVN unverschlüsselt per Email zu versenden, sofern dieser darauf besteht und explizit auf die Sicherheit einer Verschlüsselung verzichtet.

Ich habe diese Anfrage an den Bundesdatenschutzbeauftragten weitergeleitet. Heute kam die Antwort. Beides nachfolgend zur Kenntnisnahme:

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir lasen die Empfehlung des Bundesdatenschutzbeauftragten bezüglich des Versendens von Telefonrechnungen inkl. und/oder exklusiv Einzelverbindungsnachweis EVN:
https://www.teltarif.de/arch/2006/kw12/...

Die Empfehlung erscheint uns sehr sinnvoll. Gleichzeitig stellt ihre technische Umsetzung keine großen Probleme dar. Wir haben uns also entschlossen, ab sofort unseren Kunden einen Link zu senden, der sie zur jeweils aktuellen Rechnung führt - nachdem sie über eine Login-Prozedur unseres Kundenportals eine sichere Verbindung aufgebaut haben. Darüber haben wir unsere Kunden bereits informiert.

Nun gibt es eine ganze Reihe Kunden, die auch weiterhin auf Zusendung der Rechnung inkl. EVN bestehen. Mit der Begründung, sie selbst würden die Verantwortung übernehmen und sie seien mit einem Versand auf eigenes Risiko einverstanden.

Hier habe ich nun ein Verständnisproblem:
Nach meiner Auffassung sind doch von den sensiblen Daten eines
Einzelverbindungsnachweises nicht nur die Kunden selbst betroffen, die ursprügnlich die Telefonate geführt haben. Sondern auch die Angerufenen, die ja ebenfalls mit ihrer Telefonnummer gelistet werden. Der Anschlußinhaber kann also gar nicht "auf eigenes Risiko und eigener Verantwortung" über diesen EVN bestimmen, da er gar nicht allein betroffen ist.

Bitte sagen Sie mir, wie Ihre Sichtweise ist. Ist ein Wunsch eines Endkunden zu akzeptieren, die Rechnung inkl. EVN weiterhin per (ungesicherter) Email zugesandt zu bekommen?

Mit freundlichem Gruss
ppa. Georg Kraus

-----------------------
-----------------------

Sehr geehrter Herr Kraus,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich hätte nicht gedacht, dass die in teltarif am 21.03.2006 veröffentlichte Information zur datenschutzgerechten Versendung von Telefonrechnungen per E-Mail so viel Aufmerksamkeit erregen würde. Die Kommentare, die mich erreicht haben, waren durchweg positiv. Es freut mich, dass das Thema Datenschutz und Fernmeldegeheimnis einmal mehr
ins Bewusstsein der Öffentlichkeit geholt worden ist.

Nun zu Ihrer Frage. Der Bundesdatenschutzbeauftragte fordert eine Verschlüsselung von Telefonrechnungen insbesondere im Hinblick auf die in den Einzelverbindungsnachweisen aufgeführten Verkehrsdaten, da diese vom Fernmeldegeheimnis des Grundgesetzes geschützt sind. Damit dieser Schutz in
der Praxis auch sichergestellt werden kann, halte ich die Forderung nach einem ausreichendem Maß an Vertraulichkeit für geboten. Dies betrifft aber nicht nur die Kenntnis über das Kommunikationsverhalten bzw. die Kommunikationskontakte des Anschlussinhabers. Schützenswert, weil ebenfalls vom Fernmeldegeheimnis umfasst, sind auch die von dem entgeltpflichtigen Anschluss aus angewählten Rufnummern. Vor diesem Hintergrund teile ich Ihre Meinung, dass die Art der Rechnungsversendung nicht vom entgeltpflichtigen
Kunden bestimmt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Büttgen

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[2] siegenlester antwortet auf guenter-T
21.03.2006 19:43
Benutzer guenter-T schrieb:
Haben diese sogenannten Datenschützer wirklich nichts wichtigeres zu tun, als sich um so einen Schwachsinn zu kümmern.
So wichtig und geheim sind diese Daten ja wohl nicht, das der Bürger nicht selbst entscheiden kann wie er die Daten erhalten will.
Am liebsten wollen diese Beamten anscheinend den Bürger total bevormunden.
Wer keinen EVN haben will kann auf diesen ja verzichten.

Es ist kein Schwachsinn sondern das einzig Richtige. Die Daten sind eben sehr wohl erheblich sensibel und wenn können in den Händen der falschen Personen für diese sehr interessant und nützlich sein, weil sich dadurch ein sehr konkretes Profil des Bekanntenkreises des jeweiligen Rechnungsempfängers erstellen lässt (Ganz zu schweigen davon dass erkennbar ist, bei mit welchen Firmen er Kontakt aufnimmt, ob er Bestellhotlines nutzt und damit für eventuelle Werbung empfänglich wäre und ob er evtl. Interesse an weiteren Telefonsexangeboten haben könnte). Das sich Datenschützer darum kümmern und von sich aus derartig intervenieren müssen resultiert schlicht aus der simplen Erkenntnis, dass der Großteil der Bevölkerung und der Internetnutzer überhaupt keine Sensibilität für derartige Probleme besitzt und - wie man an Dir bestens sehen kann - offenkundig viel zu gutgläubig mit den Dingen umgeht.
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[2.1] grinsefrau antwortet auf siegenlester
21.03.2006 20:05
Du hast absolut recht. Es sind sensible Daten. Und die gehen niemand etwas an.




Benutzer siegenlester schrieb:
Benutzer guenter-T schrieb:
Haben diese sogenannten Datenschützer wirklich nichts wichtigeres zu tun, als sich um so einen Schwachsinn zu kümmern.
So wichtig und geheim sind diese Daten ja wohl nicht, das der Bürger nicht selbst entscheiden kann wie er die Daten erhalten
will.
Am liebsten wollen diese Beamten anscheinend den Bürger total
bevormunden.
Wer keinen EVN haben will kann auf diesen ja verzichten.

Es ist kein Schwachsinn sondern das einzig Richtige. Die Daten sind eben sehr wohl erheblich sensibel und wenn können in den Händen der falschen Personen für diese sehr interessant und nützlich sein, weil sich dadurch ein sehr konkretes Profil des Bekanntenkreises des jeweiligen Rechnungsempfängers erstellen lässt (Ganz zu schweigen davon dass erkennbar ist, bei mit welchen Firmen er Kontakt aufnimmt, ob er Bestellhotlines nutzt und damit für eventuelle Werbung empfänglich wäre und ob er evtl. Interesse an weiteren Telefonsexangeboten haben könnte). Das sich Datenschützer darum kümmern und von sich aus derartig intervenieren müssen resultiert schlicht aus der simplen Erkenntnis, dass der Großteil der Bevölkerung und der Internetnutzer überhaupt keine Sensibilität für derartige Probleme besitzt und - wie man an Dir bestens sehen kann -
offenkundig viel zu gutgläubig mit den Dingen umgeht.
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[2.1.1] jazzy antwortet auf grinsefrau
23.03.2006 23:32
Benutzer grinsefrau schrieb:

Du hast absolut recht. Es sind sensible Daten.

Nein.


Jazzy
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[2.2] Keks antwortet auf siegenlester
21.03.2006 22:00
Benutzer siegenlester schrieb:
Benutzer guenter-T schrieb:
So wichtig und geheim sind diese Daten ja wohl nicht, das der Bürger nicht selbst entscheiden kann wie er die Daten erhalten will.

Das sich Datenschützer darum kümmern und von sich aus derartig intervenieren müssen resultiert schlicht aus der simplen Erkenntnis, dass der Großteil der Bevölkerung und der Internetnutzer überhaupt keine Sensibilität für derartige Probleme besitzt und - wie man an Dir bestens sehen kann - offenkundig viel zu gutgläubig mit den Dingen umgeht.

Ihr habt beide Recht. Das Standardvorgehen sollte so sein wie es jetzt anscheinend auch geschieht. Aber der Kunde sollte doch die Möglichkeit haben, nach einem entsprechenden Warnhinweis einen Mail-Zustelldienst zu aktivieren.

Liebe Grüße, Keks
http://www.blitztarif.de/
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[2.2.1] Antinoos antwortet auf Keks
22.03.2006 08:46
Benutzer Keks schrieb:

Ihr habt beide Recht. Das Standardvorgehen sollte so sein wie es jetzt anscheinend auch geschieht. Aber der Kunde sollte doch die Möglichkeit haben, nach einem entsprechenden Warnhinweis einen Mail-Zustelldienst zu aktivieren.

Nur daß es eben bei EVN-Daten so ist, daß die nicht nur Inhaber und Mitbenutzer des Anschlusses selber betreffen (das ist ja eine der Grundregeln des Datenschutzes: "Jeder entscheidet selber was mit SEINEN Daten passieren soll!"), sondern auch die Angerufenen (alle möglichen Angerufenen - also potentiell "Wir Alle[tm]").

Und wie willst Du von JEDEM die Zustimmung einholen? Geht nicht. Deshalb sieht der Bundesdatenschützer da ein Problem.

-Antinoos
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[2.2.1.1] Keks antwortet auf Antinoos
22.03.2006 12:38
Benutzer Antinoos schrieb:
Nur daß es eben bei EVN-Daten so ist, daß die nicht nur Inhaber und Mitbenutzer des Anschlusses selber betreffen (das ist ja eine der Grundregeln des Datenschutzes: "Jeder entscheidet selber was mit SEINEN Daten passieren soll!"), sondern auch die Angerufenen (alle möglichen Angerufenen - also potentiell "Wir Alle[tm]").

Okay. Aber was ist, wenn der Kunde die Nummern nur um 3 Stellen gekürzt angezeigt bekommt? ;)

Liebe Grüße, Keks
http://www.blitztarif.de/
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[2.2.1.1.1] netwriter antwortet auf Keks
22.03.2006 12:57
Benutzer Keks schrieb:
Benutzer Antinoos schrieb:
Nur daß es eben bei EVN-Daten so ist, daß die nicht nur Inhaber und Mitbenutzer des Anschlusses selber betreffen (das ist ja eine der Grundregeln des Datenschutzes: "Jeder entscheidet selber was mit SEINEN Daten passieren soll!"), sondern auch die Angerufenen (alle möglichen Angerufenen - also potentiell "Wir
Alle[tm]").

Okay. Aber was ist, wenn der Kunde die Nummern nur um 3 Stellen gekürzt angezeigt bekommt? ;)

Liebe Grüße, Keks
http://www.blitztarif.de/

Dann hat er u.U. ein Problem mit dem Nachweis von Fehlverbindungen gegenüber der Telco.

Grüße vom Netwriter
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[2.2.1.1.2] Antinoos antwortet auf Keks
22.03.2006 14:32

einmal geändert am 22.03.2006 14:33
Benutzer Keks schrieb:
sondern auch die Angerufenen (alle möglichen Angerufenen - also potentiell 'Wir Alle[tm]').

Okay. Aber was ist, wenn der Kunde die Nummern nur um 3 Stellen gekürzt angezeigt bekommt? ;)

Im Prinzip ginge das. Nur ist das verdammt schwer hinzubekommen und den Kunden zu vermitteln, warum sie, wenn sie jetzt den kompletten EVN bekommen, diesen plötzlich nicht mehr per E-Mail erhalten können, wenn sie ihn vorher verkürzt bekamen.

Aber mehr Details/Hintergründe aus meiner Arbeit bis Ende 2005 möchte ich hier nicht veröffentlichen. ;-)

(Meine hinterlegte Mailadresse funzt aber.)

-Antinoos
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[2.2.1.2] Mobilfunk-Experte antwortet auf Antinoos
23.03.2006 10:58
Benutzer Antinoos schrieb:

Benutzer Keks schrieb:

[...] Aber der Kunde sollte doch die Möglichkeit haben, nach einem entsprechenden Warnhinweis einen Mail- Zustelldienst zu aktivieren.

Nur daß es eben bei EVN-Daten so ist, daß die nicht nur Inhaber und Mitbenutzer des Anschlusses selber betreffen [...] sondern auch die Angerufenen (alle möglichen Angerufenen - also potentiell 'Wir Alle[tm]').

Und wie ist es dann zu vertreten, dass ich als Anschlussinhaber überhaupt einen Einzelverbindungsnachweis bekomme? Müsste man die Daten dann nicht auch vor *mir* schützen?
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[2.2.1.2.1] Keks antwortet auf Mobilfunk-Experte
23.03.2006 21:35
Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:
Und wie ist es dann zu vertreten, dass ich als Anschlussinhaber überhaupt einen Einzelverbindungsnachweis bekomme? Müsste man die Daten dann nicht auch vor *mir* schützen?

Nein, denn du hast die Nummern ja gewählt, kennst sie also bereits. Nur dann, wenn jemand, der telefoniert, nicht der Anschlussinhaber ist, ist das relevant. Aber du bist als Anschlussinhaber verpflichtet, jeden Mitbenutzer darauf hinzuweisen, dass die Nummern in einem EVN vollständig auftauchen (und bis zu 80 Tage nach Erhalt der Rechnung gespeichert werden).

Liebe Grüße, Keks
http://www.blitztarif.de/geiz-ist-dumm
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[2.2.1.2.1.1] Mobilfunk-Experte antwortet auf Keks
23.03.2006 22:20
Benutzer Keks schrieb:

Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:
>
Und wie ist es dann zu vertreten, dass ich als Anschlussinhaber überhaupt einen Einzelverbindungsnachweis bekomme? Müsste man die Daten dann nicht auch vor *mir* schützen?

Nein, denn du hast die Nummern ja gewählt, kennst sie also bereits. Nur dann, wenn jemand, der telefoniert, nicht der Anschlussinhaber ist, ist das relevant. Aber du bist als Anschlussinhaber verpflichtet, jeden Mitbenutzer darauf hinzuweisen, dass die Nummern in einem EVN vollständig auftauchen (und bis zu 80 Tage nach Erhalt der Rechnung gespeichert werden).

Hier wurde aber argumentiert, es seien die Rechte der Angerufenen berührt. Das sind sie aber völlig unabhängig davon, ob meine Mitnutzer einverstanden sind oder nicht.

Ich halte den EVN an sich für eine erheblich größere Quelle potenziellen Datenmissbrauchs als dessen unverschlüsselten Versand per E-Mail.
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[2.3] jazzy antwortet auf siegenlester
23.03.2006 23:34
Benutzer siegenlester schrieb:

Die Daten sind eben sehr wohl erheblich sensibel

Sind sie das?
Wir wirkt sich das aus?


Jazzy
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[2.3.1] siegenlester antwortet auf jazzy
23.03.2006 23:56
Benutzer jazzy schrieb:
Benutzer siegenlester schrieb:

Die Daten sind eben sehr wohl erheblich sensibel

Sind sie das?
Wir wirkt sich das aus?

Vielleicht solltest du einfach den Kommentar bis zum Ende durchlesen, statt nach dem ersten Satz fragen zu stellen die schon im Zweiten erläutert werden??
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[2.3.1.1] jazzy antwortet auf siegenlester
24.03.2006 01:00
Benutzer siegenlester schrieb:

Benutzer jazzy schrieb:

Benutzer siegenlester schrieb:

Die Daten sind eben sehr wohl erheblich sensibel

Sind sie das?
Wir wirkt sich das aus?

Vielleicht solltest du einfach den Kommentar bis zum Ende durchlesen, statt nach dem ersten Satz fragen zu stellen die schon im Zweiten erläutert werden??

Ich habe den Kommentar komplett gelesen.
Mehrmals.

Es wurde nirgends erläutert, warum Telekommunikationsdaten „sensibel“ sind.


Jazzy
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[2.3.2] GKr antwortet auf jazzy
24.03.2006 07:59
Benutzer jazzy schrieb:
Benutzer siegenlester schrieb:

Die Daten sind eben sehr wohl erheblich sensibel

Sind sie das?
Wir wirkt sich das aus?


Jazzy

Telefondaten bergen wirklich ein erhebliches Potential und Risiko. Du siehst jetzt vielleicht nur einen Einzelverbindungsnachweis, der bei Dir frei zugänglich auf dem Tisch liegt und den nach Deiner Meinung jeder zufällige Besucher ruhig sehen kann. Weil Du ja "nichts zu verbergen hast".

Mit sehr einfachen Programmen kann man jedoch Einzelverbindungsnachweise auch komplett auswerten. Man kann so zum Beispiel Kontakt-Muster erstellen. Dazu nimmt man zum Beispiel alle Rufnummern, die die Ziel-Person X angerufen hat. Diese geraten so also ebenfalls ins Visier. Aber die bekommen natürlich auch Anrufe. Innerhalb kürzester Zeit gibt es ein Muster von Überschneidungen und man kann über eine Art Soziogram feststellen, daß die Person Q mit V in näherem Kontakt steht und X zu beiden.

Das aus meiner Sicht gravierendste Argument für eine sichere Übermittlung von EVN:
Wie Du mit Deinen zu schützenden Daten umgehst, ist letztendlich allein Deine Sache. Sofern Du auch das alleinige Risiko zu tragen bereit bist. Aber beim Einzelverbindungsnachweis sind halt nicht nur die Anrufer betroffen. Wenn jemand Deinen EVN hat, kommt er so auch an eine Menge Informationen über die Leute, die Du angerufen hast. Die sind also ebenfalls betroffen.

GKr