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GEZahlen JA - nutzen NEIN


07.06.2006 17:38 - Gestartet von bartd
"Die beklagte Firma ermögliche ihren Kunden jedoch auch Aufnahmen, die vom eigenen Wohnzimmer nicht möglich wären und verstoße somit gegen das Gesetz. So könnten zum Beispiel auch Filme von nicht empfangbaren Sendern aufgenommen werden - nicht jedes Dritte Programm sei beispielsweise überall zu empfangen."

gez ist auch dann fällig, wenn gerät bereitgehalten wird!
(bsp.: arte wird nicht analog terrestrisch verbreitet, dennoch gez-anteil fällig)

alles klar?! sache hat irgenwie system ...

bye bart
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[1] filmin antwortet auf bartd
07.06.2006 18:01
Ja. Man muss nämlich zwischen der technischen und legalen Empfangsmöglichkeiten unterscheiden. Zwar ist nicht jeder technisch in der Lage bestimmte Sender zu empfangen, aber legal sind z.B. sämtliche Dritte Programme über Kabel oder Satellit überall verfügbar. Es wäre also verständlich, wenn man ein solches Aufnehmen von Sendern verbieten würde, die man in D nicht legal empfangen kann. Die Urteilsbergründung liegt in diesem Punkt meiner Meinung nach ganz daneben. Oder darf ich jetzt NDR nicht aufnehmen, nur weil ich in Bayern wohne?
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[2] 7VAMPIR antwortet auf bartd
07.06.2006 21:54
Soll das etwa heissen, dass ich Öffentlich-Rechtliche Programme zwar bezahlen muss (GEZ) aber dem Zufall (Wohnort) überlassen bleibt ob ich es empfangen darf?
Selbst wenn ich mir auf eigene ZUSÄTZLICHE KOSTEN einen Zugang verschaffen wollte, so darf ich das nicht wegen den Urheberrechten?

Ich habe aber bereits dafür bezahlt. Wo also bleiben meine Rechte?

Ich finde es richtig, dass jemand der die Rechte verkauft hat sie auch FREIGEBEN MUSS.
Wer also einer Verbreitung über Öffentlich-Rechtliche Programme zugestimmt hat (besonders wenn dafür GEZahlt wurde), sollte nicht nach einer solch generellen Freigabe anfangen kleinliche Einschränkungen vornehmen können.

Wer GEZahlt hat soll auch sehen dürfen.
Schliesslich muss auch jeder der SEHEN kann auch zahlen, selbst wenn er nicht sehen und nicht zahlen will.

Sogar Bürocomputer sollen ja abkassiert werden.

Wenns drum geht Gründe für eine Zahlungspflicht zu finden, sind sie echte Helden. Der weiteste und absurdeste denkbare Übertragungsweg ist dafür gut genug.
Sollte aber einer diesen Kram WIRKLICH SEHEN WOLLEN, dann ists auf einmal nicht mehr genug GEZahlt zu haben.

Ich bin an ÖR nicht interessiert und die Herrschaften wollen nicht liefern.
Prima.
Sollen sie mich in Ruhe lassen und ich verzichte GERNE darauf etwas davon sehen zu wollen.

\\//> 7VAMPIR
OIb³b³³³¾B


Ps.
Ich bevorzuge Kundenkontakt mit fairen Einwahlnummern.
Hotlines sollten einfache Rufnummern ohne Sonderkosten sein.
Die Kommunikation zwischen Vertragspartnern sollte nicht Ausschüttungen für den einen zu Lasten des anderen beinhalten.
Es gibt bessere Wege für Service zu bezahlen.

Meine Kaufentscheidungen berücksichtigen den Service.


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Benutzer bartd schrieb:
"Die beklagte Firma ermögliche ihren Kunden jedoch auch Aufnahmen, die vom eigenen Wohnzimmer nicht möglich wären und verstoße somit gegen das Gesetz. So könnten zum Beispiel auch Filme von nicht empfangbaren Sendern aufgenommen werden - nicht jedes Dritte Programm sei beispielsweise überall zu empfangen."

gez ist auch dann fällig, wenn gerät bereitgehalten wird! (bsp.: arte wird nicht analog terrestrisch verbreitet, dennoch gez-anteil fällig)

alles klar?! sache hat irgenwie system ...

bye bart
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[2.1] bartd antwortet auf 7VAMPIR
08.06.2006 07:42
Benutzer 7VAMPIR schrieb:
Soll das etwa heissen, dass ich Öffentlich-Rechtliche Programme zwar bezahlen muss (GEZ) aber dem Zufall (Wohnort) überlassen bleibt ob ich es empfangen darf?

antwort: ein klares JA

...
Ich habe aber bereits dafür bezahlt. Wo also bleiben meine Rechte?

frage: welche rechte??? (wo geschrieben?)

bye bart
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[2.1.1] 7VAMPIR antwortet auf bartd
08.06.2006 21:20
Benutzer bartd schrieb:
Benutzer 7VAMPIR schrieb:
Soll das etwa heissen, dass ich Öffentlich-Rechtliche Programme zwar bezahlen muss (GEZ) aber dem Zufall (Wohnort) überlassen bleibt ob ich es empfangen darf?

antwort: ein klares JA

Dass die nicht für Empfangbarkeit sorgen müssen nur weil sie kassieren ist nix neues. Dass sie mir aber das Recht vorenthalten wollen mich selbst drum zu kümmern überrascht mich nun doch.

Vor allem frage ich mich WOZU???
Schliesslich haben sie dadurch ja keine zusätzliche Verdienstmöglichkeit.


...
Ich habe aber bereits dafür bezahlt. Wo also bleiben meine Rechte?

frage: welche rechte??? (wo geschrieben?)

Du möchtest mir also erzählen dass ich für die erpressen GEZ Gebühren nicht mal das Recht erwerbe den 5(H€I55 wenigstens zu sehen.

Na suuuper. DAS nenne ich Rechtsstaat.

bye bart



\\//> 7VAMPIR
OIb³b³³³¾B


Ps.
Ich bevorzuge Kundenkontakt mit fairen Einwahlnummern.
Hotlines sollten einfache Rufnummern ohne Sonderkosten sein.
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Es gibt bessere Wege für Service zu bezahlen.

Meine Kaufentscheidungen berücksichtigen den Service.


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[2.2] wpfersich antwortet auf 7VAMPIR
08.01.2010 12:29
Hallo!

Leider ist das hierzulande so, daß die GEZ Gebühren kassieren darf auch wenn überall auf der Mattscheibe nur ein Testbild zu sehen ist. Nicht die Nutzung wird berechnet, sondern der Empfänger im Gerät. Wohnt man auf dem Land und hat keinen Enpfang muß man trotzdem zahlen. Ob man sich dort allerdings einen Fernseher anschafft wenn klar ist daß nichts zu empfangen ist, bleibt dahingestellt. Die entrichtete Gebühr an die Gebühreneinzugszentrale wird also immer fällig wenn ein Radio- und/oder TV-Gerät in der Wohnung steht. Wenn ein Fernseher keinen Empfänger hat (defakto als Monitor fungiert) oder man nutzt einen PC-Monitor zum DVD gucken dann ist keine Gebühr an die GEZ zu zahlen. Man hält ja keinen Empfänger zum Empfang bereit. Ob das alles demokratisch ist lasse ich dem Leser selber zur Meinungsbildung, aber so sieht es der Rudfunkstaatsvertrag vor.

Gruß
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[2.2.1] chickolino antwortet auf wpfersich
08.01.2010 12:39

einmal geändert am 08.01.2010 12:40
@wpfersich
Hallo!

Leider ist das hierzulande so, daß die GEZ Gebühren kassieren darf auch wenn überall auf der Mattscheibe nur ein Testbild zu sehen ist. Nicht die Nutzung wird berechnet, sondern der Empfänger im Gerät.

Naja, nicht alles neue ist schelchter als das Alte.

Wenn dieses Jahr wirklich die Analogen Programme abgeschaltet werden, dann kann man sich hoffentlich ohne Probleme einen alten Fernseher ohne DVB-T oder DVB-C Tuner hinstellen und als Empfangsgerät für den Videorecorder oder DVD-Player oder auch für die Spielekonsole hinstellen.

Die GEZ-Leute können dann nicht mehr so einfach argumentieren, man könnte ja mit geringen Aufwand (ein Antennenkabel oder eine Zimmerantenne) an das alte Gerät hängen und nunmehr Fernsehprogramm empfangen.

Wenn der Aufwand in einen Laden zu gehen und sich dort einen Digitaltuner als Vorschaltgerät zu kaufen "ein geringer Aufwand" ist, dann muss wohl jeder GEZ-Gebühren zahlen, weil es ja dann ein ebenso geringer Aufwand ist in einen Laden zu gehen und gleich einen entsprechenden Fernseher zu kaufen.

Insofern denke ich mal wird die GEZ sich nicht ins eigene Fleisch schneiden wollen und den Fernsehempfang auf den Analogen Frequenzen solange wie möglich aufrecht erhalten wollen bzw. sich dafür einsetzen, das immer noch mindestens ein Analog Empfangbares öffentlich rechtliches Programm auf dem Markt bleibt.
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[2.2.1.1] GEZ - Feinheiten
chickolino antwortet auf chickolino
08.01.2010 13:05

2x geändert, zuletzt am 08.01.2010 13:16
Mal ein kleines Beispiel zur GEZ :

Ich lebe im Ausland - habe in Deutschland einen Wohnsitz, komme alles halbe Jahr mal auf Besuch in die alte Heimat für 2-3 Wochen.

Weil in der deutschen Wohnung kein Radio und Kein Fernseher steht, brauche ich auch keine GEZ-Gebühren zu zahlen.

Komme ich jedoch nach Deutschland auf Urlaub komme; dann kommt es darauf an wann ich ankomme, wann ich wieder abfliege und welche Geräte ich mir mitbringe.

Bringe ich z.b. keinen Laptop und ein uraltes Handy ohne Datenverbindungsmöglichkeit und ohne integriertes Radio mit dann bin ich GEZ frei.

Bringe ich eine Handy mit mit Datenverbindungsmöglichkeit oder einem integrierten Radio mit (und/oder einen Laptop), dann werde ich nach dem Tarif für Radiogeräte (bzw. NEG = Neuartige Empfangsgeräte für das Laptop oder ein internetfähiges Handy) bewertet.

Borge ich mir nach 2-3 Tagen einen Fernseher aus dann sogar nach dem teureren Fernsehertarif.

Gezalt wird immer nach "angebrochenen" Monaten.

Sprich ich komme an 31.01.09 um 23:15 Uhr in Deutschland an, dann muss ich für den Januar voll GEZ für das mitgebrachte Handy und den mitgebrachten Laptop bezahlen (Höhe von Radiogebühren - aber für den gesammten Januar, obwohl ich es ja nur einen Tag bzw. nicht mal eine Stunde nutzen konnte).

Wenn ich mit dann am 3.02.09 einen Fernseher bei meinen Eltern abhole; wird ab Februar die volle GEZ-Gebühr ( für Fernseher - die das Radio und das NEG miteinschliesst ) fällig - auch wenn ich am 7. februar wieder abfliege und den Fernseher davor wieder zu meinen Eltern bringe.

IST SCHON FAST PERVERS - Es gibt weder Vorschriften für kurzfristige Nutzung (bei der KFZ-Steuer werden z.b. Beträge unter 15 Euro nicht eingezogen, weil der Verwaltungsaufwand viel höher ist als das was dabei hereinkommt), noch eine Tageweise Berechnung.

Noch schlimmer, wenn man im Abflugsstress vergisst sich abzumelden, dann funktioniert das nicht (wie eine Anmeldung bei der GEZ) per GEZ-Webseite, sondern aben nur per Brief mit Unterschrift.

Jeder der meinen Namen und mein Geburtsdatum kennt; kann mich bei der GEZ einfach so (online oder per Formular das es bei jeder Post gibt) anmelden.

Wenn dann die Adresse falsch ist, geht erstmal viel Zeit ins Land bis eine Auskunft von der GEZ beim Einwohnermeldeamt die zu deinen Daten (Namen und Geburtsdatum) dazugehörige Adresse ergibt und dann bei dir eine Nachzahlung in stattlicher Höhe ab der angeblichen Anmeldung von der GEZ kommt.

Wer also mal einem EX oder einer EX was böses will - so bekommt der "bespasste" richtig viel Stress.

Meiner Meinung nach gehört das gesammte GEZ-Modell auf den Prüfstand.

ENTWEDER

Wenn jemand einen Fernseher neu kauft, wird die Frequenz die die GEZ bzw. die öffentlich-rechtlichen Programme nutzt mit einer Plombe versehen und kann nur genutzt werden wenn man sich per GEZ Zahlung einen Freischaltcode holt. Ansonsten kann man eben die Privaten Programme mit dem Fernseher sehen und dafür die bei denen includierte Werbung in Kauf nehmen.

ODER

Man bezahlt beim Kauf eines neuen Fernsehers eine Zusatzgebühr für die GEZ und wer nachweisen kann das mindestens ein Gerät mit bezalter Zusatzgebühr hat, wird von der GEZ-Gebühr freigestellt (denn derjenige hat ja einmal für die durchschnittliche Lebensdauer eines Empfangs-Gerätes bezahlt und sein altes Gerät hält wahrscheinlich nicht mehr so lange bzw. wird wohl nicht länger genutzt als das neu erworbene Gerät für das die Gebühr bezahlt wurde). Der Verwaltungsaufwand geht dann in ein paar Jahren gegen Null - aber auch einige Stellen - in der Verwaltung der GEZ - sind natürlich dann nicht mehr besetzt (was in Zeiten von Wirtschaftkrise wohl das einzige ist; das dafür spricht eine solche Organisation überhaupt aufrecht zu erhalten).

Aber so wie das System bisher ist, ist es einfach nicht mehr zeitgemäss.
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[2.2.1.2] Oetker antwortet auf chickolino
09.01.2010 10:35
Benutzer chickolino schrieb:

Die GEZ-Leute können dann nicht mehr so einfach argumentieren, man könnte ja mit geringen Aufwand (ein Antennenkabel oder eine Zimmerantenne) an das alte Gerät hängen und nunmehr Fernsehprogramm empfangen.

Für die GEZ zählt es auch als "geringer Aufwand", den defekten Fernseher aus dem Keller zum Reparaturdienst zu bringen, reparieren zu lassen und dann in die Bude zu stellen. --> Defekte TV Geräte im Keller sind voll gebührenpflichtig.

Wenn der Aufwand in einen Laden zu gehen und sich dort einen Digitaltuner als Vorschaltgerät zu kaufen "ein geringer Aufwand" ist, dann muss wohl jeder GEZ-Gebühren zahlen, weil es ja dann ein ebenso geringer Aufwand ist in einen Laden zu gehen und gleich einen entsprechenden Fernseher zu kaufen.

Mit noch geringerem Aufwand baue ich Dir Dein Festnetztelefon so um, dass Du damit Mittelwellenradio hören kannst, also komm der GEZ nicht mit Logik, das geht nicht zusammen. Für die GEZ ist generell jeder Aufwand ein geringer Aufwand. Das nicht uneingeschränkt jeder gebührenpflichtig ist liegt nur daran, dass man sich ja irgendwie auch ein bisschen an den Rundfunkstaatsvertrag halten muß.