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Stimmt


09.01.2007 20:51 - Gestartet von Gerko
Habe Simyo eine E-Mail geschrieben, warum man nur noch das Guthaben sieht, hier die Antwort, die ich gestern bekam:

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Guthabengültigkeit.

Um unseren Kunden den bestmöglichen Service zu bieten, prüfen wir momentan die Umsetzbarkeit der Aussetzung des Guthabenverfalls. Wir gehen davon aus, dass die Umsetzung bald erfolgen kann. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass die rechtliche und technische Prüfung noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

Daher wird die Gültigkeit derzeit nur noch unter der kostenlosen
Kurzwahl 1155 über den Sprachcomputer angesagt. Wählen Sie hierzu auf Ihrem Handy die 1155 und folgen Sie den Hinweisen.

Preis und Inhalt bleiben gleich. Auch nach der Mehrwertsteuer-Erhöhung 2007 bleibt Alles einfach und günstig.

Viele Grüße

simyo Service Team
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[1] marbri antwortet auf Gerko
09.01.2007 22:37
Benutzer Gerko schrieb:
Habe Simyo eine E-Mail geschrieben, warum man nur noch das Guthaben sieht, hier die Antwort, die ich gestern bekam:

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Guthabengültigkeit.

Um unseren Kunden den bestmöglichen Service zu bieten, prüfen wir momentan die Umsetzbarkeit der Aussetzung des Guthabenverfalls. Wir gehen davon aus, dass die Umsetzung bald erfolgen kann. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass die rechtliche und technische Prüfung noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

Daher wird die Gültigkeit derzeit nur noch unter der kostenlosen Kurzwahl 1155 über den Sprachcomputer angesagt. Wählen Sie hierzu auf Ihrem Handy die 1155 und folgen Sie den Hinweisen.

Preis und Inhalt bleiben gleich. Auch nach der Mehrwertsteuer-Erhöhung 2007 bleibt Alles einfach und günstig.

Viele Grüße

simyo Service Team

Na, das ist ja mal ne wirklich gute Nachricht, wenn das Guthaben
wirklich nicht mehr verfallen sollte. Nur T-Mobile blockt einem
noch nach 3 Monaten jedesmal das Guthaben. Mal gespannt, wann
die dem Markttrend folgen müssen, entweder durch Konkorrenzzwang
oder per Gerichtsurteil, bin eh mal gespannt, ob und wann es
zu einem Urteil durch die Klage der VZ Baden-Württemberg kommt?


Gruß

Marbri