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Freigeschaltete Optionen als Fehler?


21.09.2006 22:15 - Gestartet von Fidel
Hallo Allerseits!

Ich bekam vor ca. einem Jahr die Möglichkeit, die Flatrate von O2 mit 50% Rabatt zu buchen und machte auch Gebrauch davon. Da mir die ganze Angelegenheit zu günstig vorkam, telefonierte ich Monate später mit dem Kundenservice, bevor ich auch die Flatrate auf die 2. Genion Nummer buchte.

Das ging bis vor ein paar Monate auch gut. In der August Rechnung bemerkte ich aber, daß die 50% nicht abgezogen worden waren und machte O2 darauf aufmerksam.
Damit fing der Ärger an. Als erstes teilte man mir mit, man könne nur 3 Monate zuviel einbehaltene Gebühren zurückzahlen - ich hätte ja die Rechnung jederzeit prüfen und reklamieren können. Fehler von O2 gehen also zu meinen Lasten, wenn ich diese nicht innerhalb von 3 Monate bemerke. Danach kam es noch besser.
Am 13.09.06 erhielt ich einen Brief vom Team O2 Germany:

"Eine Befreiung der monatlichen Grundgebühr für das O2 Genion Flatrate Pack in Höhe von 50% ist hierbei nicht vorgesehen. Das O2 Genion Flatrate Pack wurde bisher aufgrund eines Fehlers rabattiert. Diesen Fehler haben wir behoben. Von einer Nachberechnung der zu unrecht erhaltenen Rabatte sehen wir ab. Ihre Rechnung ist korrekt."

Die Rabattierung war für mich der Grund, die Flatrate überhaupt zu buchen. Im System konnte ich die Flatrate für eine Nummer mit 50% buchen und monate später über das Kundenzentrum für die andere auch. Damals hieß es auch, es wäre eine Sonderaktion. Jetzt ist es ein Fehler und ich soll die doppelte Gebühr von dem abgemachten Betrag zahlen. Hätte gute Lust der Bande nur noch 50% von den gesamten Rechnungen zu bezahlen, da die vereinbarten Gebühren und Entgelte von meiner Seite aus gesehen auch nur "Fehler" waren.

Dieses Geschäftsgebaren halte ich schlicht für unseriös. Zuerst Sonderkonditionen einräumen und diese dann als Fehler einseitig zurück ziehen. Meine Kündigung geht diese Woche noch raus.

Hat sonst jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Liebe Grüße,
Fidel