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Bundesnetzagentur und Rechtsbruch


31.12.2006 17:13 - Gestartet von tcsmoers
einmal geändert am 31.12.2006 17:19
Wie es aussieht, ist die RegTP mal wieder zurückgeschwommen und hat vor der Lobby kapituliert.

Es gab mal auf der Seite der RegTP eine umfangreiche Darstellung über den § 14 TKV. Dies scheint komplett gegen eine abgespeckte Version ausgetauscht worden zu sein.

M.E. ist der Inhalt des § 14 TKV eindeutig.

Kopie:

Verlangt der Kunde für Sprachkommunikatio­nsdienstleistungen für die Öffentlichkeit vor dem maßgeblichen Abrechnungszeitraum eine nach Einzelverbindungen aufgeschlüsselte Rechnung, so hat der Anbieter im Rahmen der technischen Möglichkeiten und der datenschutzrechtlichen Vorschriften diesen Einzelverbindungsnachweis zu erteilen. 2Dies gilt nicht, wenn nach der besonderen Art der Leistung eine Rechnung üblicherweise nicht erteilt wird. 3Der Einzelverbindungsnachweis muß im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen die Entgelte so detailliert ausweisen, daß die Überprüfung und Kontrolle der entstandenen Entgeltforderungen möglich ist.



Wie soll der Kunde die Forderungen prüfen, wenn ihm der jeweilige Netzbetreiber nicht bekannt ist ?

M.E. hat die RegTP mal explizit darauf hingewiesen.


peso

M.E. ist die Nutzung von CbC Anbietern im reinen CbC-Verfahren sowieso risikobehaftet. Solange keine direkte Beziehung zwischen Anbieter und Nutzer besteht, ist die Tarif- / Kostensicherheit nicht gewährleistet.

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[1] Telconium antwortet auf tcsmoers
31.12.2006 17:24
Offensichtlich ist es ja ausreichend, dass auf der Hauptrechnung die einzelnen Posten genannt werden. Aus denen soll sich der Kunde dann anhand des angehängten EVN aus dem dort gemeinsamen Verbindungsposten seine genutzten Vorwahlen heraussuchen... möglich ist das natürlich. Mit viel Zeit und viel Zurückrechnen auf die Minutenpreise und dann Abgleichen mit den zu jener Zeit vorhandenen Preise... wo auch der Haken liegt, denn die dürften die wenigsten Kunden dann noch kennen. ;)

Irgendwie sehr unbefriedigend, wenngleich immerhin ja einige Anbieter Einzel-EVNs auf ihren Websites anbieten. Ich habe das nach dem ersten Artikel hier mal für mich selbst getestet und das sieht dann auch sehr ordentlich aus. Allerdings: Wer hat denn allen Ernstes Lust bei zwanzig genutzten CbC-Nummern in einem Monat von zwanzig Websites EVNs zu beziehen, bloß weil der Kladeratsch im T-Com-EVN nicht ordentlich ausgewiesen ist...? Also kundenfreundlich ist etwas anderes... aber darum geht es heutzutage ja eh beinahe nirgends mehr, oder?

MfG
Telconium
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[1.1] tcsmoers antwortet auf Telconium
31.12.2006 17:29
Benutzer Telconium schrieb:
Offensichtlich ist es ja ausreichend, dass auf der Hauptrechnung die einzelnen Posten genannt werden. Aus denen soll sich der Kunde dann anhand des angehängten EVN aus dem dort gemeinsamen Verbindungsposten seine genutzten Vorwahlen heraussuchen... möglich ist das natürlich. Mit viel Zeit und viel Zurückrechnen auf die Minutenpreise und dann Abgleichen mit den zu jener Zeit vorhandenen Preise... wo auch der Haken liegt, denn die dürften die wenigsten Kunden dann noch kennen.
;)

Irgendwie sehr unbefriedigend, wenngleich immerhin ja einige Anbieter Einzel-EVNs auf ihren Websites anbieten. Ich habe das nach dem ersten Artikel hier mal für mich selbst getestet und das sieht dann auch sehr ordentlich aus. Allerdings: Wer hat denn allen Ernstes Lust bei zwanzig genutzten CbC-Nummern in einem Monat von zwanzig Websites EVNs zu beziehen, bloß weil der Kladeratsch im T-Com-EVN nicht ordentlich ausgewiesen ist...? Also kundenfreundlich ist etwas anderes... aber darum geht es heutzutage ja eh beinahe nirgends mehr, oder?

MfG
Telconium

Du sagst es. Auch, wenn es immer wieder suggeriert wird. Die Telefonkosten sind kaum günstiger geworden. Man hat einfach auf "Nebenkriegsschauplätzen" die Preise oder die Taktung geändert.

Die letzte T-Mobile Rechnung ist z.B. völlig unkontrollierbar.

Die Ruf- und Kartennummer sind völlig willkürlich aufgeführt. Es ist kein Sortierkriterium mehr erkennbar.

peso