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Die Frage nach den rechtlmässigen Besitzer des Handys


22.06.2000 10:27 - Gestartet von Richard
Ok, angenommen ich gehe in einem Laden (der Korrekthalt halber in einen T-Punkt, D2-Shop oder Interkomshop... und wie immer die dinger bei e-plus heissen) und Kaufe ein solches Paket? Gehört mir dann rechtlich gesehen schon das Handy? Schliesslich kann ich es ja nicht uneingeschränkt nutzen. Erst nach zwei Jahren, oder Zahlung von DM 200. Und in zwei Jahren werden die Aktuellen Gerät nicht mehr als komfortable Mobilfunktelefone bezeichnet.
Anderer Fall: Ich schliesse einen Vertrag ab. Bekomme dabei ein Subventioniertes Handy für 1 DM. Gehört mir dann schon das Gerät? Oder muss es erst mit den Monatsgrundgebühren abbezahlt werden? Extremfall: Der Vertragsinhaber stirbt während der Laufzeit. Sind die Erben verpflichtet den zu lebzeiten abgeschlossenen Vertrag weiterzuführen? Können sie das Gerät auch ohne Vertrag erben? Das sind wahrscheinlich rechtliche Fragen, die noch lange nicht geklärt sind.
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[1] tom999 antwortet auf Richard
22.06.2000 11:21
Natürlich gehört Dir das Handy. Du hast einen Kaufvertrag geschlossen, bezahlt und das Eigentumm übertragen bekommen. Du kannst das Handy auch zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nutzen, nämlich zum telefonieren mit der Prepaid-Karte.
Wenn Du ein Auto kaufst, dessen Motor gedrosselt ist, denn gehört es Dir ja auch, obwohl Du es nicht vollständig (bis 250 km/h) nutzen kannst.

Die Sache mit dem subventionierten Handy ist da schon schwieriger, aber ich denke auch da gehoert es Dir schon. Der Haken ist halt, dass da mehrere Verträge geschlossen wurden, was das ganze etwas komplizierter macht.
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[1.1] GrafKrolock antwortet auf tom999
22.06.2000 15:53
Stimmt, denn es handelt sich nicht um einen Mietvetrag.
Es ist ja auch nicht so, daß Du das Handy vom Netzbetreiber quasi geschenkt kriegst. Vielmehr erhält der Händler bei Abschluß eines Vertrages durch den Kunden vom Provider eine Provision in Höhe von ca. 400 DM. Von diesem Geld subventioniert er dem Kunden das Gerät.
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[2] Klaus Wegener antwortet auf Richard
30.08.2000 13:28
Bei D2 gibt es sog. "Sonderkündigungsrechte. "Todesfall" zählt darunter, d.h. wenn man stirbt, müssen die Erben die Grundgebühr nicht weiterzahlen.

Klaus
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[2.1] RE: Die Frage nach den rechtmässigen Besitzer des Handys
Schnei antwortet auf Klaus Wegener
06.09.2000 14:16
Von einem Mobilfunknutzer weiß ich folgenden Fall:
Er hatte einen 2-Jahres-Vertrag abgeschlossen und zu Hause festgestellt, daß gar kein Netz vorhanden ist. Damit war, auch aus Meinung des Händlers, der Vetrag nichtig (Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft), er wurde sofort wieder aufgelöst. Das Telefon durfte der Kunde behalten, denn er hatte es gekauft - zu welchen Preis auch immer!
Ist schon eine Weile her, die Rechtslage hat sich aber meines Wissens nicht verändert.