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In der Miete enthalten


04.01.2007 16:17 - Gestartet von Hardy_berlin
Und was ist, wenn die Kosten in der Miete bzw. dem Wohngeld enthalten sind?

Da der einzelne Mieter oder Eigentümer einer Wohnung gar nicht Vertragspartner von KDG ist, braucht er auch gar nicht informiert werden.

Und der Verwalter darf den Vertrag nicht kündigen bzw. die Kündigung durch KDG zulassen, weil die Mieter Anspruch auf die Kabelversorgung haben.
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[1] onkel_hotte antwortet auf Hardy_berlin
04.01.2007 17:24
Dann braucht's ihr trotzdem alle einen Digital-Decoder oder?
Ob Kabel Deutschland bei Mehrfamilienhäusern gleich die passende Anzahl an Decodern mitliefert??? Wie soll das da funktionieren, auch für den Fall, dass in einer Wohnung mehr als ein Fernsehgerät aufgestellt ist. Da führt doch zu Zwangskosten bei den Mietern.
OH
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[1.1] siegenlester antwortet auf onkel_hotte
05.01.2007 11:49
Benutzer onkel_hotte schrieb:
Dann braucht's ihr trotzdem alle einen Digital-Decoder oder? Ob Kabel Deutschland bei Mehrfamilienhäusern gleich die passende Anzahl an Decodern mitliefert??? Wie soll das da funktionieren, auch für den Fall, dass in einer Wohnung mehr als ein Fernsehgerät aufgestellt ist. Da führt doch zu Zwangskosten bei den Mietern.
OH

Nein. Weil das analoge Kabel bleibt, auch wenn der Anschluss umgestellt wird - es wird nur teurer und es besteht die MÖGLICHKEIT einen Decoder anzuschließen um die digitalen Kanäle zu empfangen. Die analogen bleiben aber ebenfalls weiterhin "in der Leitung.