Verbraucherschutz

Verbraucherschützer mahnen Kabel Deutschland ab (aktualisiert)

Vorwurf: Verschleierungstaktik bei automatischer Preiserhöhung
Von Björn Brodersen

Die Verbraucherzentrale Berlin hat den größten deutschen Kabelnetzbetreiber, Kabel Deutschland (KDG), wegen einer missverständlichen Formulierung in einer schriftlichen Ankündigung einer Preiserhöhung abgemahnt. In dem kurz vor Weihnachten versandten Schreiben informiert das Unternehmen seine Kunden darüber, dass aus den bisherigen analogen Anschlüssen digitale werden sollen. Die Umstellung zieht ein um 2,77 Euro höheres Monatsgrundentgelt als bisher von insgesamt 16,90 Euro für den Kabelanschluss nach sich.

Diese Umstellung soll aber nach dem Willen von Kabel Deutschland nicht nur dann stattfinden, wenn der Kunde zu der Veränderung seine Zustimmung erklärt. Vielmehr muss er widersprechen, wenn er keine Vertragsumstellung wünscht. "Aufgrund der missverständlichen Formulierung in dem Brief von Kabel Deutschland wird aber nicht deutlich, ob sich nur der Preis automatisch erhöhen soll oder auch die Umstellung von 'analog' auf 'digital' automatisch geschieht", so die Verbraucherzentrale Berlin in einer Mitteilung.

"Nach unserer Auffassung benachteiligen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kabel Deutschland, die eine solche automatische Vertragsumstellung erlauben, die Verbraucher in unangemessener Weise und sind unwirksam", erklärt Gabriele Francke, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Berlin. "Daher haben wir das Unternehmen abgemahnt und aufgefordert, diese AGB nicht mehr zu verwenden". Damit wäre auch die automatische Vertragsumstellung und Preiserhöhung hinfällig.

Nach Informationen der teltarif.de-Redaktion haben einige Kunden mit einem analogen Kabelanschluss das KDG-Schreiben bislang noch nicht erhalten. Von der geplanten Preiserhöhung haben sie nur durch Presseberichte erfahren.

Kunden sollten sicherheitshalber trotzdem widersprechen

Angeschriebenen Kunden rät die Verbraucherzentrale, der Umstellung sicherheitshalber dennoch zu widersprechen, wenn sie keinen Digitalanschluss wünschen. "Wegen dieses Widerspruches darf auch keine außerordentliche Kündigung zum 1. März durch Kabel Deutschland erfolgen", so Francke. Auch müsse weiter das analoge Programm geliefert werden. Kabel Deutschland habe allerdings die Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung, das heißt zu einer Kündigung innerhalb der im Vertrag vorgesehenen Kündigungsfristen. Dieser Kündigungstermin sei in der Regel nicht identisch mit dem 1. März.

Betroffene können sich auch an bestimmten Tagen der Woche unter der Rufnummer 01805 - 60 75 60 60 beraten lassen. Der Anruf kostet den Angaben zufolge 14 Cent pro Minute aus dem Netz der T-Com.

KDG: "Aufpreis enthält Inflationsausgleich für fast fünf Jahre"

Kabel Deutschland dagegen rechtfertigt die Preisanpassung gegenüber teltarif.de: "Es handelt sich auch nicht um eine 'Vertragserweiterung' oder ein 'erweitertes Angebot' sondern um eine einseitige Preisanpassung für den Kabelanschluss an sich. Seit 2002 haben wir den Kabelanschlusspreis für diese Kundengruppe nicht mehr angefasst, d.h. die 2,77 Euro Aufpreis enthalten den Inflationsausgleich für fast fünf Jahre, die Mehrwertsteuererhöhung und zu einem kleinen Anteil - unter 1 Euro - eine Preiserhöhung", teilte uns ein Sprecher des Unternehmens mit.

Er bestätigte zwar, dass der Kunde dieser Preisanpassung innerhalb in vier Wochen widersprechen kann, Kabel Deutschland behalte sich dann jedoch das Recht vor, den Vertrag einseitig zu kündigen. Der Widerspruch beziehe sich dann allerdings nur auf den Kabelanschluss an sich und nicht auf das digitale Fernsehen. Kabel Deutschland werde das analoge Fernsehen nicht einstellen, sondern wie bisher parallel analoges und digitales Fernsehen einspeisen.

Unabhängig von der Preisanpassung biete Kabel Deutschland den Kunden in dem Schreiben ein kostenloses Treueangebot an: Digital Receiver inklusive Universalfernbedienung, 76 digitalen TV-Sendern. Die Annahme dieses Treueangebots ist laut dem Sprecher freiwillig, verursacht keine weiteren Kosten und hat inhaltlich nichts mit dem Widerspruchsrecht der Preisanpassung des Kabelanschlusses zu tun.