Preiserhöhung

Verbraucherzentrale NRW mahnt Kabelbetreiber Unitymedia ab

Anbieter informiere Kunden nicht deutlich genug über höhere Kosten
Von dpa / Björn Brodersen

Die zum Januar angekündigte Preiserhöhung des Kabelnetz-Betreibers Unitymedia für analogen TV-Empfang ist nach Ansicht der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen unwirksam. Die Verbraucherzentrale habe das Kölner Unternehmen abgemahnt, berichtete die Organisation heute in Düsseldorf. Über analoges und digitales Kabel von Unitymedia empfangen etwa 5,5 Millionen Haushalte in NRW und Hessen TV-Programme. Die Verbraucherzentrale kritisiert vor allem eine seit Wochen laufende Werbekampagne, bei der analoge Kabelkunden mit einem zweiseitigen Schreiben zum Wechsel auf Digital bewegt werden sollen, jedoch nicht deutlich genug über die Preiserhöhung informiert würden.

In dem Unitymedia-Schreiben sei von einer "neuen Preisstruktur" die Rede - nach dem Motto: Der digitale Kabelanschluss bringe mehr, koste aber künftig weniger als der analoge. Was erfreulich klingen solle, bedeute, dass Kunden, die weiter analoges Kabel haben wollten, eine Preiserhöhung hinnehmen müssten. In dem Reklame-Schreiben sei jedoch weder von der Preiserhöhung um gut 15,6 Prozent die Rede, noch werde diese genau beziffert. Die monatliche Gebühr für analoges Kabel hebt sich vom 1. Januar demnach um 2,41 Euro auf 17,90 Euro, digitales Kabel soll von dann an 16,90 Euro kosten.

Die Verbraucherschützer kritisieren außerdem, dass das bei Preiserhöhungen eingeräumte außerordentliche Kündigungsrecht den rechtlichen Anforderungen nicht Stand halte. Ein kostenloses Musterschreiben, um der Preiserhöhung für den analogen Kabelanschluss zu widersprechen, findet sich auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Eine Abmahnung durch die Verbraucherzentrale hatte sich Anfang dieses Jahres auch der Kabelnetz-Betreiber Kabel Deutschland (KDG) eingehandelt.