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Verbraucherzentrale NRW: Geld zurück für Kunden von Unitymedia


25.06.2008 19:45 - Gestartet von kamischke
"Unitymedia unterzeichnet Unterlassungserklärung wegen unzulässiger Preiserhöhungsklausel

18.06.2008

Zum 1. Januar 2008 hatte die Unitymedia NRW GmbH die Preise für den analogen Kabelanschluss um monatlich 2,41 Euro auf 17,90 Euro angehoben.
Pech nur für den Kabelnetzbetreiber, über dessen analoges und digitales Kabel mehr als fünf Millionen Haushalte in Nordrhein-Westfalen und Hessen TV-Programme empfangen: Die über 15prozentige Erhöhung basierte nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW auf einer unzulässigen Preiserhöhungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Folge: Eine Abmahnung für das Kölner Unternehmen.
Da Unitymedia jedoch die Unterschrift verweigerte, wurde Klage vor dem Landgericht Köln erhoben. Gleichzeitig empfahl die Verbraucherzentrale, der Preiserhöhung schriftlich zu widersprechen. Bis zur abschließenden juristischen Klärung sollte der neue erhöhte Preis ab Januar 2008 nur unter Vorbehalt gezahlt werden. Der kostenlose Musterbrief für den Widerspruch wurde allein unserer Internetseite rund 37.000 mal abgerufen.

Doch nun ist das Verfahren ad acta gelegt worden. Unitymedia hat die von der Verbraucherzentrale geforderte Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung unterzeichnet.
Das bedeutet: Unitymedia verspricht, die Preiserhöhungsklausel nicht mehr zu verwenden oder sich auf sie zu berufen.
Damit ist die Preiserhöhung vom Anfang des Jahres nach Auffassung der Verbraucherzentrale rechtlich unwirksam.
Es gilt weiterhin das vertraglich vereinbarte Kabelentgelt von monatlich 15,49 Euro.

Alle betroffenen Unitymedia-Kunden können die seit Januar für den analogen Kabelanschluss zuviel gezahlten 2,41 Euro nun zurückverlangen.
Kostenlose Musterschreiben für die Rückforderung sind hier oder in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW erhältlich." [www.vz-nrw.de]


Quelle: http://www.vz-nrw.de/UNIQ121441485419624/link441271A.html

Musterbrief Rückforderung der Preiserhöhung (wenn bereits Widerspruch eingelegt):
http://www.vz-nrw.de/mediabig/55741A.rtf

Musterbrief Rückforderung der Preiserhöhung (wenn noch kein Widerspruch eingelegt):
http://www.vz-nrw.de/mediabig/55751A.rtf


Gruß Kamischke

PS: Kaum ist jedoch die eine Schweinerei vor Gericht ad acta gelegt, zaubert der Kabelanbieter bereits die nächste Sauerei für seine Kundschaft aus dem Hut:

Unitymedia bucht unaufgefordert Pay-TV-Paket:
http://www.onlinekosten.de/news/artikel/30349