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Als wäre die Bürokratie nicht schlimm genug


08.02.2007 12:35 - Gestartet von 7VAMPIR
Als wäre die Bürokratie nicht schlimm genug werden nun auch noch professionelle Abmahnzocker grade kleine UnternehmerInnen schikanieren.

Wozu soll das gut sein in wirklich JEDER Mail, Memo, Notizzettel all diese Angaben machen zu müssen?

Genausogut könnte auf mails eine Adresse zur Einsicht der Daten angegeben werden.

Es muss doch möglich bleiben informelle Schriftstücke abzufassen.

Schliesslich haben Firmen beim Ansprechen eines unbekannten Empfängers selbst das grösste Interesse diese Angaben zu transportieren.
Andererseits ists doch wirklich überflüssig in einer laufenden Kommunikation zwischen Bekannten ständig die "Firmengeschichte" herbeten zu müssen.

Vor allem sollte dies kein Persilschein für Abmahnprofis werden, die aus Gewinnsucht eingreifen, ohne von dem "Problem" die Registernummer zu kennen eigentlich betroffen zu sein.

Natürlich muss eine Aufklärung gegenüber Geschäftspartnern sein.
Aber doch nicht ständig!‼

1. Diese Pflicht abschaffen bzw mildern.
2. Abzogger ausbremsen indem grundsätzlich vor eine gebührenpflichtige Abmahnung eine gebührenfreie Aufforderung gestellt wird. Erst wer gratis auf einen Mangel hingewiesen hat und dessen Wunsch dann noch nicht erfüllt wird, sollte den Rechtsweg beschreiten dürfen.

Oder würdest Du nicht zB jemanden der Dir im Weg steht, erst mal höflich bitten Platz zu machen, bevor Du deswegen klagst?

CU 7VAMPIR ☺
SMS °¹78¹³³¹°²4

OT: Mobilfunkdiscounter meiner Wahl ist momentan SIMYO - mit abschaltbarer Mailbox !-)

https://www.teltarif.de/forum/s22749/3-1.html
http://pda.teltarif.de/arch/2006/kw30/s22570.html


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[1] Telconium antwortet auf 7VAMPIR
08.02.2007 12:59
Soweit ich mitbekommen habe, gilt diese Vorschrift zum Glück NICHT für Mail-Verkehr mit Partnern, mit denen man bereits in einem Geschäftsverhältnis steht. AFAIK ist dies nur für Neukontakte bzw. "lockere" Kontakte nötig, also alles mit Partnern, mit denen man nicht ohnehin in engem Schriftverkehr steht. Alles aber AFAIK :)

MfG
Telconium
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[1.1] d.c.n antwortet auf Telconium
08.02.2007 13:33
Benutzer Telconium schrieb:
Soweit ich mitbekommen habe, gilt diese Vorschrift

hat jemand mal 'nen Link zu dieser Vorschrift/Richtlinie/...

danke,

d.c.n
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[1.1.1] siegenlester antwortet auf d.c.n
08.02.2007 13:41
Benutzer d.c.n schrieb:
Benutzer Telconium schrieb:
Soweit ich mitbekommen habe, gilt diese Vorschrift

hat jemand mal 'nen Link zu dieser Vorschrift/Richtlinie/...

Nein, aber es handelt sich um das "Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das
Unternehmensregister (EHUG)" - recherchier danach einfach mal.

Und so wie ich die PM verstanden habe ist es ohnehin längst nicht so wild und neu. Diese Angaben müssen auf "normalen" Geschäftsbriefen wohl schon immer gemacht werden, es ist jetzt wohl nur klargestellt worden dass dies zweifelsfrei auch für Emails gilt, die entsprechenden Vorschriften über den elektronischen Kommunikationsweg sind daher klargestellt und verdeutlich worden. Was eigentlich logisch und naheliegend ist.
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[1.1.1.1] Telconium antwortet auf siegenlester
08.02.2007 13:48
Benutzer siegenlester schrieb:
Benutzer d.c.n schrieb:
Benutzer Telconium schrieb:
Soweit ich mitbekommen habe, gilt diese Vorschrift

hat jemand mal 'nen Link zu dieser Vorschrift/Richtlinie/...

Nein, aber es handelt sich um das "Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)" - recherchier danach einfach mal.

Und so wie ich die PM verstanden habe ist es ohnehin längst nicht so wild und neu. Diese Angaben müssen auf "normalen" Geschäftsbriefen wohl schon immer gemacht werden, es ist jetzt wohl nur klargestellt worden dass dies zweifelsfrei auch für Emails gilt, die entsprechenden Vorschriften über den elektronischen Kommunikationsweg sind daher klargestellt und verdeutlich worden. Was eigentlich logisch und naheliegend ist.

Das stimmt schon - auf Geschäftsbriefen in der Tat schon mehr oder weniger immer. Aber in E-Mails ist das - außer bei Neukontakten - natürlich ziemlicher humbug, da dadurch fast in 95% doch die Signatur doppelt so lang wird wie der Inhalt ;)

Fraglich, ob das Sinn macht.

MfG
Telconium
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[1.1.1.1.1] d.c.n antwortet auf Telconium
08.02.2007 14:09
Benutzer Telconium schrieb:
Benutzer siegenlester schrieb:
>> nicht so wild und neu. Diese Angaben müssen auf "normalen"
>> Geschäftsbriefen wohl schon immer gemacht werden,

da gibt'S aber doch, iirc, gewisse Anforderungen - also "an einen bestimmten Empfaenger gerichtet" ist wohl eine davon, also Angebot u.ae. - bei einem Flyer muss also nicht alles draufstehen...

>> es ist jetzt wohl nur klargestellt worden dass dies
>> zweifelsfrei auch für Emails gilt, die entsprechenden
>> Vorschriften über den elektronischen Kommunikationsweg
>> sind daher klargestellt und verdeutlich worden. Was
>> eigentlich logisch und naheliegend ist.

nein, nicht zwingend.

Man koennte das ganze zB. dahingehend vereinfachen, dass bei von der eigenen Domain versandten eMails diese Angaben entfallen koennten, wenn sie (und das muessen sie ja eh') dort im Impressum zu finden sind.

Aber in E-Mails ist das - außer bei Neukontakten - natürlich ziemlicher humbug, da dadurch fast in 95% doch die Signatur doppelt so lang wird wie der Inhalt ;)

ja :(

Fraglich, ob das Sinn macht.

nein ;)

Gruss,

d.c.n
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[1.1.1.2] 7VAMPIR antwortet auf siegenlester
08.02.2007 22:05
Ein offizieller Geschäftsbrief auf einem Vordruck, der die üblichen Angaben liefert ist eine Sache.

Eine ganz andere ist eine Mail, die zeichenweise übertragen wird und bei einem mobilen Endgerät mit teurem Volumentarif dann schon merkbar Kosten verursacht.

Es ist eben überflüssig und lästig.

Das schlimmste ist aber doch ein weiteres Jagdrevier für Schnäppchenjäger zu schaffen.


CU 7VAMPIR ☺
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http://pda.teltarif.de/arch/2006/kw30/s22570.html


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Benutzer siegenlester schrieb:
Benutzer d.c.n schrieb:
Benutzer Telconium schrieb:
Soweit ich mitbekommen habe, gilt diese Vorschrift

hat jemand mal 'nen Link zu dieser Vorschrift/Richtlinie/...

Nein, aber es handelt sich um das "Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)" - recherchier danach einfach mal.

Und so wie ich die PM verstanden habe ist es ohnehin längst nicht so wild und neu. Diese Angaben müssen auf "normalen" Geschäftsbriefen wohl schon immer gemacht werden, es ist jetzt wohl nur klargestellt worden dass dies zweifelsfrei auch für Emails gilt, die entsprechenden Vorschriften über den elektronischen Kommunikationsweg sind daher klargestellt und verdeutlich worden. Was eigentlich logisch und naheliegend ist.


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[1.1.2] Mobilfunk-Experte antwortet auf d.c.n
08.02.2007 13:59
Benutzer d.c.n schrieb:

hat jemand mal 'nen Link zu dieser Vorschrift/Richtlinie/...

http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl106s2553.pdf
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[1.1.2.1] d.c.n antwortet auf Mobilfunk-Experte
08.02.2007 14:10
Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:
Benutzer d.c.n schrieb:
>> hat jemand mal 'nen Link zu dieser
>> Vorschrift/Richtlinie/...
http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl106s2553.pdf

und das ohne dass ich 'bitte' gesagt habe, sorry dafuer.

Dankeschoen!

d.c.n
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[1.2] Mobilfunk-Experte antwortet auf Telconium
08.02.2007 13:57
Benutzer Telconium schrieb:

Soweit ich mitbekommen habe, gilt diese Vorschrift zum Glück NICHT für Mail-Verkehr mit Partnern, mit denen man bereits in einem Geschäftsverhältnis steht.

Das hast du falsch mitbekommen.
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[1.2.1] Telconium antwortet auf Mobilfunk-Experte
08.02.2007 14:23
Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:
Benutzer Telconium schrieb:

Soweit ich mitbekommen habe, gilt diese Vorschrift zum Glück NICHT für Mail-Verkehr mit Partnern, mit denen man bereits in einem Geschäftsverhältnis steht.

Das hast du falsch mitbekommen.

Mitbekommen habe ich das schon richtig. Nur die Quelle hat dann wohl Mist erzählt ;) Ich weiß, ich hatte von solchen Ausnahmen irgendwo gelesen, aber die haben sich dann offensichtlich geirrt. Naja, wenn dpa schon halb-falsche Aussagen rumschickt, wundert mich anderes auch nicht mehr wirklich :)

MfG
Telconium
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[2] Mobilfunk-Experte antwortet auf 7VAMPIR
08.02.2007 13:56
Benutzer 7VAMPIR schrieb:

Als wäre die Bürokratie nicht schlimm genug werden nun auch noch professionelle Abmahnzocker grade kleine UnternehmerInnen schikanieren.

Das geschieht nicht "nun auch": Die Pflichtangaben gelten (nach herrschender Rechtsmeinung) schon länger.

Wozu soll das gut sein in wirklich JEDER Mail, Memo, Notizzettel all diese Angaben machen zu müssen?

So ist das gar nicht. Die Pflichtangaben müssen nur auf Geschäftsbriefen stehen; allerdings auch dann, wenn die Geschäftsbriefe per E-Mail verschickt werden.

Genausogut könnte auf mails eine Adresse zur Einsicht der Daten angegeben werden.

Für "genausogut" hält der Gesetzgeber das nicht.

Es muss doch möglich bleiben informelle Schriftstücke abzufassen.

Das bleibt durchaus möglich.

Andererseits ists doch wirklich überflüssig in einer laufenden Kommunikation zwischen Bekannten ständig die "Firmengeschichte" herbeten zu müssen.

Braucht man ja nicht; die *aktuellen* Angaben genügen.
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[2.1] d.c.n antwortet auf Mobilfunk-Experte
08.02.2007 14:16
Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:
Benutzer 7VAMPIR schrieb:
>> Andererseits ists doch wirklich überflüssig in einer
>> laufenden
>> Kommunikation zwischen Bekannten ständig die
>> "Firmengeschichte" herbeten zu müssen.
Braucht man ja nicht; die *aktuellen* Angaben genügen.

das reicht ja schon, macht min. 4-5 Zeilen zusatzlich aus. JEtzt gibt es aber auch 'Ping-Pong-eMails', die als Diskussion hin- und her-gehen... Klasse, da stoert mich shcon die 'normale' Signatur mit Firmenname, Slogan, Adresse, FonFaxMail...

Ich wuensche mir, dass der Gesetzgeber sowas dermassen regelt, dass "entsprechende Angaben leicht zu finden sein muessen", da sollte ein Link ausreichen.

d.c.n