E-Mails

Handwerkskammer befürchtet Abmahnwelle

Geschäftliche E-Mails müssen neue Pflichtangaben enthalten
Von Janko Weßlowsky mit Material von dpa

Die Handwerkskammer (HWK) Rheinhessen informiert ihre Mitgliedsbetriebe über neue Vorgaben für die Abfassung von geschäftlichen E-Mails und warnt vor einer möglichen Abmahnwelle. Eine weitgehend unbekannte EU-Richtlinie mit Vorschriften für geschäftliche E-Mails könne zur Abmahnung von bis zu drei Millionen Unternehmen in Deutschland führen, teilte die HWK in Mainz mit.

Seit Jahresbeginn sei vorgeschrieben, dass sämtliche geschäftlichen E-Mails bestimmte Angaben, etwa das zuständige Registergericht und die Handelsregisternummer, enthalten müssten. Außerdem seien sämtliche Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer sowie der Aufsichtsratsvorsitzende mit Vor- und Nachnamen aufzuführen. Das Gesetz gelte für alle Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind. Allerdings empfiehlt die HWK gleichzeitig, entsprechende Abmahnungen genau zu prüfen, da diese nur in den seltensten Fällen wirklich gerechtfertigt seien. Abmahnfähig seien nur "unlautere Wettbewerbshandlungen, die geeignet sind, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher oder der sonstigen Marktteilnehmer nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen." Das Fehlen nur unwesentlicher Angaben wie beispielsweise der Registernummer oder auch unvollständige Personenangaben würden in aller Regel nicht zu einer Abmahnung berechtigen.