Benutzer Blauvogel schrieb:
Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland leider zwei ganz verschiedene Dinge!
Eigentlich nicht so sehr. Es ist nur ein Unterschied zwischen "im Recht sein" und "meinen, im Recht zu sein, ohne es für nötig gehalten zu haben sich von zuverlässiger Seite zu informieren".
Ihr könnt ja mal versuchen, gegen die Telekom euer Widerrufsrecht durchzusetzen. Besonders Spaß macht das, wenn täglich Inkassounternehmen
Ja, und? Sind Forderungen unberechtigt, braucht auf Mahnungen nicht reagiert zu werden. Da inhaltliche Auseinandersetzungen Inkassobüros in aller Regel nicht interessieren (schon deshalb, weil es zu teuer wäre, auf jeden Einzelnen einzugehen), sondern einfach in einem automatisierten Verfahren Druck gemacht werden soll zu zahlen, werden bei mir Inkasso-Mahnungen kurz geprüft und wandern bei negativem Ergebnis kommentarlos im Aktenvernichter.
Dagegen lasst ihr euch zu 90% je nach Massivität der Drohkulisse und der Höhe erfundener Inkassokosten einschüchtern und zahlt dann doch. Damit seid ihr selbst daran schuld, dass es die Inkassobüros immer wieder versuchen. Bei dieser hohen Erfolgsquote für ein paar Cent Porto.
und Gerichtsvollzieher sich eure Klinke in die Hand geben,
Ein Gerichtsvollzieher wird ohne Vollstreckungstitel nicht tätig werden (was soll er machen?).
Einen Vollstreckungstitel gibt es frühestens, wenn du mindestens einen (amtlich zugestellten) gerichtlichen Mahnbescheid, in dem auf die Folgen hingewiesen wird, verschlafen hast.
der Gerichtstermin aber erst in zwei Jahren ist.
Kein Amtsgericht braucht 2 Jahre, um dir einen Termin zu machen. Hast du überhaupt einen beantragt?
Anschluss gesperrt, negativer Schufa-Eintrag.
Die DTAG, lieber Baron von Münchhausen, kooperiert grundsätzlich nicht der Schufa.
spl