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Widerrufsbelehrung


20.02.2007 14:00 - Gestartet von dts
Moin,

die Widerrufsbelehrung hat nicht nur in schriftlicher Form zu erfolgen, sondern sie muß auch angeben, an wen der Widerruf zu richten ist. Dazu ist die Angabe einer vollständigen Anschrift notwendig. Soweit ich weiß, reicht hier keine Postfachadresse aus.

So was ähnliches hatten wir neulich bei meinem Vater. Da hatte die Telekom lediglich geschrieben, daß der Widerruf an die in der Telefonrechnung angegebene Absenderadresse zu richten ist.

Dadurch ist die ganze Widerrufsbelehrung ungültig, und es gibt auch keine Frist, an die man sich halten muß. Selbst nach Jahren kann man noch von seinem Widerrufsrcht Gebrauch machen.

Gruß
Peter
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[1] Blauvogel antwortet auf dts
20.02.2007 19:10
Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland leider zwei ganz verschiedene Dinge!

Ihr könnt ja mal versuchen, gegen die Telekom euer Widerrufsrecht durchzusetzen. Besonders Spaß macht das, wenn täglich Inkassounternehmen und Gerichtsvollzieher sich eure Klinke in die Hand geben, der Gerichtstermin aber erst in zwei Jahren ist. Bis dahin seit ihr so viel Geld los, dass ihr nie wieder versucht, euer Widerrufsrecht durchzusetzen. Ach ja, telefonieren könnt ihr bis dahin natürlich auch nicht. Anschluss gesperrt, negativer Schufa-Eintrag. Aber ihr könnt ja noch bei Penny 'ne Prepaid-Karte kaufen und euch dann als Angela Merkel anmelden.

Nee, besser ist, so etwas gar nicht erst zu unterschreiben!
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[1.1] dts antwortet auf Blauvogel
21.02.2007 13:17
Benutzer Blauvogel schrieb:
Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland leider zwei ganz verschiedene Dinge!

Ihr könnt ja mal versuchen, gegen die Telekom euer Widerrufsrecht durchzusetzen. Besonders Spaß macht das, wenn täglich Inkassounternehmen und Gerichtsvollzieher sich eure Klinke in die Hand geben, der Gerichtstermin aber erst in zwei Jahren ist. Bis dahin seit ihr so viel Geld los, dass ihr nie wieder versucht, euer Widerrufsrecht durchzusetzen. Ach ja, telefonieren könnt ihr bis dahin natürlich auch nicht. Anschluss gesperrt, negativer Schufa-Eintrag. Aber ihr könnt ja noch bei Penny 'ne Prepaid-Karte kaufen und euch dann als Angela Merkel anmelden.

Nee, besser ist, so etwas gar nicht erst zu unterschreiben!


Was soll diese Gesülze als Antwort auf mein Posting? Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!

Ein einziges Schreiben an die Telekom hat ausgereicht, und sie haben akzeptiert, daß sie einen Fehler gemacht haben!

Inkassounternhemen dürfen die nur schicken, wenn Du nicht zahlen kannst. Wenn Du zahlungsunwillig bist, reicht ein kleiner Hinweis an das entsprechende Unternehmen.

Und Gerichtsvollzieher kommen erst nach erfolgreicher Klage des Unternehmens, wenn Du nicht zahlst.

Wo lebst Du eigentlich? Ich weiß auch nicht, was das alles mit meinem Posting zu tun hat. Wenn Du Dir das alles aufgehalst hast, dann darfst Du das hier nicht verallgemeinern und uns Hier die Ohren volljammern!
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[1.1.1] Blauvogel antwortet auf dts
21.02.2007 13:29
Schön für dich, wenn du in diesem Fall Glück gehabt hast.

Aber ich bleibe bei meiner Meinung. Und die hat sich nicht aus eigener Erfahrung sondern dem Lesen diverser Foren gebildet. Wenn du auch mal reinfällst, wirst du nicht mehr so hochmütig reagieren.
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[1.1.1.1] dts antwortet auf Blauvogel
21.02.2007 14:32
Benutzer Blauvogel schrieb:
Schön für dich, wenn du in diesem Fall Glück gehabt hast.

Aber ich bleibe bei meiner Meinung. Und die hat sich nicht aus eigener Erfahrung sondern dem Lesen diverser Foren gebildet. Wenn du auch mal reinfällst, wirst du nicht mehr so hochmütig reagieren.


Das hat weder was mit Glück noch Hochmut zu tun, sondern lediglich mit sachlicher Argumentation. Scheinbar beziehst Du Dein Wissen nur aus Foren, in denen Leute ihr Leid klagen, die es nicht besser wissen.
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[1.2] spl antwortet auf Blauvogel
21.02.2007 16:16
Benutzer Blauvogel schrieb:
Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland leider zwei ganz verschiedene Dinge!

Eigentlich nicht so sehr. Es ist nur ein Unterschied zwischen "im Recht sein" und "meinen, im Recht zu sein, ohne es für nötig gehalten zu haben sich von zuverlässiger Seite zu informieren".

Ihr könnt ja mal versuchen, gegen die Telekom euer Widerrufsrecht durchzusetzen. Besonders Spaß macht das, wenn täglich Inkassounternehmen

Ja, und? Sind Forderungen unberechtigt, braucht auf Mahnungen nicht reagiert zu werden. Da inhaltliche Auseinandersetzungen Inkassobüros in aller Regel nicht interessieren (schon deshalb, weil es zu teuer wäre, auf jeden Einzelnen einzugehen), sondern einfach in einem automatisierten Verfahren Druck gemacht werden soll zu zahlen, werden bei mir Inkasso-Mahnungen kurz geprüft und wandern bei negativem Ergebnis kommentarlos im Aktenvernichter.

Dagegen lasst ihr euch zu 90% je nach Massivität der Drohkulisse und der Höhe erfundener Inkassokosten einschüchtern und zahlt dann doch. Damit seid ihr selbst daran schuld, dass es die Inkassobüros immer wieder versuchen. Bei dieser hohen Erfolgsquote für ein paar Cent Porto.

und Gerichtsvollzieher sich eure Klinke in die Hand geben,

Ein Gerichtsvollzieher wird ohne Vollstreckungstitel nicht tätig werden (was soll er machen?).

Einen Vollstreckungstitel gibt es frühestens, wenn du mindestens einen (amtlich zugestellten) gerichtlichen Mahnbescheid, in dem auf die Folgen hingewiesen wird, verschlafen hast.

der Gerichtstermin aber erst in zwei Jahren ist.

Kein Amtsgericht braucht 2 Jahre, um dir einen Termin zu machen. Hast du überhaupt einen beantragt?

Anschluss gesperrt, negativer Schufa-Eintrag.

Die DTAG, lieber Baron von Münchhausen, kooperiert grundsätzlich nicht der Schufa.

spl