Benutzer Kai Petzke schrieb:
Benutzer 0700 schrieb:
Also, wenn ich das richtig verstanden habe bringe ich jemanden
um.
Die Summe der ausbezahlten Lebensversicherung darf ich behalten, nur die Leiche muß ich zurückgeben?
Nein. Ein Zivilverfahren, in dem die Lebensversicherung das Geld zurückfordert, schließt sich i.d.R. an. Auch hier dürfte die geschädigte Musik- und Filmindustrie erheblichen Schadenersatz im Millionenbereich geltend machen. Dabei dürften pro gedownloadeten Titel die Preise des Titels im normalen Vertrieb geltend gemacht werden.
Kai
Moment mal.....
Ihr habt Euren Artikel mal eben schnell noch geändert....
Glückwunsch zu Eurer gelungenen Aktion!
Gelle?