davon gekommen?

Bewährungsstrafen in Raubkopierer-Verfahren (aktualisiert)

Zudem Geldauflagen zwischen 6 000 und 90 000 Euro
Von ddp / Ralf Trautmann

In dem bundesweit bislang umfangreichsten Verfahren wegen kommerziellen Vertriebs von Raubkopien über das Internet sind die drei Angeklagten zu Bewährungsstrafen zwischen zehn Monaten sowie einem Jahr und elf Monaten verurteilt worden. Darüber hinaus müssen die drei Männer im Alter von 22 bis 49 Jahren Geldauflagen zwischen 6 000 und 90 000 Euro bezahlen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich die Angeklagten wegen gemeinschaftlicher und gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung schuldig gemacht hatten. Anklage und Verteidiger erklärten noch im Gerichtssaal, auf Rechtsmittel gegen das Urteil verzichten zu wollen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Strafmildernd wertete die Wirtschaftsstrafkammer die Geständnisse der Angeklagten. Während des Prozesses hätten die Angeklagten zudem glaubhaft machen können, dass sie ihre Einnahmen während der Tatzeit dem Finanzamt meldeten und sich um steuerrechtliche Lösungen bemühten.

Den Angaben zufolge ist der Gewinn in Höhe von 668 000 Euro noch vorhanden. Damit soll nun der Schaden des Finanzamtes Suhl beglichen werden, der sich auf rund 450 000 Euro beläuft. Der Rest gehe an die Mitglieder der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), der unter anderem der Softwarekonzern Microsoft angehört. Zusätzlich müssen die Angeklagten insgesamt 166 000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zahlen.

Angeklagte sollen Filme, Audiodateien und Computerprogramme vertrieben haben

Der 22-Jährige wurde von der Kammer nach Jugendrecht verurteilt, da seine sittliche und geistige Einstellung zum Zeitpunkt der Tat noch jugendlich gewesen sei. Das Gericht sah es jedoch nicht als geboten an, lediglich einen Arrest oder eine Verwarnung auszusprechen. "Illegale Downloads sind kein Kavaliersdelikt, auch wenn es in der Öffentlichkeit so dargestellt wird", betonte der Vorsitzende Richter, Axel Schur. Deshalb sei eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten auf Bewährung angemessen.

Bei den beiden Mitangeklagten ging das Gericht nur von bedingtem Vorsatz aus. Ein 32-Jähriger wurde daher zu einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt. Dem 49-jährigen Anwalt aus München habe es zudem an einer Täterschaft gefehlt, da er keinen Einfluss auf Filme oder Daten gehabt habe, die ins Internet gestellt wurden. Nach Auffassung des Gerichts machte er sich daher der Beihilfe schuldig und wurde zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt.

Gegen einen vierten Angeklagten im Alter von 23 Jahren war das Verfahren wegen Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung bereits zuvor eingestellt worden. Er wurde zu einer Geldauflage verpflichtet und muss zudem Arbeitsstunden leisten. Der Mann hatte laut Staatsanwaltschaft nur eine untergeordnete Rolle gespielt.

Den Angeklagten war vorgeworfen worden, von Juni 2003 bis September 2004 illegal Filme, Audiodateien, Computerspiele sowie Anwender- und Betriebssysteme über das Internet vertrieben zu haben.