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Lex Hartz.....


21.02.2007 17:53 - Gestartet von 0700
Also, wenn ich das richtig verstanden habe bringe ich jemanden um.
Die Summe der ausbezahlten Lebensversicherung darf ich behalten, nur die Leiche muß ich zurückgeben?
;-)
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[1] Kai Petzke antwortet auf 0700
21.02.2007 18:14
Benutzer 0700 schrieb:

Also, wenn ich das richtig verstanden habe bringe ich jemanden um.
Die Summe der ausbezahlten Lebensversicherung darf ich behalten, nur die Leiche muß ich zurückgeben?

Nein. Ein Zivilverfahren, in dem die Lebensversicherung das Geld zurückfordert, schließt sich i.d.R. an. Auch hier dürfte die geschädigte Musik- und Filmindustrie erheblichen Schadenersatz im Millionenbereich geltend machen. Dabei dürften pro gedownloadeten Titel die Preise des Titels im normalen Vertrieb geltend gemacht werden.


Kai
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[1.1] 0700 antwortet auf Kai Petzke
21.02.2007 18:18
Benutzer Kai Petzke schrieb:
Benutzer 0700 schrieb:

Also, wenn ich das richtig verstanden habe bringe ich jemanden
um.
Die Summe der ausbezahlten Lebensversicherung darf ich behalten, nur die Leiche muß ich zurückgeben?

Nein. Ein Zivilverfahren, in dem die Lebensversicherung das Geld zurückfordert, schließt sich i.d.R. an. Auch hier dürfte die geschädigte Musik- und Filmindustrie erheblichen Schadenersatz im Millionenbereich geltend machen. Dabei dürften pro gedownloadeten Titel die Preise des Titels im normalen Vertrieb geltend gemacht werden.


Kai

Moment mal.....
Ihr habt Euren Artikel mal eben schnell noch geändert....
Glückwunsch zu Eurer gelungenen Aktion!
Gelle?
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[1.1.1] Kai Petzke antwortet auf 0700
21.02.2007 18:25
Benutzer 0700 schrieb:

Moment mal.....
Ihr habt Euren Artikel mal eben schnell noch geändert....
Glückwunsch zu Eurer gelungenen Aktion!
Gelle?

Es steht ja auch an der Überschrift "Aktualisiert" dran. Insofern wurde das nicht "mal eben schnell" geändert. Grund ist hier, dass es sich um eine Agenturmeldung handelt. Und gerade abends, wenn bei vielen Zeitungen das Thema "Redaktionsschluss" losgeht, schicken die erstmal eine kurze Version vorab und dann eine vollständige Version eine halbe Stunde oder Stunde später. Als Online-Medium versuchen wir dann natürlich, aktuell zu sein und bringen auch gleich die "halbe" Meldung - zumal es auch nicht selten vorkommt, dass aus der Vorabmeldung nicht so ganz klar ersichtlich ist, dass noch etwas nachkommt. Wenn dann wichtige Fakten - hier der Einzug des Gewinns - nachgeliefert werden, ist das natürlich unglücklich, aber besser, als die kommen nie ;-)


Kai