Benutzer Thunderbyte schrieb:
Allerdings gehören ja hauptsächlich private Filesharer zum "Zielpublikum" der "5 Jahre" Spots.
Für private Filesharer sind es sowieso nur drei Jahre Strafandrohung vorgesehen, siehe § 106 Urheberrechtsgesetz. Die fünf Jahre gelten nur bei "gewerbsmäßigem" Handeln, § 108a UrhG.
Übrigens: Der einfache Diebstahl ist mit bis zu fünf Jahren Strafe bedroht. Wer erstmalig beim Ladendiebstahl erwischt wird, kommt (auch zu Recht!) in der Regel mit einer Einstellung gegen Geldbuße davon.
Beim aktuellen Verfahren kommt übrigens noch hinzu, dass der Haupttäter nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde. Nach "Erwachsenemrecht" wären es sicher deutlich über 24 Monate geworden, was dann auch eine Gefängnisstrafe ohne sofortige Bewährung bedeutet hätte.
Kai