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5 Jahre...


21.02.2007 18:17 - Gestartet von Thunderbyte
So viel zum Punkt: "5 Jahre hinter Gitter gleichgeschlechtliche Liebe zelebrieren". X-)
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[1] Kai Petzke antwortet auf Thunderbyte
21.02.2007 18:30
Benutzer Thunderbyte schrieb:
So viel zum Punkt: "5 Jahre hinter Gitter gleichgeschlechtliche Liebe zelebrieren". X-)

Ja, das Urteil ist diesbezüglich "richtungsweisend". Vielleicht wird das sogar das Thema meines nächsten Editorials kommenden Sonntag. So viel schonmal vorneweg: Die Richter brauchen natürlich noch Spielraum nach oben für die Fälle, wo es keine Geständnisse gibt, und es sich um Wiederholungstäter handelt, oder die Tat mit anderen Delikten (etwa Hacking und/oder Nötigung bzw. Bedrohung, um an noch nicht veröffentlichtes Material zu kommen) kombiniert wurde.


Kai
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[1.1] Thunderbyte antwortet auf Kai Petzke
21.02.2007 18:42
Hmm, ok, Spielraum muss sein.

Allerdings gehören ja hauptsächlich private Filesharer zum "Zielpublikum" der "5 Jahre" Spots. Hier gab es allerdings gewerbsmäßiges Auftreten mit Gewinnerzielungsabsicht. Ist das nur für mich ein schwerwiegenderes Vergehen...? X-D

Der "49-jährige Anwalt aus München", wir wissen wohl alle, wer das ist, kommt natürlich wieder davon. War ja so klar.

THunda

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[1.1.1] wernerd antwortet auf Thunderbyte
21.02.2007 19:18
Nein, es war hier wohl absolut im Rahmen der Gerichtspraxis. Um so mehr kann sich der Privat-Raubkopierer ausrechnen, dass hinter den "Noch-vier-Mal-singen"-Werbespots eine gigantische unbegründete Panikmache steckt.
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[1.1.2] Kai Petzke antwortet auf Thunderbyte
21.02.2007 20:02
Benutzer Thunderbyte schrieb:

Allerdings gehören ja hauptsächlich private Filesharer zum "Zielpublikum" der "5 Jahre" Spots.

Für private Filesharer sind es sowieso nur drei Jahre Strafandrohung vorgesehen, siehe § 106 Urheberrechtsgesetz. Die fünf Jahre gelten nur bei "gewerbsmäßigem" Handeln, § 108a UrhG.

Übrigens: Der einfache Diebstahl ist mit bis zu fünf Jahren Strafe bedroht. Wer erstmalig beim Ladendiebstahl erwischt wird, kommt (auch zu Recht!) in der Regel mit einer Einstellung gegen Geldbuße davon.

Beim aktuellen Verfahren kommt übrigens noch hinzu, dass der Haupttäter nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde. Nach "Erwachsenemrecht" wären es sicher deutlich über 24 Monate geworden, was dann auch eine Gefängnisstrafe ohne sofortige Bewährung bedeutet hätte.


Kai