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Kunden werden verärgert!


10.07.2010 09:46 - Gestartet von 1960herbert
Da congstar immer mehr Kunden verärgert, wundet es mich nicht, dass der Umsatz zurückgeht.
Mir wurden mehrere SIM-Karten einfach willkürlich abgeschaltet und das Guthaben unterschlagen, da es angeblich "geschenktes" Startguthaben war. Ich hatte mehrmals per E-Mail rekalmiert, aber es wurde nur auf die dubiosen AGB verwiesen. Wenn ich 10,- für eine Karte zahle und 5,- bzw. 10,- Startguthaben sind drauf, habe ich das Guthaben bezahlt und es ist eine Frechheit, dass es einfach so einbehalten wird.
Im congstar Forum wird diese Vorgehensweise immer wieder durchdiskutiert, aber eine Lösung können die auch nicht anbieten.
Meine restlichen congstar Karten werde ich jetzt abtelefonieren bzw. für Handyparken nutzen und dann werden diese entsorgt!
Es gibt auch andere Anbieter, die seriöser arbeiten.

Herbert
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[1] koelli antwortet auf 1960herbert
10.07.2010 10:06
Benutzer 1960herbert schrieb:
Mir wurden mehrere SIM-Karten einfach willkürlich abgeschaltet

Wie denn das? Congstar schreibst doch, dass ihr Guthaben nicht verfällt und somit müsste die Karte doch unbegrenzt aktiv bleiben?!
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[1.1] ElaHü antwortet auf koelli
10.07.2010 10:26

einmal geändert am 10.07.2010 10:29
Benutzer koelli schrieb:
Benutzer 1960herbert schrieb:
Mir wurden mehrere SIM-Karten einfach willkürlich abgeschaltet

Wie denn das? Congstar schreibst doch, dass ihr Guthaben nicht verfällt und somit müsste die Karte doch unbegrenzt aktiv bleiben?!

Nein das heißt es nicht.
Dass Guthaben nicht verfällt, heißt nicht, dass das Guthaben unbegrenzt zur Nutzung zur Verfügung steht. Bei deaktivierten Karten wird das Guthaben zurückgezahlt. Wie Herbert aber schon sagt, ist geschenktes Guthaben davon ausgeschlossen (steht auch in den AGB). unter geschenktem Guthhaben versteht Congstar Starguthaben, dass bei Kauf einer Karte bereits vorhanden ist oder Guthaben, dass man durch irgendwelche Prämien erhält.

Allerdings werden momentan Kunden auch noch durch Wartungsarbeiten verärgert, die schon seit ca 2 Wochen durchgeführt werden. Rufnummernportierung, Nutzungsdateneinsicht, Änderung von Kundendaten, Aufhebung von Sperren sind derzeit kaum oder gar nicht möglich. Bisher hieß es ab 11. 07 funktioniert wieder alles. Heute heißt es bis 25.07 kommt es zu Problemen bei Rufnummernportierung.
Wartungsarbeiten in diesem Ausmass habe ich bei noch keinem Anbieter erlebt.
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[1.2] 1960herbert antwortet auf koelli
10.07.2010 11:10
Benutzer koelli schrieb:
Benutzer 1960herbert schrieb:
Mir wurden mehrere SIM-Karten einfach willkürlich abgeschaltet

Wie denn das? Congstar schreibst doch, dass ihr Guthaben nicht verfällt und somit müsste die Karte doch unbegrenzt aktiv bleiben?!

Es wird kein genaues Datum genannt, bis zu dem die Karte gültig ist. Wenn die Karte innerhalb einens Jahres kaum genutzt wird, wird zwar eine Kündigungs-SMS versandt, aber die bekommt man bei ausgeschaltetem Handy natürlich nicht.
Lt. AGB wird das Startguthabern nicht ausgezahlt. Dies halte ich für rechtswidrig und ich meine, es ist bereits Unterschlagung, denn ich habe das Guthaben zusammen mit der Karte bezahlt.
Sogar im congstar Forum liest man immer wieder Berichte von verärgerten Kunden über dieses Verhalten.
Wahrscheinlich spekuliert congstar darauf, dass niemand wegen 5,- oder 10,- einen Rechtsstreit führt. Vielleicht sollte mal eine Verbraucherzentrale hier einen Musterprozess führen und für Klarheit sorgen!
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[1.2.1] ElaHü antwortet auf 1960herbert
10.07.2010 11:37
Benutzer 1960herbert schrieb:

Wahrscheinlich spekuliert congstar darauf, dass niemand wegen 5,- oder 10,- einen Rechtsstreit führt. Vielleicht sollte mal eine Verbraucherzentrale hier einen Musterprozess führen und für Klarheit sorgen!

Glaubst du, es besteht eine Chance recht zu bekommen. Ich nicht.

Es steht in den AGB drin, dass man geschenktes guthaben nicht zurückerstattet bekommt. Mit der Registrierung einer Prepaidkarte von Congstar hat man die AGB, auch auch diesen Punkt akzeptiert. Wer seine Karte so wenig nutzt, dass er innerhalb von 1 Jahr nicht mal das Startguthaben verbraucht, der sollte sich lieber eine Karte eines anderen Anbieters kaufen (im O2- Netz gibt es ein paar Anbieter, die das Guthaben unbegrenzt zur Nutzung zur Verfügung stellen.)
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[1.2.1.1] Orikalkos antwortet auf ElaHü
10.07.2010 12:09
In den AGB kann viel Stehen, und wenn es gegen Geltenes Recht verstößt ist der Punkt rechtswiedrig und damit Nichtig, ggf. dann die ganzen AGB wenn es keien Salvatorische Klausel gibt.

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[1.2.1.1.1] ElaHü antwortet auf Orikalkos
10.07.2010 12:35
Du kannst es ja prüfen lassen, ob dieser Passus gegen geltendes Recht verstößt. Ich habe da meine Zweifel.
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[1.2.1.2] koelli antwortet auf ElaHü
10.07.2010 12:44
Benutzer ElaHü schrieb:
Glaubst du, es besteht eine Chance recht zu bekommen. Ich nicht.

Es steht in den AGB drin, dass man geschenktes guthaben nicht zurückerstattet bekommt.

Wieso ist ein Startguthaben denn bitte ein geschenktes Guthaben? Man hat es doch immerhin mit dem Kaufpreis der SIM-Karte erworben.
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[1.2.1.2.1] hafenbkl antwortet auf koelli
10.07.2010 19:12
Benutzer koelli schrieb:
Wieso ist ein Startguthaben denn bitte ein geschenktes Guthaben? ...

Das solltest du congstar & Co fragen.
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[1.2.2] spaghettimonster antwortet auf 1960herbert
10.07.2010 17:40
Benutzer 1960herbert schrieb:
Lt. AGB wird das Startguthabern nicht ausgezahlt. Dies halte ich für rechtswidrig und ich meine, es ist bereits Unterschlagung, denn ich habe das Guthaben zusammen mit der Karte bezahlt.

Ich verstehe nicht, wieso du eine Mobilfunkkarte kaufst, wenn du nicht mal für 5 EUR damit telefonieren willst. Das lohnt sich doch hinten und vorne nicht.

Wahrscheinlich spekuliert congstar darauf, dass niemand wegen 5,- oder 10,- einen Rechtsstreit führt.

Wenn du deswegen keine Klage einreichen willst, gibst du ja zu, dass es dir nicht wichtig ist.
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[1.2.2.1] 1960herbert antwortet auf spaghettimonster
10.07.2010 21:45

einmal geändert am 10.07.2010 21:46
Benutzer spaghettimonster schrieb:
Benutzer 1960herbert schrieb:
Lt. AGB wird das Startguthabern nicht ausgezahlt. Dies halte ich für rechtswidrig und ich meine, es ist bereits Unterschlagung, denn ich habe das Guthaben zusammen mit der Karte bezahlt.

Ich verstehe nicht, wieso du eine Mobilfunkkarte kaufst, wenn du nicht mal für 5 EUR damit telefonieren willst. Das lohnt sich doch hinten und vorne nicht.
Die Karten wurden zunächst nur selten als Notfallkarte genutzt, da die 10,-EUR Guthaben angeblich unbegrenzt zur Verfügung stehen.
Leider konnte ich mich jetzt auf diese Werbeaussage von congstar vor über einem Jahr nicht verlassen.
Jetzt nutze ich die restlichen Karten für Handyparken und dann werden diese entsorgt.

Wahrscheinlich spekuliert congstar darauf, dass niemand wegen 5,- oder 10,- einen Rechtsstreit führt.

Wenn du deswegen keine Klage einreichen willst, gibst du ja zu, dass es dir nicht wichtig ist.
Ich denke solche grundsätzlichen Dinge sollte eine Verbraucherzentrale klären, denn die können mit ihren Anwälten besser argumentieren als ein Privatkunde. Einen Teilsieg haben die Vertraucherzentralen bereits erreicht, denn zumindest eingezahltes Guthaben darf nicht mehr spurlos verschwinden.
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[1.2.2.1.1] Telly antwortet auf 1960herbert
11.07.2010 00:29
Leider konnte ich mich jetzt auf diese Werbeaussage von congstar vor über einem Jahr nicht verlassen. Jetzt nutze ich die restlichen Karten für Handyparken und dann werden diese entsorgt.

Da ich hier davon las, dass Congstar die Abschaltung der SIM maximal mit einer SMS ankündigt, die ich im Zweifel nicht mitbekomme, wenn das Handy länger als 48 Stunden aus ist, habe ich das Guthaben und noch etwa 3 Euro mehr im Nokia Ovi-Store aufgebraucht ;-)

Dies ist ca. 4 Wochen her und gerade habe ich mit *100# mein Guthaben gecheckt. Habe noch einen Cent drauf, obwohl ich definitiv durch die Apps aus dem Ovi-Store im Minus sein müsste ;-)

Wahrscheinlich spekuliert congstar darauf, dass niemand wegen 5,- oder 10,- einen Rechtsstreit führt.

Darauf habe ich andersrum spekuliert, indem ich das Guthaben (eigentlich) ins Minus habe laufen lassen ;-)

Telly