Benutzer spaghettimonster schrieb:
Benutzer 1960herbert schrieb:
Lt. AGB wird das Startguthabern nicht ausgezahlt. Dies halte ich für rechtswidrig und ich meine, es ist bereits Unterschlagung, denn ich habe das Guthaben zusammen mit der Karte bezahlt.
Ich verstehe nicht, wieso du eine Mobilfunkkarte kaufst, wenn du nicht mal für 5 EUR damit telefonieren willst. Das lohnt sich doch hinten und vorne nicht.
Die Karten wurden zunächst nur selten als Notfallkarte genutzt, da die 10,-EUR Guthaben angeblich unbegrenzt zur Verfügung stehen.
Leider konnte ich mich jetzt auf diese Werbeaussage von congstar vor über einem Jahr nicht verlassen.
Jetzt nutze ich die restlichen Karten für Handyparken und dann werden diese entsorgt.
Wahrscheinlich spekuliert congstar darauf, dass niemand wegen 5,- oder 10,- einen Rechtsstreit führt.
Wenn du deswegen keine Klage einreichen willst, gibst du ja zu, dass es dir nicht wichtig ist.
Ich denke solche grundsätzlichen Dinge sollte eine Verbraucherzentrale klären, denn die können mit ihren Anwälten besser argumentieren als ein Privatkunde. Einen Teilsieg haben die Vertraucherzentralen bereits erreicht, denn zumindest eingezahltes Guthaben darf nicht mehr spurlos verschwinden.