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Abmahnung aber nur, wenn...


11.07.2007 12:01 - Gestartet von BartS
3x geändert, zuletzt am 11.07.2007 12:15
... es sich um Sender aus der EU handelt - danach richtet sich die Legalität in DEUTSCHLAND, nicht etwa danach, von wo die Sportrechte stammen. Bei Nicht-EU-Sendern ist zwar im Prinzip auch eine Abmahnung möglich, da diese aber vom Sender kommen muss, ziemlich unwahrscheinlich. Rechtlich kann z.B. die DFL nichts dagegen machen, wenn jemand in Deutschland z.B. über CCTV5 Bundesliga guckt - denn die Sender haben die Bundesliga ordnungsgemäß lizenziert, und in Deutschland gibt es kein prinzipielles Verbot, ausländische Sender zu gucken oder weiterzuverbreiten.

P.S.: Eben deshalb ist der Satz "Wer die Bundesliga per Web-TV verfolgen will, kann dies laut Bender in Deutschland auch schon legal tun - zum Nulltarif sei dies aber nicht zu haben." missverständlich. Es ist nur im Land bzw. Wirtschaftraum (z.B. EU), in dem der Sender steht, nicht legal. Oder wenn man einen Sender schaut, der die Bundesliga zwar ausstrahlt, aber nicht lizenziert hat.