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Rufnummernportierung?


19.07.2007 23:14 - Gestartet von niknuk
Hallo,

"T-Mobile ist Inhaber des Rufnummernblocks, zu dem die 0171-Rufnummer gehört, von der die SMS gesendet wurde." Wie kann der Kläger da so sicher sein, wenn heutzutage Mobilfunk-Rufnummern problemlos von einem Anbieter zum anderen portiert werden können? 0171er Nummern können damit beliebigen Netzbetreibern zugeordnet sein. Die Zuordnung von Rufnummernblöcken sagt daher gar nichts über das Netz bzw. den Netzbetreiber/Provider des Anrufers aus.

Oder ist die Klage schon so steinalt, dass sie schon vor der Einführung der Rufnummernportierung im Mobilfunk erhoben wurde?

Gruß

niknuk
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[1] tcsmoers antwortet auf niknuk
19.07.2007 23:30
Benutzer niknuk schrieb:
Hallo,

"T-Mobile ist Inhaber des Rufnummernblocks, zu dem die 0171-Rufnummer gehört, von der die SMS gesendet wurde." Wie kann der Kläger da so sicher sein, wenn heutzutage Mobilfunk-Rufnummern problemlos von einem Anbieter zum anderen portiert werden können? 0171er Nummern können damit beliebigen Netzbetreibern zugeordnet sein. Die Zuordnung von Rufnummernblöcken sagt daher gar nichts über das Netz bzw. den Netzbetreiber/Provider des Anrufers aus.

Oder ist die Klage schon so steinalt, dass sie schon vor der Einführung der Rufnummernportierung im Mobilfunk erhoben wurde?

Gruß

niknuk

bei 5centsms kann jede beliebige absenderkennung eingetragen werden.

peso
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[1.1] mannesmann antwortet auf tcsmoers
20.07.2007 13:21
Benutzer tcsmoers schrieb:
bei 5centsms kann jede beliebige absenderkennung eingetragen werden.

Das eröffnet ganz neue Wege der Inverssuche! ;-)

Das Urteil zeigt nur einmal wieder, dass der Rechtsstaat in der Hand von Kalkleisten ist.

Das ganze als Verbraucherrechte zu verkaufen ist nur wieder eine neue Form der Umetikettierung (=Verarschung) unserer Zeit, wie man es schon vom biometrischen Reisepass, Dosenpfand, Öko-Steuer & Co. kennt.