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Verbraucherschützer's Ratschläge ...


11.02.2008 00:01 - Gestartet von wurschtelsepp
2x geändert, zuletzt am 11.02.2008 00:03
Auszug aus dem Presseartikel, der hier vorneweg stand_

>"Um künftig schwarze Schafe zu erkennen, sollte man zunächst >die Identität des Käufers genau prüfen", sagte >Verbraucherschützer Jahn. So sollte etwa nachgesehen werden, >ob Name, Adresse und Telefonnummer stimmen und zueinander >passen. Schließlich könne es Probleme geben, wenn zum Beispiel >Betrüger fremde Benutzerkonten für ihre Geschäfte >missbrauchen. "Wenn jemand unter falschem Namen bestellt und >dann hinterher nicht zahlt, hat man ein Problem mit der >Haftung", erklärt Jahn. Im Zweifel lohne es sich vor dem >Verschicken größerer Warensendungen, den Käufer kurz >anzurufen, um die Echtheit der Daten sicherzustellen.

Aha, sehr seltsame Aufforderungen - wenn man mal überlegt, wie viele Leute heute gar keinen Festnetzanschluß mehr haben oder nicht im Telefonbuch stehen ....

Das einzige was hilft, ist absolut konsequente Vorkasse, aber das kann er als Verbraucherschützer kaum sagen, denn die haben ja die Vorkasse umgekehrt schon oft verteufelt. Klar, der Käufer muss eben auch abwägen, ob er vertrauen will oder besser nicht bei ebay kauft.

>Dem Käufer eine Frist zum Bezahlen der Ware setzen

>Zahlt ein Käufer nicht, können geprellte Händler zudem >rechtlich gegen ihn vorgehen. "In der Regel läuft das so ab, >dass man zunächst eine Frist zur Bezahlung der Ware von 14 >Tagen setzt", sagt Jahn. Danach sei es für Privatverkäufer >ratsam, sich an einen Anwalt zu wenden und das Geld per >Mahnbescheid oder über eine Klage einzutreiben. "Die Kosten >lassen sich dabei als Verzugsschaden anrechnen." Handelt es >sich um einen vorsätzlichen Betrug, werde der Fall auch >strafrechtlich verfolgt. "Wenn sich herausstellt, dass ein >Kunde auch bei anderen Auktionen nicht gezahlt hat, kann man >das der Polizei melden."

Ich glaub' mein Schwein pfeift. Ein Mahnbescheid kostet erst mal Zeitaufwand und - richtig ordentlich - Geld. Was, wenn der "Käufer" gar keins hat? Oder umgezogen ist und sich nicht umgemeldet hat? Ein unabsehbares Risiko, dann bleibt der Verkäufer nämlich auf seinen Kosten sitzen. Ganz lustig wird das, wenn der Käufer dann zickt und widerspricht - streitiges Verfahren mit noch viel mehr Kosten - und dann doch nichts hat. Strafrechtlich verfolgt? Oh weh, die Staatsanwaltschaften werden sich freuen, die sind eh überlastet und es dauert selbst bei größeren Betrugsfällen Monate.

Und was hat dann der Verkäufer vom Strafprozeß? Nichts, davon sieht er keinen Cent ...

Völlig sachfremd also, viel Lärm um grottenschlechte Ratschläge. Ich muss mich doch immer wieder über die Naivität solcher Leute wundern. Wenn der Käufer nicht zahlt, lasse ich mir von ebay die Provision zurückzahlen und stelle den Artikel neu ein, das ist das einfachste.

Und Käufern, die keine Vorkasse wollen, kann man ja Abholung gegen Barzahlung anbieten.

Treuhandservice? Viel zu teuer, rentiert sich nur bei großen Geschäften und ist keine Garantie für funktionierende Ware.
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[1] six..pack antwortet auf wurschtelsepp
11.02.2008 00:17
Der ganze Artikel ist doch fürn Ar$ch.
Soviel Blödsinn auf einen Haufen habe ich noch nie gelesen.

Fakt ist:
Einen Käufer kann man eh nicht negative bewerten, weil er ja normalerweise zügig zahlt. Er will ja Ware haben. Er geht sogar in Vorkasse und trägt das Risiko.

Was für ein Problem hat nun ein Verkäufer, wenn ein Spaßbieter kommt oder der Käufer nicht zahlt?
Gar keins.
Er eröffnet eine Unstimmigkeit online. Der Käufer wird am Ende verwarnt und der VK bekommt die Gebühren wieder.
Negativ kann der Käufer nicht bewerten, weil bei Unstimmigkeit diese Funktion für ihn gesperrt ist.

Sowas passiert sicherlich jeden Tag Tausende Male. Da hätten Verkäufer viel zu tun, wenn die gegen jeden vorgehen.

Kosten kann man eintreiben. *Gelächter*
Erst mal zahlt man selbst, bevor was eingetrieben wird. Und wenn da nix zum Treiben ist, hat man halt noch ein paar Kosten mehr.

Nun ja, irgend einen Müll müssen unsere Verbraucherschützer ja schreiben.
Sollen sie lieber gegen die Firma vorgehen, die wieder Karten verschickt: Wir haben einen neuen Tarif für Sie. Rufen Sie kostenlos an. Peng: Preselection-Vertrag an der Backe.
Es ist nicht die Telekom, aber der Name ist ähnlich.