Benutzer grafkrolock schrieb:
Sich auf die Position zu stellen, der Kunde könne ja von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, ist meiner Ansicht nach zumindest unsauber. Guckt dieser nämlich nicht genau hin,
Bei Abschluss eines DSL-Vertrags *muss* man genau hingucken. Wer es nicht tut, ist selber schuld.
kriegt er zwei Jahre ein Produkt aufs Auge gedrückt, was er womöglich gar nicht haben wollte.
Das mag ja sein, aber wenn ich im Supermarkt Rotwein kaufen möchte, aber versehentlich eine Flasche Weißwein erwische, weil ich das Etikett nicht gelesen habe, dann ist das mein Fehler und nicht der des Supermarkts.
"Bis zu 1000 kBit/s" auch 384 kBit/s bedeuten kann, ist das wohl nicht mehr so ganz als astrein zu bezeichnen.
Es ist dann astrein, wenn es im Vertrag (die Leistungsbeschreibung ist Teil des Vertrags) klipp und klar so drinsteht.
Gruß
niknuk