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Verfassungswidrig!


14.05.2009 09:14 - Gestartet von J.Malberg
Die Wünsche der Musik-Mafia äh Musik-Industrie sind einfach nur verfassungswidrig.

Außerdem, die Zeit der Musikindustrie ist abgelaufen.

Den ganzen "Deutschland sucht dern Superstar und findet ihn nicht" Mist oder die ganzen völlig talentfreien Retortenbands wie MONROSE usw. will doch kein Mensch hören.

Das Leute auch für Musik zahlen hat Apple ja schon bewiesen, jetzt müssen nurnoch die Preise angemessen gesenkt werden.

0,25 bis 0,50 € und die Stores würden brummen.

Dann müssten aber Leute wie Bohlen und der Abmahnrapper BUSHIDO (verschickt Massenabmahungen) halt einen Porsche weniger im Monat fahren.

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[1] Viel wichtiger noch!
michael ciesla antwortet auf J.Malberg
11.06.2009 11:52
Viel wichtiger ist noch die Bemerkung:
"Der Anschlussinhaber müsse beweisen, dass er nicht illegal heruntergeladen habe. Diese Beweislastumkehr sei nicht verfassungsgemäß."
Auch bei uns hierzulande ist es derzeit gang und gäbe, daß man als Anschlußinhaber (im Falle vermuteter! - noch nicht mal wirklich bewiesener Vorfälle) seine Unschuld beweisen muß!!!
Ein Unding, aber wir gewöhnen uns ja gerade unbemerkt an den Unrechtsstaat Bundesrepublik ... Versteckt wird das Ganze dann hinter solch abenteuerlichen Begriffen, wie "Störerhaftung" ...