Benutzer Mitchel schrieb:
Gilt es nicht als Wucher, wenn der Preis das Doppelte des Üblichen erreicht oder übersteigt?
Willkommen in der Realität! Sind die gängigen SMS-Preise etwa kein Wucher? Diese liegen etwa 10-fach über dem angemessenen Preis. Alle Provider erhöhten zum selben Stichtag vor einigen Jahren ihre SMS-Preise um teilweise 400% auf exakt den selben Betrag (39 Pfennig bzw. jetzt 19 Cent). Offizielle Begründung: Der Markt gibt diese Preise her. Aussage des Kartellamtes dazu "Wir haben keine Beweise für Preisabsprachen, beobachten den Markt aber weiterhin intensiv". Blablabla...
In Deutschland sind Wucher, Korruption und Kartelle doch übliches Alltagsgeschäft. Die verantwortlichen Behörden pflegen solche Verbrechen regelmäßig herunterzuspielen oder entfachen kurze, öffentlichkeitswirksame Stürme im Wasserglas, um hinterher alles wieder einschlafen zu lassen (aktuelles Beispiel: Energiedebatte).
In einem wirtschaftsfaschistischen, undemokratischen System ist es numal so, dass genau das Recht ist, was den wirtschaftlich und politisch Mächtigen nützt. Fertig. Allenfalls in besonderen Ausnahmefällen, wenn die Medien sich sehr hartnäckig oder erfolgreich um etwas kümmern und man es nicht geschafft hat, die Verantwortlichen rechtzeitig mundtot zu machen, wird mal "Echtes Recht" gesprochen, soweit dies überhaupt möglich ist, da bei neuen Gesetzen die von Lobbyisten eingebauten Schlupflöcher i.d.R. gleich mitgeliefert werden. Wie das geht, sieht man in vorbildlich geführten Staaten wie Russland, von dem wir sicher noch einiges lernen können. Wir haben ja jetzt auch einen guten Verbindungsmann ;-).
Gruß, Volker
Art 20 (4) GG: Gegen jeden, der es unternimmt, diese [freiheitlich demokratische] Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand.
(5) Das Recht zum Widerstand erlischt, wenn die freiheitlich demokratische Grundordnung erfolgreich beseitigt ist. (Lex Volker)