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ehem. Faventia


07.03.2008 11:27 - Gestartet von imix
der Kreis erhöht sich. Habe bislang Rechnungsforderungen von über 1100.- € bekommen, erste Mahnung hab ich auch schon.
Habe Einspruch angemeldet (und mich auch bei der H3 bedankt für den Tipp, es wird sich nichts ändern, man braucht nichts ändern). Wurde leider erst nach der ersten Telefonrechnung aufmerksam, da hatten meine Kiddies aber schon fast 4 Wochen ICQ über die alte Einwahl genutzt. War ja Faventia schon nicht der Billigste, aber die sind ja die Krönung! Hoffentlich lässt sich da was machen ...
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[1] hGüdmnGh ins gehören ins Kittchen
Lutz Schäfer antwortet auf imix
08.03.2008 01:24
Hi,

das heisst hier zwar "Frei sprechen", aber das trifft jetzt nicht mehr zu. Ich habe soeben erfahren, dass ein wichtiges Wort, das mit "Ab" anfängt und mit "ocker" aufhört, in diesem Forum nicht mehr erwünscht ist - dabei wird das vielleicht für einen gewissen Personenkreis noch "Wort des Jahres 2008" - dicht gefolgt von "Untersuchungshaft" und "Kittchen". Nun ja, ich werde den betreffenden Personenkreis dann eben im Folgenden mit "hochanständige Geschäftsleute über die man nur Gutes hört" bezeichnen (hGüdmnGh) und deren Tätigkeit als "ehrliche Arbeit, die der Allgemeinheit nutzt" (eAddAn).

Ich beschäftige mich schon seit 5 Wochen (Erhalt der Januar-Rechnung der Deutschen Telekom) mit dem Thema der IbC-eAddAne. Ursprünglich glaubte ich noch, es käme auf die Details an, also Angaben der ISP auf ihren Webseiten und möglicherweise sogar AGBs. Was dort steht ist aber irrelevant, weil die zur Nutzung einer Verbindung nötigen Informationen (Preisgestaltung und Einwahldaten) bereits in den Tarifdatenbanken von Portalen wie teltarif öffentlich zugänglich sind. Also kann sich jeder seinen Zugang einrichten ohne jemals die Webseite des Anbieters besucht, geschweige denn dessen AGBs gelesen zu haben - und damit unterliegt dieser den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des BGB, etwa den Grundsätzen von Treu und Glauben usw. und kann mitnichten sein eigenes krudes Regelwerk diktieren. Schliesslich hat er das Zurverfügungstellen der Zugangsinformationen eindeutig nicht davon abhängig gemacht, dass der Kunde vorher seine Webseite besucht und die AGBs dort liest. (siehe dazu meine Anmerkung weiter unten)

Ich sehe das jetzt so:

Die preisüberhöhten (ich nenne sie hier mal:) "Produkte" der eAddAn-Unternehmen sind ja auf einem transparenten Markt unverkäuflich. Kein Mensch würde wissentlich für 10 Cent plus X pro Minute das Festnetz-Internet nutzen. Es ist, wie wenn der Bäcker seine Brötchen für 5 € das Stück anböte - keiner würde kaufen, die Brötchen blieben liegen und vertrockneten und bald wäre der Bäcker pleite, weil er ständig backt, aber niemand seine Brötchen kauft. Also ist das kein plausibles Geschäftsmodell. Aus welchem Grund existieren dann diese Produkte überhaupt, wenn es absolut keinen Markt dafür gibt? Das ist die Frage, die sich ein Rechtsvertreter der hGüdmnGh spätestens in einem zivil- (Mahnverfahren) oder Strafprozess von einem Richter wird stellen lassen müssen. Was soll er denn darauf antworten? Etwa - "das brauchen wir, um unsere Kunden abzueAddAnen..."?

Ich denke, an diesem Punkt wird klar, das es sich bei all den eAddAn-Varianten ausnahmslos um "arglistige Täuschung" handelt (§ 123 BGB). Was auch sonst - die Kunden würden diese Mondtarife ja eindeutig nicht nutzen, wenn sie nicht getäuscht worden wären.

Durch arglistige Täuschung zustandegekommene Verträge sind anfechtbar und damit nichtig. Man muss sie nur anfechten (Brief an die Inkasso-Firma, die auf der Telefonrechnung auftaucht). Und selbstverständlich auch nichts zahlen - es sei denn man kann sich auf eine Neuberechnung der Forderung zu marktüblichen Konditionen einigen.

Aber um das ganze mal von einer anderen Seite zu beleuchten: Nehmen wir an, ein Käufer zahlt willentlich und absichtlich den zehnfachen Preis an einen Anbieter (denn das ist ja die Sachlage, wie die hGüdmnGh sie darzustellen versuchen), obwohl er dasselbe Produkt bei einem anderen Anbieter für einen Bruchteil der Kosten hätte erwerben können. Warum tut er dies? Es ist in einer Marktwirtschaft absurd, so zu handeln, es sei denn, der Käufer hat einen guten Grund für das in der Leistung identische Produkt das zehnfache zu berappen. Also würde man unterstellen, daß der eigentliche Handel gar nicht im Vordergrund steht, sondern daß es Nebenabsprachen gibt zwischen Anbieter und Käufer. Sei es Geldwäsche, Steuervermeidung oder Deals der Art wie "Unterstützen Sie Ihre heimische Brauerei indem Sie für den Kasten Bier in Zukunft das dreifache zahlen". All dies ist verboten und ein Fall für den Staatsanwalt.

Nun ist allerdings noch niemand auf die Idee gekommen, bei der Tarif-eAddAnerei würde es sich um Deals dieser Art handeln. Der Umkehrschluss daraus bedeutet, niemand unterstellt den Käufern, wissentlich und willentlich gehandelt zu haben. Da bleibt ja wohl einzig und allein "arglistige Täuschung" übrig, um das Zustandekommen solcher Verträge (Einwahlen) überhaupt zu erklären. Siehe hierzu auch eine Urteilsbegründung:

http://www.onlinekosten.de/forum/showpost.php?p=1544436&postcount=453

Wie man so hört
http://www.onlinekosten.de/forum/showthread.php?t=106206&page=3
gibt es ein neues IbC-Tarifmodell von Flashnet. Man bekommt die Zugangsdaten per mail zugesendet, in der auch steht, dass man von Tarifänderungen nicht informiert wird, mit der Aufforderung, die AGBs zu lesen UND es ist NICHT erlaubt, diese Zugangsdaten weiterzuverbreiten. Dem Vernehmen nach sind diese Zugangsdaten aber gar nicht personalisiert - alle bekommen dieselben. Es scheint mir, dass mit diesem Verfahren die oben geschilderte Argumentationskette ausgehebelt werden soll, die aus der Veröffentlichung der Zugangsdaten folgt. Ansonsten auch ein schönes Thema für eine juristische Hausarbeit.

Meine Meinung dazu: Ich finde das läppisch. Und durchsichtig sowieso. Solange sich der Vorsatz beweisen lässt, dass die Flashnet (oder wer auch sonst immer) ihre Tarifmodelle zu dem Zweck generiert, letztendlich den Kunden sehr viel höhere Forderungen stellen zu können, als diese erwarten, wird auch diese Konstruktion vor Gericht zusammenbrechen. Und so eine Beweisführung dürfte ja angesichts der Vorkommnisse in der Vergangenkeit keinerlei Schwierigkeiten bereiten.

Ein Wort noch an die Rechtsanwälte der hGüdmnGh, die sich gewiss auch in den einschlägigen Foren tummeln. Vermutlich sondieren Sie dort, ob die Luft noch rein ist, oder ob die Zeit gekommen ist, ihren Auftraggebern die baldmöglichste Abreise an einen Ort anzuraten, an dem kein Auslieferungsabkommen mit Deutschland besteht. Also: Sie können sich per mail an mich wenden, wenn Sie überzeugende Argumente haben, die meine geschilderte Auffassung in Frage stellen, denn solche interessieren mich aus rein akademischer Perspektive sehr. Aber wenn Sie die Hühner auf dem Hof meines Nachbarn zum Lachen bringen wollen (und gerne Prozesse verlieren), können Sie mir natürlich auch eine Abmahnung zusenden, mit welcher harrsträubenden Begründung auch immer.

P.S.: Das Geldwäschekonzept, mithilfe eines ISP mit Sitz in einem Steuerparadies, geheimen, für die Kunden personalisierten Einwahldaten und Einwahlgebühren von tausend € Schwarzgeld zu verschieben, kommt mir gar nicht so abwegig vor. Womöglich gibt es so etwas schon, wer weiß. Die Leute zahlten ja nur brav ihre Telefonrechnung. Und die Überweisung nach Paradise-Island käme von der unverdächtigen Deutschen Telekom... Leider kann ich mir das Modell ebensowenig patentieren lassen wie den Plan für einen perfekten Bankraub.

viele Grüße,

Lutz Schäfer
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[1.1] wölffchen antwortet auf Lutz Schäfer
10.03.2008 09:45
Genauso wollte ich es auch immer formulieren..... ;))

noch eine Einschätzung von mir:

1. in meiner alten Firma wurden Forderungen bis 80 Euro als uneibringlich einfach ausgebucht !
Aufwand für RA + Mahnbescheid + Klage usw. war zu hoch

2. Recht haben und Recht kriegen sind 2 verschiedene Dinge.
evtl. ist Zuckersüß im Recht - aber kann die Forderung durchgesetzt werden ? Tausende Mahnbescheide über Beträge von 5 - 50 Euro ? Lächerlich ! Wenn man im Laden was für 5 Euro klaut, lassen sie dich laufen - und dann würden sich Gerichte mit solchen Beträgen befassen ?

3. wie ich das verstehe:
Zucker kauft von BT Zeit/Netz/Leitung (was auch immer)
Für BT ist Zucker der, die der Leistung (Geld) schuldet.
Für Zucker sind wir die die Leistung schulden.
Wenn Zucker von seinen Kunden kein Geld bekommt, wird das BT nicht interessieren. Man hört ja öfter von so schrecklichen Fällen wie "Anschlußkonkurs" wo die armen kleinen Handwerker pleite gehen, weil der Großkonzern die Rechnungen nicht oder zu spät zahlt........

4. alles im allem handelt es sich um keine seriöse Firma (Geschäftsgebaren) - Hotline für 2,99 - AGB die als solche nicht zu lesen sind - Überhöhte Preise - Post kommt nicht an usw. usw.
Die hoffen auf die große Masse, die die 50 Euro bezahlen, evtl. bekommt jeder ein paar Mahnungen mit einer Aufstellung der Kosten für Rechtsanwalt + Mahnbescheid + Zinsen usw. (wo dann gleich mal aus 50 300 E werden können)
Aber solange kein Mahnbescheid kommt (dem dann widersprochen wird) können die Mahnen, bis sie sauer ;)werden.....
Wird dann tatsächlich ein Mahnbescheid erlassen, wird das natürlich alles vor Gericht aufgerollt, inwieweit man überhaut Belege bekommen hat, nach denen bezahlt werden soll (Rechnung) usw. usw.

also, einfach mal warten und hoffen, dass die BT Moskau Inkasso beauftragt, die offenen Forderungen bei Zuckerschleckern einzutreiben ;)))