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Warum pre Einschreiben?


20.12.2007 19:52 - Gestartet von d.c.n
wenn das ganze verjaehrt ist, lasst sie doch klagen, damit gehen die schon baden...

Ich wuerde aber nicht noch grossartig Geld rauswerfen, um solchen %/$§%& das mitzuteilen :/

just my 2c,

d.c.n
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[1] skyrock antwortet auf d.c.n
21.12.2007 01:35
Ich habe mir eben den Spaß gemacht, bei Acoreus anzurufen (geht um verjährte Forderungen aus dem Jahr 2002). Hätte man sich wie erwartet sparen können. Nach 10min Warteschleife kam ein Mitarbeiter an den Apparat und behauptete eiskalt, die Rechnung wäre nicht verjährt, da sie ja erst 2007 gestellt wurde. Es gehe nicht um das Datum der Leistungserbringung 2002.

Fazit: Kommunikation mit denen kann man sich wie erwartet auch sparen.
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[1.1] Fernsprecher in 0815 antwortet auf skyrock
21.12.2007 11:11

einmal geändert am 21.12.2007 11:13
Na ja, das würde ich als Laie auch so sehen: Verjährt ist ja nur die zugrundeliegende Forderung, nicht die Geltendmachung der Forderung (Rechnung). Die Forderung an sich ist ja nicht unbegründet. Forderungen verjähren m. W. auch nicht quasi automatisch, sondern nur wenn die entsprechende Einrede gestellt wird, ergo mitgeteilt wird, daß Verjährung eintreten soll. Von alleine geschieht dies nicht. Die Einrede ist m. E. spätestens im streitigen Verfahren anzubringen. Aber: Bis zum Erheben der Einrede kann m. E. ein Mahnverfahren kostenerstattungspflichtig sein. Ab dem Zeitpunkt der Einrede ist zwar nicht die Forderung entgültig bestritten, wohl aber die Zahlungsverpflichtung. Von daher sind Kosten für das Mahnverfahren nicht mehr auf den Schuldner zu überwälzen.
Hilfsweise könnte auf Verwirkung nach Treu und Glauben verwiesen werden, dann wird es aber kompliziert.

Fazit: Im Ergebnis dasselbe, nämlich nicht zahlen. Trotzdem würde ich die Einrede erheben, am besten noch ausdrücklich ohne die Forderung sonst anzuerkennen, man soll sich ja alles offenhalten.

Un nocheinmal: Ich bin Laie. Vielleicht ist meine Einschätzung auch ganz falsch.
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[1.1.1] six..pack antwortet auf Fernsprecher in 0815
21.12.2007 11:17
2002 ist verjährt.
Näheres regelt das BGB.
Man hätte innerhalb der Verjährungsfrist die Rechnung stellen müssen.

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[1.1.1.1] Fernsprecher in 0815 antwortet auf six..pack
21.12.2007 12:04
Eben, das ist u. a. im BGB geregelt (wo denn auch sonst, im Chemikaliengesetz oder im SGB III wohl kaum :-) ). Und da steht nicht drin "Rechnungen sind innerhalb von drei Jahren zu schreiben". Etwas weiter muß man schon ausholen.