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Call-by-call


24.01.2008 12:30 - Gestartet von 1960herbert
Hallo,
kann man Call-by-call Anbieter, die mit einer 0900-er Nummer arbeiten, auch mit einem Vollanschluß z. B. bei Arcor nutzen?
Die 0900er Nummern sind bei mir nicht gesperrt.
MfG
Herbert
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[1] interessierter_Laie antwortet auf 1960herbert
24.01.2008 14:47
Benutzer 1960herbert schrieb:
Hallo, kann man Call-by-call Anbieter, die mit einer 0900-er Nummer arbeiten, auch mit einem Vollanschluß z. B. bei Arcor nutzen? Die 0900er Nummern sind bei mir nicht gesperrt.

Dann probier es doch einfach mal aus! ;)
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[1.1] 1960herbert antwortet auf interessierter_Laie
24.01.2008 18:08
Kann ich leider noch nicht, denn ich habe noch keinen Arcor-Anschluß.
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[2] Christian_Wien antwortet auf 1960herbert
28.01.2008 23:56
Benutzer 1960herbert schrieb:
Hallo, kann man Call-by-call Anbieter, die mit einer 0900-er Nummer arbeiten, auch mit einem Vollanschluß z. B. bei Arcor nutzen? Die 0900er Nummern sind bei mir nicht gesperrt.
MfG
Herbert

Theoretisch ja.
Die Kosten müssen aber nicht ident mit jenen aus dem Festnetz der Telekom sein.
Allerdings sind Anbieter über 0900er bzw. 0180er-Nummern nur wenig empfehlenswert, da einerseits Kosten bereits mit der Einwahl (unabhängig, ob die gewünschte Verbindung überhaupt zustandekommt) anfallen und sehr oft die Ziele mit den günstigen Preisen entweder gar nicht oder nur in schlechter Qualität bzw. bei mehreren Anwahlversuchen (da diese eben möglichst billig geroutet werden) erreicht werden können.
Da sind Anbieter, wo du dich über eine normale Festnetznummer einwählen kannst, viel besser und billiger.
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[2.1] Fony antwortet auf Christian_Wien
29.01.2008 09:02
Benutzer Christian_Wien schrieb:
Benutzer 1960herbert schrieb:
Hallo, kann man Call-by-call Anbieter, die mit einer 0900-er Nummer arbeiten, auch mit einem Vollanschluß z. B. bei Arcor nutzen?
Die 0900er Nummern sind bei mir nicht gesperrt.
MfG
Herbert

Theoretisch ja.
Die Kosten müssen aber nicht ident mit jenen aus dem Festnetz der Telekom sein.
Allerdings sind Anbieter über 0900er bzw. 0180er-Nummern nur wenig empfehlenswert, da einerseits Kosten bereits mit der Einwahl (unabhängig, ob die gewünschte Verbindung überhaupt zustandekommt) anfallen und sehr oft die Ziele mit

Das ist falsch! Die Verbindung kommt bei vielen auch erst zustande, wenn der andere abhebt. Vor allem, wenn es sehr kurze 0180/0900-Nummern sind. Wer allerdings eine lange 0180 Nummer wählt, der zahlt in der Tag ab Einwahl.

Fony
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[2.1.1] Christian_Wien antwortet auf Fony
29.01.2008 09:50
Benutzer Fony schrieb:
>

Das ist falsch! Die Verbindung kommt bei vielen auch erst zustande, wenn der andere abhebt. Vor allem, wenn es sehr kurze 0180/0900-Nummern sind. Wer allerdings eine lange 0180 Nummer wählt, der zahlt in der Tag ab Einwahl.

Fony

Die Verbindung kommt IMMER bereits mit der Einwahl zustande, da du sonst nicht deine Nummer zum Weiterverbinden eingeben könntest, wenn das Telefoncomputersystem deinen Anruf nicht vorher entgegengenommen hätte und wodurch die Vergebührung bei deinem Telefonieprovider ausgelöst wird.
Darauf wird auch (meist versteckt in den AGBs) von den jeweiligen Anbietern hingewiesen.
Deine Aussage mit "kurzen" oder "langen" 0180er Nummern ist leider technischer Unsinn.
Du meinst wohl, daß der Verlust bei einem mißlungenen Verbindungsversuch über eine billigere 01801 oder 01802 Nummer geringer ist, als bei den teureren 01804 und 01805 Nummern.
Das ist aber auch nur ein schwacher Trost, noch dazu, da der Großteil der Callthrough-Anbieter sowieso nur 01805er Nummern nutzt (wo halblegalerweise oft auch eine minimale Rückvergütung für jede Anrufminute erzielbar ist) - soferne er nicht gleich die flexibleren und höher tarifierbareren 0900er Nummern nimmt.
Außerdem gelten die unterschiedlichen Tarife bei den 0180er Nummern nur für das Netz der Telekom.
Alternative Anschlußanbieter und Mobilfunkbetreiber verrechnen meist höhere Tarife und berechnen oft auch alle 0180er Nummer gleich teuer.
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[2.1.1.1] Fony antwortet auf Christian_Wien
29.01.2008 10:05
Benutzer Christian_Wien schrieb:
Benutzer Fony schrieb:
>

Das ist falsch! Die Verbindung kommt bei vielen auch erst zustande, wenn der andere abhebt. Vor allem, wenn es sehr kurze 0180/0900-Nummern sind. Wer allerdings eine lange 0180 Nummer
wählt, der zahlt in der Tag ab Einwahl.

Fony

Die Verbindung kommt IMMER bereits mit der Einwahl zustande, da

Nein

Deine Aussage mit "kurzen" oder "langen" 0180er Nummern ist leider technischer Unsinn.

Nein, ist es nicht

Du meinst wohl, daß der Verlust bei einem mißlungenen Verbindungsversuch über eine billigere 01801 oder 01802 Nummer geringer ist, als bei den teureren 01804 und 01805 Nummern.

Leg mir nicht Worte in den Mund, die ich nicht gesagt habe.

Außerdem gelten die unterschiedlichen Tarife bei den 0180er Nummern nur für das Netz der Telekom.

Das ist ebenfalls Quatsch!

Alternative Anschlußanbieter und Mobilfunkbetreiber verrechnen meist höhere Tarife und berechnen oft auch alle 0180er Nummer gleich teuer.

Mobilfunk ja, alternative nein. Die Tarife sind mittlerweile von der BNetzA festgesetzt.

Zu meinen kurzen Nummern: Probier mal 01801058 (ja, kurze Nummer, ja, Verbindung wird erst berechnet wenn sie aufgebaut wird). Probier mal 090050 oder 0900531 (ja, kurze Nummer, ja, Verbindung wird erst berechnet wenn sie aufgebaut wird). Und?

Fony
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[2.1.1.1.1] Christian_Wien antwortet auf Fony
29.01.2008 12:29
Benutzer Fony schrieb:
>
Die Verbindung kommt IMMER bereits mit der Einwahl zustande, da

Nein

Habe es dir bereits technisch erklärt, was du aber leider nicht wahrhaben willst.


Deine Aussage mit "kurzen" oder "langen"
0180er Nummern ist leider technischer Unsinn.

Nein, ist es nicht

Deine "kurzen" 0180er Nummern, welche einen Altbestand (Vergabe vor 1998) darstellen und daher aus Ressourcengründen (neu vergebene Nummern sind 10-stellig) nicht mehr neu vergeben werden und sich die Bundesnetzagentur einen Widerruf vorbehält, unterscheiden sich tariflich nicht von den anderen (längeren) Nummern.

ZITAT (von der Bundesnetzagentur):

. zu Shared Cost-Diensten

1. Können auch noch kurze Rufnummern für Shared Cost Dienste ((0)180) beantragt werden?
Nein, neu beantragte Rufnummern müssen künftig die einheitliche Rufnummernlänge von 10 Stellen (ohne Prefix 0) haben. Dienstekennzahl 180 und 7-stellige Teilnehmerrufnummer (inklusive einer Stelle als Tarifkennung).
2. Bleiben die vor dem 1.1.1998 zugeteilten fünf- und sechsstelligen Teilnehmerrufnummern erhalten?
Noch genutzte fünf- und sechsstellige Teilnehmerrufnummern werden bis auf weiteres nicht widerrufen und können daher von den Zuteilungsnehmern weiterhin genutzt werden.

ZITAT ENDE


Alternative Anschlußanbieter und Mobilfunkbetreiber verrechnen meist höhere Tarife und berechnen oft auch alle 0180er Nummer gleich teuer.

Mobilfunk ja, alternative nein. Die Tarife sind mittlerweile von der BNetzA festgesetzt.

Da muß ich mich insofern korrigieren, daß nationale FESTNETZanbieter derzeit noch bis 30.06.2008 an die festgelegten Tarife der Bundesnetzagentur gebunden sind. (http://www.bundesnetzagentur.de/enid/17710cf779eda199a­420013ded48d08a,0/_ss8_/Geteilte-Kosten-Dienste_Preisfes­tlegung_3y8.html)


ZITAT:

Rufnummernbereich (0)180 für Geteilte-Kosten-Dienste;
Preisfestlegung und Veröffentlichung nach § 67 Abs. 2 TKG

Die Bundesnetzagentur legt auf der Grundlage des § 67 Abs. 2
Telekommunikationsgesetz (TKG) vom
22. Juni 2004 (BGBl. I S.1190), welches durch das Gesetz zur Änderung
telekommunikationsrechtlicher Vorschriften vom 18. Februar 2007 (BGBl.
I S. 106) geändert worden ist, zum Zwecke der Preisangabe nach § 66a
TKG in Bezug auf (0)180er-Rufnummern für Geteilte-Kosten-Dienste
zunächst befristet bis
zum 30.06.2008 folgende Entgelte für Anrufe aus den Festnetzen
(einschließlich MWSt) fest:
...

ZITAT ENDE


Mit dem 30.06.2008 läuft diese Regelung aus.
Dann wird sich entscheiden, ob die Bundesnetzagentur nach Absenkung der 0180er-Tarife entsprechend den längst sehr stark gesunkenen Gesprächskosten zu geographischen Festnetzanschlüssen neu festsetzt oder ob der 0180er-Bereich in Form eines Offline-Billings (wo der Diensteanbieter und nicht mehr der Netzbetreiber des Anrufers den Preis festsetzt) weitergeführt werden soll.
Ersteres würde wohl für Anbieter von Diensten wenig attraktiv sein, während ein Offline-Billing den 0180er-Bereich zu verkappten Mehrwertnummern werden ließe.
(siehe http://www.bundesnetzagentur.de/enid/17710cf779eda199a420013ded48d08a,0/_ss8_/____ss8__Geteilte-Kosten-Dienste_Anhoerung_3t9.html)


Zu meinen kurzen Nummern: Probier mal 01801058 (ja, kurze Nummer, ja, Verbindung wird erst berechnet wenn sie aufgebaut wird). Probier mal 090050 oder 0900531 (ja, kurze Nummer, ja, Verbindung wird erst berechnet wenn sie aufgebaut wird). Und?


Bei deiner 01801058 handelt es sich um eine "normale" 0180-1 Nummer, für die aus den Festnetzen dzt. 3,9 Cent/Minute (im jeweiligen Abrechnungstakt des Festnetzanbieters) anfallen.
Bei 090050 und 0900531 handelt es sich um Nummern aus dem "Premium-Rate" Bereich 0900.
Diese sind bekanntlich frei tarifierbar, wobei jedoch eine Preisansagepflicht vorgeschrieben ist.

ZITAT (von der Bundesnetzagentur):

Rufnummern für Premium-Dienste werden von der Bundesnetzagentur einzeln an Inhalteanbieter zugeteilt. Dadurch kann jeder Inhalteanbieter jede Rufnummer beantragen - unabhängig davon, bei welchem Netzbetreiber er Kunde ist. (0)900er Rufnummern haben keine Tarifkennung und sind dadurch flexibel tarifierbar. Der Inhalteanbieter kann für jede Rufnummer individuell den Preis festlegen, den ein Anruf kosten soll. Die Vorgaben des Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190/0900 Mehrwertdiensterufnummern sind zu beachten. Im Rahmen einer freiwilligen Selbstkontrolle folgt auf die Dienstekennzahl 900 eine Inhaltekennung (1 für Information, 3 für Unterhaltung und 5 für sonstige Dienste). Dadurch haben Anschlussinhaber die Möglichkeit, gezielt bestimmte Inhalte zu sperren (z. B.(0)9005).

Die Regeln für die Zuteilung von Rufnummern für Premium-Dienste wurden im Amtsblatt der Reg TP (Nr.16/2004 Vfg 37) veröffentlicht und sind seit dem 01.10.2004 in Kraft.

ZITAT ENDE



ZITAT zur Preisansagepflicht:

Wenn Sie eine (0)900er-Rufnummer anwählen, müssen Ihnen die Brutto-Preise pro Minute bzw. je Nutzung angesagt werden. Die Preisansage muss kostenlos sein und spätestens drei Sekunden vor Beginn der Entgeltpflicht beendet sein. Die Verpflichtung erstreckt sich auch auf etwaige Tarifänderungen während der Verbindung, wobei die Ansage der Tarifänderung auch während der Inanspruchnahme des Dienstes erfolgen kann.

Eine Preisansagepflicht besteht auch bei sprachgestützten Auskunfts- und Kurzwahlrufnummern sowie für (0)12er-Rufnummern ab einem Preis von 2 Euro pro Minute bzw. pro Anruf.

Bei einer Weitervermittlung durch einen Auskunftsdienst muss der Anbieter des Auskunftsdienstes den Preis für das weiterzuvermittelnde Gespräch vor der Weitervermittlung ansagen. Die Ansage kann während der Verbindung zum Auskunftsdienst erfolgen. Im Fall der Weitervermittlung durch einen Auskunftsdienst umfasst die Ansage den Festnetzpreis (brutto) pro Minute bzw. je Nutzung sowie den Hinweis auf mögliche abweichende Mobilfunkpreise.

Mit der Preisansagepflicht wird sichergestellt, dass Sie Zeit haben zu entscheiden, ob Sie den Dienst oder die Weiterleitung zu dem genannten Preis in Anspruch nehmen wollen.

Bei sprachgestützten Massenverkehrs-Diensten ((0)137) muss Ihnen der Brutto-Preis aus dem Festnetz unmittelbar im Anschluss an die Inanspruchnahme des Dienstes angesagt werden.

ZITAT ENDE
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[2.1.1.1.1.1] Fony antwortet auf Christian_Wien
29.01.2008 13:06
Benutzer Christian_Wien schrieb:
Benutzer Fony schrieb:
>
Die Verbindung kommt IMMER bereits mit der Einwahl zustande, da

Nein

Habe es dir bereits technisch erklärt, was du aber leider nicht wahrhaben willst.

Oder du willst mich nicht verstehen.

Deine Aussage mit "kurzen" oder "langen"
0180er Nummern ist leider technischer Unsinn.

Nein, ist es nicht

Deine "kurzen" 0180er Nummern, welche einen Altbestand (Vergabe vor 1998) darstellen und daher aus Ressourcengründen (neu vergebene Nummern sind 10-stellig) nicht mehr neu vergeben werden und sich die Bundesnetzagentur einen Widerruf vorbehält, unterscheiden sich tariflich nicht von den anderen (längeren) Nummern.

Habe ich das behauptet? Was hat das mit Alt- und Neubeständen zu tun? Nichts.

Mit dem 30.06.2008 läuft diese Regelung aus. Dann wird sich entscheiden, ob die Bundesnetzagentur nach Absenkung der 0180er-Tarife entsprechend den längst sehr stark gesunkenen Gesprächskosten zu geographischen Festnetzanschlüssen neu festsetzt oder ob der 0180er-Bereich in Form eines Offline-Billings (wo der Diensteanbieter und nicht mehr der Netzbetreiber des Anrufers den Preis festsetzt) weitergeführt werden soll.
Ersteres würde wohl für Anbieter von Diensten wenig attraktiv sein, während ein Offline-Billing den 0180er-Bereich zu verkappten Mehrwertnummern werden ließe.

Richtig. Aber auch darüber hatten wir uns nicht weiter unterhalten.

Bei deiner 01801058 handelt es sich um eine "normale" 0180-1 Nummer, für die aus den Festnetzen dzt. 3,9 Cent/Minute (im jeweiligen Abrechnungstakt des Festnetzanbieters) anfallen. Bei 090050 und 0900531 handelt es sich um Nummern aus dem "Premium-Rate" Bereich 0900.
Diese sind bekanntlich frei tarifierbar, wobei jedoch eine Preisansagepflicht vorgeschrieben ist.

Ja, richtig. Und?

Unterm Strich hast du mich jetzt mit BNetzA-Zitaten erschlagen, die ich nie bezweifelt habe. Kann es sein, dass du unbedingt recht haben möchtest?

Fony
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[2.1.1.1.1.1.1] Christian_Wien antwortet auf Fony
29.01.2008 14:09
Benutzer Fony schrieb:

Kann es sein, dass du unbedingt recht haben möchtest?


Das müßtest du wohl viel mehr dich selbst fragen, da du meine Aussagen immer wieder bestreitest, ohne dafür eine technische bzw. andere nachprüfbare Erklärung zu liefern.
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[2.1.1.1.1.1.1.1] Fony antwortet auf Christian_Wien
29.01.2008 14:10
Benutzer Christian_Wien schrieb:
Benutzer Fony schrieb:

Kann es sein, dass du unbedingt recht haben möchtest?


Das müßtest du wohl viel mehr dich selbst fragen, da du meine Aussagen immer wieder bestreitest, ohne dafür eine technische bzw. andere nachprüfbare Erklärung zu liefern.

Ich bestreite nur Aussagen von dir, die falsch sind. Siehe Sonderrufnummern-Preise. Meine nachprüfbare Erklärung wäre meine Rechnung. Und die werde ich dir bestimmt nicht zeigen.

Fony
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[2.1.1.1.1.1.1.1.1] Christian_Wien antwortet auf Fony
29.01.2008 14:17
Benutzer Fony schrieb:

Ich bestreite nur Aussagen von dir, die falsch sind. Siehe Sonderrufnummern-Preise. Meine nachprüfbare Erklärung wäre meine Rechnung. Und die werde ich dir bestimmt nicht zeigen.


Habe nichts Falsches behauptet bzw. das mißverständlich Formulierte richtiggestellt.
Eine Rechnung ist aber nicht zwangsläufig ein Beweis für Richtigkeit, da du sicher nichts dagegen haben wirst, wenn dir eine Firma weniger als gesetzlich möglich berechnet bzw. dir als kritischer und informierter Kunde bewußt solche Anbieter suchst.
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[2.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Fony antwortet auf Christian_Wien
29.01.2008 14:26
Benutzer Christian_Wien schrieb:
Benutzer Fony schrieb:

Ich bestreite nur Aussagen von dir, die falsch sind. Siehe Sonderrufnummern-Preise. Meine nachprüfbare Erklärung wäre meine Rechnung. Und die werde ich dir bestimmt nicht zeigen.


Habe nichts Falsches behauptet bzw. das mißverständlich Formulierte richtiggestellt.
Eine Rechnung ist aber nicht zwangsläufig ein Beweis für Richtigkeit, da du sicher nichts dagegen haben wirst, wenn dir eine Firma weniger als gesetzlich möglich berechnet bzw. dir als kritischer und informierter Kunde bewußt solche Anbieter suchst.

*kopfschüttel*