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Aha, das Handy kommuniziert, um navigieren zu können


14.07.2008 15:34 - Gestartet von gijan
so ein blödsinn.

ein portables navi darf ich nutzen und drauf rumdrücken, weil ein paar richter keine ahnung haben, darf ich mein xda orbit aber nicht als navi während der fahrt nutzen.
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[1] netwriter antwortet auf gijan
14.07.2008 16:10
Benutzer gijan schrieb:
so ein blödsinn.

ein portables navi darf ich nutzen und drauf rumdrücken, weil ein paar richter keine ahnung haben, darf ich mein xda orbit aber nicht als navi während der fahrt nutzen.

Ist das so?
Wenn ich klar ersichtlich ein Navi habe (htc-Smartphone mit tomtom-Software) und das so angebe, ohne auf die Handyfunktion des Geräts zu verweisen, käme ich dann ungeschoren davon?

Wäre ja ganz schön paradox.

Gruß vom

Netwriter
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[1.1] alexh antwortet auf netwriter
14.07.2008 17:03
Das hab ich mich auch gefragt. Wann ist ein PDA ein Handy? Wahrscheinlich immer, wenn ich damit telefonieren kann ...
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[2] schnorfel antwortet auf gijan
14.07.2008 18:59
Benutzer gijan schrieb:
so ein blödsinn.

ein portables navi darf ich nutzen und drauf rumdrücken, weil ein paar richter keine ahnung haben, darf ich mein xda orbit aber nicht als navi während der fahrt nutzen.

Wieder einer, der von Recht keine Ahnung hat und Richter kritisiert. Hier geht es nicht darum, ob Richter von mobilen Navigationsgeräten Ahnung haben oder nicht. Sie mussten lediglich eine Vorschrift auslegen, die die Mobiltelefonbenutzung während der Fahrt verbietet, also die Frage beantworten, ob jemand, der die Navigationssoftware am Handy benutzt, das Handy benutzt. Das war die Frage, auf die es ankam. Und das haben die Richter entschieden.

Ob das sinnvoll ist,warum ich zwar Elefanten während der Fahrt füttern darf, aber kein Handy benutzen, kann nicht gegenstand eines Urteils sein.
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[2.1] gijan antwortet auf schnorfel
14.07.2008 19:29
Benutzer schnorfel schrieb:
Benutzer gijan schrieb:
so ein blödsinn.

ein portables navi darf ich nutzen und drauf rumdrücken, weil ein paar richter keine ahnung haben, darf ich mein xda orbit aber nicht als navi während der fahrt nutzen.

Wieder einer, der von Recht keine Ahnung hat und Richter kritisiert. Hier geht es nicht darum, ob Richter von mobilen Navigationsgeräten Ahnung haben oder nicht. Sie mussten lediglich eine Vorschrift auslegen, die die Mobiltelefonbenutzung während der Fahrt verbietet, also die Frage beantworten, ob jemand, der die Navigationssoftware am Handy benutzt, das Handy benutzt. Das war die Frage, auf die es ankam. Und das haben die Richter entschieden.

Ob das sinnvoll ist,warum ich zwar Elefanten während der Fahrt füttern darf, aber kein Handy benutzen, kann nicht gegenstand eines Urteils sein.

Ich habe mich auf die Urteilsbegründung berufen, die einfach so nicht richtig ist:
"Die Nutzung als Navigationshilfe beinhalte einen Datenabruf und damit eine Kommunikation im weiteren Sinne, befanden die Richter."
Wenn man das als Grundlage für eine Entscheidung nimmt, dann ist die Entscheidung falsch, da die Annahme falsch ist.

Mein XDA Orbit ruft keine Daten ab.

Und darf ich einen Elefanten füttern, der ein Telefon im Rüssel hält?
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[2.1.1] Kai Petzke antwortet auf gijan
15.07.2008 10:14
Benutzer gijan schrieb:

Mein XDA Orbit ruft keine Daten ab.

Ein GPS-Empfänger empfängt laufend den Datenstrom von mindestens drei GPS-Satelliten, um seinen eigenen Standort zu ermitteln. Darüber hinaus ruft er bei jeder Standortveränderung Daten ab, um eine laufend aktualisierte Karte anzeigen zu können. Ob dieser Datenabruf nun aus dem lokalen Speicher oder über das Netz erfolgt, hängt vom konkreten Gerät ab. Ohne Datenabruf geht es aber nicht.

Letztendlich ist das Urteil aus Gründen der Rechtseinheitlichkeit auch notwendig. Andernfalls könnte sich jeder Nutzer, der mit Handy in der Hand erwischt wird, damit rausreden, gerade nur die Navi benutzt zu haben.

Die Lösung ist auch ganz einfach: Handy-Halterung kaufen, Handy dort rein und gut ist. Denn §23 Abs. (1a) StVO verbietet nur die Benutzung, wenn man das Gerät dazu in der Hand hält.


Kai
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[2.1.2] schnorfel antwortet auf gijan
15.07.2008 11:08

Ich habe mich auf die Urteilsbegründung berufen, die einfach so nicht richtig ist:
"Die Nutzung als Navigationshilfe beinhalte einen Datenabruf und damit eine Kommunikation im weiteren Sinne, befanden die Richter." Wenn man das als Grundlage für eine Entscheidung nimmt, dann ist die Entscheidung falsch, da die Annahme falsch ist.


WENN man das als Grundlage nähme. Macht man aber nicht, da die Grundlage der Entscheidung das Verbot des Nutzens eines Mobiltelefons ist.
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[2.1.2.1] Moneysac antwortet auf schnorfel
15.07.2008 11:18
das verbot finde ich gut und richtig (auch wenn ich als automatikfahrer nicht meine hand ins feuer lege, dass ich es nie mache), dennoch ist die isolierte betrachtung von handys erbsenzählerei!